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   OLG Schleswig, 07.11.2016 - 9 W 84/16   

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OLG Schleswig, 07.11.2016 - 9 W 84/16 (https://dejure.org/2016,41348)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.11.2016 - 9 W 84/16 (https://dejure.org/2016,41348)
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  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2016 - 9 W 84/16
    Dies gilt auch dann, wenn das Amtsgericht die Möglichkeit der Zulassung gar nicht bedacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 Rn. 4 mwN).

    Es fehlt auch an jeglichem Anhaltspunkt dafür, dass die Nichtzulassung der Erstbeschwerde in der Ausgangsentscheidung des Amtsgerichts auf einer Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruhen oder Willkürlich erfolgt sein und deshalb den Anspruch des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt haben könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. März 2011, aaO Rn. 6 ff).

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 27/14

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Überleitung in Regelinsolvenzverfahren;

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2016 - 9 W 84/16
    Die Statthaftigkeit der Erstbeschwerde ist von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 -IX ZB 161/08, WM 2009, 1582 Rn. 5 ff; Beschluss vom 5. März 2015 - IX ZB 27/14, WM 2014, 728 Rn. 4; std. Rspr.).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2016 - 9 W 84/16
    Die Statthaftigkeit der Erstbeschwerde ist von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 -IX ZB 161/08, WM 2009, 1582 Rn. 5 ff; Beschluss vom 5. März 2015 - IX ZB 27/14, WM 2014, 728 Rn. 4; std. Rspr.).
  • OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2016 - 9 W 84/16
    Mit Email vom 27. September 2011 bat der Beschwerdeführer um Übersendung der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zum Aktenzeichen 16 U 140/10 vom 15. September 2011.
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