Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 03.09.2003 - 9 WF 153/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts; Wirksamkeit einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses ; Vorschusszahlung an den Verfahrensbevollmächtigten; Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 30.06.2003 - 341 F 102/03
- OLG Brandenburg, 03.09.2003 - 9 WF 153/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 646 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 16.06.2000 - 12 WF 98/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10
Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu …
aa) Einerseits wird vertreten, dass solche Raten bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen sind (OLG Hamburg FamRZ 2001, 235; OLG Brandenburg Beschluss vom 3. September 2003 - 9 WF 153/03 - juris Rn. 6;… LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 29. Juni 2007 - 3 Ta 143/07 - juris Rn. 8;… Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 115 Rn. 37;… Reichold in Thomas/Putzo ZPO 31. Aufl. § 115 Rn. 14;… Bork in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 115 Rn. 67;… Hk-ZPO/Pukall 3. Aufl. § 115 Rn. 26;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 69. Aufl. § 115 Rn. 24). - OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 9 WF 333/08
Berücksichtigung des ALG II im Rahmen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe; …
Die Abzugsfähigkeit der Kosten eines PKWs erfordert daher, dass der Antragsteller diesen insbesondere zwecks Ausübung eines Berufes oder aus sonstigen dringenden Gründen benötigt (OLG Dresden, OLGR 2002, 55, 56;… AG Regensburg, aaO.;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskosten- und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rdnr. 254 m.w.N.; im Ergebnis auch OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 646 im Langtext). - OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Berücksichtigungsfähigkeit von Ratenzahlungen auf eine Geldbuße bei der …
Nichts anderes kann aber für eine - wie vorliegend in Rede stehende - Geld buße gelten, die bereits in der bisherigen Rechtsprechung (soweit ersichtlich) durchgehend als nicht berücksichtigungsfähig angesehen wurde (vgl. Beschluß des OLG Brandenburg vom 3. September 2003 - 9 WF 153/03 - FamRZ 2004, 646 und Beschluß des OLG Koblenz vom 10. Juli 1996 - 13 WF 567/96 - JurBüro 1997, 30); die gegen die Berücksichtigungsfähigkeit einer Geldstrafe maßgeblichen Erwägungen in der aktuellen Entscheidung des BGH gelten insofern gleichermaßen.