Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.01.2007 - 9 W 38/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 488 BGB, § 494 Abs 2 BGB, § 2 HTürGG, § 4 VerbrKrG, § 6 Abs 2 VerbrKrG
Darlehensvertrag: Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zur Tilgung der Darlehensschuld des ersten Vertrages; Widerruf des ursprünglichen Vertrages nach dem HWiG - Judicialis
BGB § 488; ; BGB § 494 Abs. 2; ; HWiG § 2; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung zwischen Verlängerung eines Darlehensvertrages und Abschluß eines neuen selbständigen Darlehensvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschließliche Vereinbarung neuer Konditionen als Kriterium zur Abgrenzung zwischen der Verlängerung eines Darlehensvertrages und dem Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zur Tilgung einer älteren Darlehensschuld; Fortwirken der Haustürsituation als Voraussetzung ...
Verfahrensgang
- LG Gießen, 10.11.2005 - 4 O 355/05
- OLG Frankfurt, 17.01.2007 - 9 W 38/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03
Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2007 - 9 W 38/05
Kennzeichnend für das Vorliegen einer Prolongation ist damit, dass das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (BGH, Urteil vom 8.6.2004, XI ZR 150/03). - BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96
Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2007 - 9 W 38/05
Damit ist von einer sog. "echten Abschnittsfinanzierung" auszugehen, bei der zwar der Zweck der Darlehensinanspruchnahme mit dem Ende des Darlehensvertrags noch nicht erreicht ist, bei dem aber das Darlehen ohne weiteres zurückzuzahlen ist, der Darlehensnehmer sich um eine neue Anschlussfinanzierung bemühen muss und er das Risiko des Zustandekommens eines solchen Vertrages allein trägt (BGH, Urteil vom 7.10.1997, XI ZR 233/96).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten beziehungsweise fiktiver Reisekosten des Hauptbevollmächtigten bei Auftrag an Anwalt am dritten Ort ; Rechtmäßigkeit einer Verneinung der Erstattungsfähigkeit in Höhe der fiktiven Terminsreisekosten ; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 104
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten bzw. fiktiver Reisekosten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 24.01.2005 - 5 O 100/04
- OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Erstattung der vollen Kosten der von ihren Prozessbevollmächtigten (Bremen) beauftragten Unterbevollmächtigten (Itzehoe) kann die Klägerin schon deswegen nicht verlangen, weil diese Kosten fiktive Terminsreisekosten der Prozessbevollmächtigten um weit mehr als 10% übersteigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.09.2004, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93 m.w.Nachw.).Anerkanntermaßen können Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Anwalts als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen sein, soweit sie sich nämlich im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Anwalt am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93; NJW-RR 2004, 858 = VersR 2005, 93).
- BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]). - BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Anerkanntermaßen können Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Anwalts als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen sein, soweit sie sich nämlich im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Anwalt am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93; NJW-RR 2004, 858 = VersR 2005, 93).
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03
Auswärtiger Rechtsanwalt IV
Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]). - BGH, 17.02.2004 - XI ZB 37/03
Erstattung von Reisekosten des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
- OLG Stuttgart, 02.02.2009 - 8 W 35/09
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im …
Ergänzend wird noch verwiesen auf die Rechtsprechung weiterer Oberlandesgerichte (z. B. OLG Düsseldorf AGS 2007, 51; OLGR Hamburg 2006, 505; OLGR Schleswig 2005, 408; OLGR Rostock 2004, 418).