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   OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 9 WF 235/00   

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https://dejure.org/2001,10412
OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 9 WF 235/00 (https://dejure.org/2001,10412)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2001 - 9 WF 235/00 (https://dejure.org/2001,10412)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - 9 WF 235/00 (https://dejure.org/2001,10412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltstitel; Prozesskostenhilfe; Änderung des Unterhaltstitels; Wesentliche Verhältnisveränderung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Arbeitslosigkeit; Stellensuche

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; BGB § 242; ; BGB § 1601 ff; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbsobliegenheit des gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltsverpflichteten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 UF 309/99

    Zur gesteigerten Erwerbsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 9 WF 235/00
    Vielmehr sind für den Fall, dass seine tatsächlichen Einkünfte nicht ausreichen, bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs die vom Unterhaltsschuldner erzielbaren Einkünfte, die er bei bestmöglicher Ausnutzung seiner Arbeitsfähigkeit erzielen könnte, zugrundezulegen (BGH FamRZ 1998, 357; 1994, 372; 1995, 858; Senat NJWE-FER 2001, 8; MDR 2000, 1438; KG NJWE-FER 2000, 7).

    Um das Maß einer vollschichtigen Tätigkeit zu erreichen, sind ca. 20 bis 25 Bewerbungen monatlich zu fordern (vgl. insgesamt Senat MDR 2000, 1438).

  • OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 9 WF 235/00
    Dem Unterhaltsschuldner sind insoweit grundsätzlich sowohl Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84) als auch ein Ortswechsel (BGH FamRZ 1994, 372) zumutbar.

    Der Unterhaltsschuldner hat insoweit bei seiner Arbeitssuche in aller Regel einen Zeitaufwand an den Tag zu legen, der einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen würde (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84; OLG Hamm FamRZ 1994, 115).

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 9 WF 235/00
    Vielmehr sind für den Fall, dass seine tatsächlichen Einkünfte nicht ausreichen, bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs die vom Unterhaltsschuldner erzielbaren Einkünfte, die er bei bestmöglicher Ausnutzung seiner Arbeitsfähigkeit erzielen könnte, zugrundezulegen (BGH FamRZ 1998, 357; 1994, 372; 1995, 858; Senat NJWE-FER 2001, 8; MDR 2000, 1438; KG NJWE-FER 2000, 7).

    Dem Unterhaltsschuldner sind insoweit grundsätzlich sowohl Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84) als auch ein Ortswechsel (BGH FamRZ 1994, 372) zumutbar.

  • AG Leverkusen, 03.04.1997 - 31 F 21/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 9 WF 235/00
    Nach einer gewissen Zeit sind sowohl Tätigkeiten unterhalb des Ausbildungsniveaus als auch Arbeiten im gesamten Bundesgebiet zumutbar (OLG Köln FamRZ 1997, 1105).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 9 WF 235/00
    Vielmehr sind für den Fall, dass seine tatsächlichen Einkünfte nicht ausreichen, bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs die vom Unterhaltsschuldner erzielbaren Einkünfte, die er bei bestmöglicher Ausnutzung seiner Arbeitsfähigkeit erzielen könnte, zugrundezulegen (BGH FamRZ 1998, 357; 1994, 372; 1995, 858; Senat NJWE-FER 2001, 8; MDR 2000, 1438; KG NJWE-FER 2000, 7).
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