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OLG Stuttgart, 02.12.2019 - 9 W 49/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 115 Abs 3 ZPO, § 90 Abs 2 Nr 3 SGB 12, § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12, § 90 Abs 2 Nr 9 SGB 12
Prozesskostenhilfe: Konto- bzw. Bausparguthaben als einzusetzendes Vermögen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 08.05.2019 - 2 O 141/19
- OLG Stuttgart, 02.12.2019 - 9 W 49/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.04.2006 - 3 AZB 54/04
Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Bausparvertrag
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2019 - 9 W 49/19
Zwar ist streitig, ob dies auch für den Fall gilt, dass ein Bausparvertrag noch nicht zugeteilt wurde (wobei für eine Verwertungspflicht spricht, dass es sich auch dann um gespartes Geld handelt, das in angemessener Zeitspanne durch Kündigung, gegebenenfalls auch durch Beleihung in liquide Mittel umgesetzt werden kann, vgl. BAG, Beschluss vom 26.4. 2006 - 3 AZB 54/04, NZA 2007, 646 Rn. 8 f.;… zum Streitstand BeckOK-ZPO/Reichling, 34. Ed. Stand 01.09.2019, § 115 ZPO Rn. 83.3. m.w.N.).Dass ein Bausparguthaben zur Beschaffung eines (kleinen) Immobilienbesitzes angesammelt wird, ändert nichts am Charakter als Vermögenswert (vgl. BAG, Beschluss vom 26.4. 2006 - 3 AZB 54/04, NZA 2007, 646 Rn. 8).