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   OLG Naumburg, 15.07.1998 - 9 W 81/97   

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https://dejure.org/1998,5769
OLG Naumburg, 15.07.1998 - 9 W 81/97 (https://dejure.org/1998,5769)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.07.1998 - 9 W 81/97 (https://dejure.org/1998,5769)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 9 W 81/97 (https://dejure.org/1998,5769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche; Rechtswidrigkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses aufgrund bereits erfolgter Unterhaltszahlungen; Qualifizierung der Aufrechnung als vorteilhafter Unterhaltsvorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1423
  • FamRZ 1999, 1659
  • FamRZ 1999, 437
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10

    Ehegattenunterhalt: Aufrechnung des Unterhaltsanspruchs mit einem

    cc) Die bisher h. M. hat eine Ausweitung der Ausnahme vom Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB - entsprechend den Grundsätzen zum Arglisteinwand - auf Rückforderungsansprüche nach § 812 Abs. 1 BGB zu Recht abgelehnt (Staudinger/Gursky BGB Neubearb. 2006 § 394 Rn. 33; Erman/Wagner BGB 12. Aufl. § 394 Rn. 13; Wohlfahrt a.a.O. S. 1189 m.w.N..; Schiebel NJW-Spezial 2004, 199; Ludwig FamRZ 1999, 1659).

    26 dd) Zwei Entscheidungen, des OLG Hamm (FamRZ 1999, 436/437) und des OLG Naumburg (FamRZ 1999, 437/438), haben sich jedoch ausdrücklich gegen diese Auffassung gestellt.

    Sie sind jedoch im Übrigen in der Literatur auf z.T. nachdrückliche Ablehnung gestoßen (vgl. z.B. Bamberger/Roth/Dennhardt § 394 BGB Rn. 13; Staudinger/Gurksy a.a.O. Rn. 33; Wohlfahrt a.a.O. S.1190; Büttner/Niepmann NJW 2000, 2547/2553; Ludwig FamRZ 1999, 1659; Schiebel NJW-Spezial 2004, 199/200; G. Vollkommer FamRZ 1999, 1423 [zu OLG Naumburg]).

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 2 UF 172/00

    vorläufige Vollstreckbarkeit, Verrechnung vollstreckter Beträge, Aufrechnung mit

    Der Schutzzweck der Norm des § 394 BGB, nämlich im öffentlichen Interesse den Eintritt einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt notwendigen Mittel zu vermeiden, würde bei dieser Fallgestaltung nicht vereitelt, das Aufrechnungsverbot müsse daher nach Treu und Glauben zurücktreten (OLG Hamm FamRZ 1999, 436, 437; OLG Naumburg FamRZ 1999, 437 mit Anm. von Ludwig in FamRZ 1999, 1569 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 18 UF 239/01

    Keine Aufrechnung gegen Unterhaltsanspruch bei Rückforderung überzahlter Leistung

    Vorliegend beruft sich der Kläger auf einzelne obergerichtliche Entscheidungen, die eine Aufrechnung mit überzahltem Unterhalt zugelassen haben, obgleich der Kläger den Arglisteinwand im engeren Sinne nicht erheben konnte (OLG Koblenz, FamRZ 1981, 1092: Bereicherungsanspruch aufgrund einer freiwilligen Zahlung, die sich nachträglich - rechtskräftig - als Überzahlung darstellte; OLG Schleswig, FamRZ 1986, 707: § 717Abs. 2 ZPO ; OLG Hamm, FamRZ 1999, 436 : § 717 Abs. 2 ZPO ; OLG Naumburg, FamRZ 1999, 437 : Bereicherungsanspruch aufgrund unberechtigter Pfändung).
  • OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99

    Rückzahlung eines gewährten Prozeßkostenvorschusses; Aufrechnung mit

    Das Aufrechnungsverbot bezweckt die Vermeidung einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Hamm, FamRZ 99, 436; OLG Naumburg, FamRZ 99, 437).
  • OLG Zweibrücken, 05.09.2000 - 5 UF 49/00

    Bereicherungsklage Hilfsbegehren, positives Einkommen, fiktives

    Dies ist z. B. dann anzunehmen, wenn der Unterhaltsschuldner mit einer Forderung aus einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung des Unterhaltsgläubigers aufrechnen will, die von diesem im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses begangen worden ist (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 1999, 1659).
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