Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 18.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.01.2007 - 9 W 38/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11798
OLG Frankfurt, 17.01.2007 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2007,11798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2007 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2007,11798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2007,11798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 488 BGB, § 494 Abs 2 BGB, § 2 HTürGG, § 4 VerbrKrG, § 6 Abs 2 VerbrKrG
    Darlehensvertrag: Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zur Tilgung der Darlehensschuld des ersten Vertrages; Widerruf des ursprünglichen Vertrages nach dem HWiG

  • Judicialis

    BGB § 488; ; BGB § 494 Abs. 2; ; HWiG § 2; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Verlängerung eines Darlehensvertrages und Abschluß eines neuen selbständigen Darlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschließliche Vereinbarung neuer Konditionen als Kriterium zur Abgrenzung zwischen der Verlängerung eines Darlehensvertrages und dem Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zur Tilgung einer älteren Darlehensschuld; Fortwirken der Haustürsituation als Voraussetzung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03

    Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2007 - 9 W 38/05
    Kennzeichnend für das Vorliegen einer Prolongation ist damit, dass das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (BGH, Urteil vom 8.6.2004, XI ZR 150/03).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2007 - 9 W 38/05
    Damit ist von einer sog. "echten Abschnittsfinanzierung" auszugehen, bei der zwar der Zweck der Darlehensinanspruchnahme mit dem Ende des Darlehensvertrags noch nicht erreicht ist, bei dem aber das Darlehen ohne weiteres zurückzuzahlen ist, der Darlehensnehmer sich um eine neue Anschlussfinanzierung bemühen muss und er das Risiko des Zustandekommens eines solchen Vertrages allein trägt (BGH, Urteil vom 7.10.1997, XI ZR 233/96).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12478
OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2005,12478)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.02.2005 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2005,12478)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2005,12478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten beziehungsweise fiktiver Reisekosten des Hauptbevollmächtigten bei Auftrag an Anwalt am dritten Ort ; Rechtmäßigkeit einer Verneinung der Erstattungsfähigkeit in Höhe der fiktiven Terminsreisekosten ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten bzw. fiktiver Reisekosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Erstattung der vollen Kosten der von ihren Prozessbevollmächtigten (Bremen) beauftragten Unterbevollmächtigten (Itzehoe) kann die Klägerin schon deswegen nicht verlangen, weil diese Kosten fiktive Terminsreisekosten der Prozessbevollmächtigten um weit mehr als 10% übersteigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.09.2004, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93 m.w.Nachw.).

    Anerkanntermaßen können Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Anwalts als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen sein, soweit sie sich nämlich im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Anwalt am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93; NJW-RR 2004, 858 = VersR 2005, 93).

  • BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Anerkanntermaßen können Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Anwalts als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen sein, soweit sie sich nämlich im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Anwalt am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93; NJW-RR 2004, 858 = VersR 2005, 93).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
  • BGH, 17.02.2004 - XI ZB 37/03

    Erstattung von Reisekosten des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
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