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   OLG Brandenburg, 03.09.2003 - 9 WF 153/03   

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https://dejure.org/2003,21172
OLG Brandenburg, 03.09.2003 - 9 WF 153/03 (https://dejure.org/2003,21172)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2003 - 9 WF 153/03 (https://dejure.org/2003,21172)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2003 - 9 WF 153/03 (https://dejure.org/2003,21172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts; Wirksamkeit einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses ; Vorschusszahlung an den Verfahrensbevollmächtigten; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 646 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu

    aa) Einerseits wird vertreten, dass solche Raten bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen sind (OLG Hamburg FamRZ 2001, 235; OLG Brandenburg Beschluss vom 3. September 2003 - 9 WF 153/03 - juris Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 29. Juni 2007 - 3 Ta 143/07 - juris Rn. 8; Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 115 Rn. 37; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 31. Aufl. § 115 Rn. 14; Bork in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 115 Rn. 67; Hk-ZPO/Pukall 3. Aufl. § 115 Rn. 26; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 69. Aufl. § 115 Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 9 WF 333/08

    Berücksichtigung des ALG II im Rahmen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe;

    Die Abzugsfähigkeit der Kosten eines PKWs erfordert daher, dass der Antragsteller diesen insbesondere zwecks Ausübung eines Berufes oder aus sonstigen dringenden Gründen benötigt (OLG Dresden, OLGR 2002, 55, 56; AG Regensburg, aaO.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskosten- und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rdnr. 254 m.w.N.; im Ergebnis auch OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 646 im Langtext).
  • OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11

    Berücksichtigungsfähigkeit von Ratenzahlungen auf eine Geldbuße bei der

    Nichts anderes kann aber für eine - wie vorliegend in Rede stehende - Geld buße gelten, die bereits in der bisherigen Rechtsprechung (soweit ersichtlich) durchgehend als nicht berücksichtigungsfähig angesehen wurde (vgl. Beschluß des OLG Brandenburg vom 3. September 2003 - 9 WF 153/03 - FamRZ 2004, 646 und Beschluß des OLG Koblenz vom 10. Juli 1996 - 13 WF 567/96 - JurBüro 1997, 30); die gegen die Berücksichtigungsfähigkeit einer Geldstrafe maßgeblichen Erwägungen in der aktuellen Entscheidung des BGH gelten insofern gleichermaßen.
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