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   OLG Köln, 05.02.2018 - I-9 W 4/18   

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https://dejure.org/2018,3358
OLG Köln, 05.02.2018 - I-9 W 4/18 (https://dejure.org/2018,3358)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2018 - I-9 W 4/18 (https://dejure.org/2018,3358)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - I-9 W 4/18 (https://dejure.org/2018,3358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gutachten in einem anderen Prozess: Wann ist der Sachverständige - im Zivilverfahren - befangen?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2018 - 9 W 4/18
    Lücken und Unzulänglichkeiten rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch nicht in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - X ZR 178/01 , FF 2003, Sonderheft 1, 101; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 , NJW 2005, 1869, 1870).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2018 - 9 W 4/18
    Lücken und Unzulänglichkeiten rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch nicht in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - X ZR 178/01 , FF 2003, Sonderheft 1, 101; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 , NJW 2005, 1869, 1870).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2018 - 9 W 4/18
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber ( BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

    Maßgeblich sind vielmehr auch insoweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW-RR 2013, 851; OLG Stuttgart DS 2012, 397; OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bremen DS 2014, 255; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2022, 863), wobei die Überschreitung des Gutachtenauftrages für sich genommen in der Regel nicht ausreicht, sondern zudem das sonstige Verhalten des Sachverständigen eine parteiliche Tendenz zugunsten oder zulasten einer Partei erkennen lassen muss (OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bamberg, Beschl. v. 07.03.2017, Az.: 4 W 16/17, BeckRS 2017, 104968; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2018, Az.: 9 W 4/18, BeckRS 2018, 2180; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.06.2019, Az.: 12 W 15/18, BeckRS 2019, 14223; OLG Dresden, Beschl. v. 26.05.2020, Az.: 4 W 335/20; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.05.2021, Az.: 12 W 14/21, BeckRS 2021, 12895).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2018 - 22 W 3/18
    bb) Unabhängig davon verkennen die Klägerinnen auch, dass die Möglichkeit, einen Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, nicht dazu dient, eine Klärung der inhaltlichen Richtigkeit des Gutachtens herbeizuführen, weshalb anerkanntermaßen die - behauptete - Unrichtigkeit der Feststellungen des Sachverständigen nicht zur Annahme der Befangenheit führt (vgl. jüngst OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2018 - 1-9 W 4/18 -, juris, Rn 15).

    Das Prozessrecht gibt in den §§ 411, 412 ZPO dem Gericht und den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung geeignet ist (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2018-7 W 79/17 -" juris, Rn. 12; KG Berlin, Beschluss vom 01. Februar 2018 - 10W 21/18 -,juris, Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2018 - 1-9 W 4/18 -, juris, Rn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2019 - 10 W 188/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich darüber hinaus dem Verhalten des Sachverständigen Belastungstendenzen entnehmen lassen, die aus der Sicht einer Partei - hier derjenigen der Klägerin - bei vernünftiger Betrachtung den Eindruck der Voreingenommenheit des Sachverständigen erwecken können (vgl. OLG Köln I-9 W 4/18, Beschluss vom 5. Februar 2018, juris Rn. 19).
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