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   OLG Brandenburg, 18.01.2001 - 9 WF 242/00   

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https://dejure.org/2001,13220
OLG Brandenburg, 18.01.2001 - 9 WF 242/00 (https://dejure.org/2001,13220)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2001 - 9 WF 242/00 (https://dejure.org/2001,13220)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 9 WF 242/00 (https://dejure.org/2001,13220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung des Unterhalts; Herabsetzung von Kindesunterhalt; Abänderung eines Unterhaltstitels; Verschärft haftender Unterhaltspflichtiger; Maßgebendes Einkommen; Berufsbedingte Aufwendungen; Einkommenssteuerrückerstattung; Werbungskosten; Unterhaltsverpflichtung ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 323; ; BGB §§ 1601 ff; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung aufgrund der Geburt eines zweiten Kindes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2001 - 9 WF 242/00
    Den Unterhaltsschuldner trifft die Pflicht zur bestmöglichen Verwertung seiner Arbeitskraft; er muss in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im Einzelnen unternommen hat, um einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen (vgl. auch BGH FamRZ 1996, 345).
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2001 - 9 WF 242/00
    Dem Unterhaltsschuldner sind insoweit sowohl Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84) als auch ein Ortswechsel zumutbar (BGH FamRZ 1994, 372).
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2001 - 9 WF 242/00
    Dem Unterhaltsschuldner sind insoweit sowohl Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84) als auch ein Ortswechsel zumutbar (BGH FamRZ 1994, 372).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 UF 309/99

    Zur gesteigerten Erwerbsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2001 - 9 WF 242/00
    Die beruflichen Dispositionsmöglichkeiten treten hinter die Elternverantwortung, den Mindestunterhalt leisten zu können, zurück (OLG Bamberg NJWE-FER 2000, 77; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 29, vgl. insgesamt Senat in MDR 2000, 1438).
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