Rechtsprechung
OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 48 RVG, Nr. 1008 VV RVG
Beratungshilfe - Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 48; VV RVG Nr. 1008
Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung mehrerer Auftraggeber im Rahmen der Beratungshilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 48 RVG, Nr. 1008 VV RVG
Beratungshilfe - Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG bei rechtsanwaltlicher Vertretung von mehreren Auftraggebern im Verfahren nach § 44 SGB X i.R.d. Beratungshilfe
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 1008 VV RVG
Wird der RA im Verfahren nach § 44 SGB X im Rahmen der Beratungshilfe für mehrere Auftraggeber tätig, steht im die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 RVG-VV zu.
Verfahrensgang
- AG Altenburg, 03.08.2011 - II 2074/09
- OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Oldenburg, 03.03.2006 - 5 W 2/06
Zulässigkeit einer Beschwerde durch Zulassung; Festsetzung einer Vergütung nach …
Auszug aus OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11
Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu, wenn - wie vorliegend - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 5 W 2/06; KG, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 1 W 407/06; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2010, Az.: 2 Wx 4/10, jeweils zitiert nach Juris). - KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
Beratungshilfe: Vertretung mehrerer Familienmitglieder gegenüber der …
Auszug aus OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11
Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu, wenn - wie vorliegend - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 5 W 2/06; KG, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 1 W 407/06; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2010, Az.: 2 Wx 4/10, jeweils zitiert nach Juris). - OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10
Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei Tätigkeit …
Auszug aus OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11
Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu, wenn - wie vorliegend - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 5 W 2/06; KG, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 1 W 407/06; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2010, Az.: 2 Wx 4/10, jeweils zitiert nach Juris). - OLG Jena, 07.11.2008 - 9 W 491/08
Beratungshilfe, Erhöhungsgebühr, Bedarfsgemeinschaft, SGB II
Auszug aus OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11
Mit der hier vorgenommenen Festsetzung der Erhöhungsgebühr begibt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 07.11.2008, Az.: 9 W 491/08.
- LG Kleve, 09.01.2018 - 4 T 95/17
Festsetzung der anwaltlichen Vergütung für die aus der Staatskasse zu zahlenden …
1008 VV-RVG geltend machen zu können (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.08.2011, AZ. 9 W 406/11, zitiert nach Juris).