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   OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 9 WF 248/19   

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https://dejure.org/2019,45844
OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 9 WF 248/19 (https://dejure.org/2019,45844)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.10.2019 - 9 WF 248/19 (https://dejure.org/2019,45844)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 9 WF 248/19 (https://dejure.org/2019,45844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Neubestimmung des Bezugsberechtigten für das Kindergeld

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine gerichtliche Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Kindergeldbezug im Wechselmodell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 133
  • FamRZ 2020, 1095
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 23.08.2019 - 13 WF 69/19

    Kindergeldbezugsberechtigung bei Betreuung des Kindes im Wechselmodell

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 9 WF 248/19
    In der Rechtsprechung (KG Berlin NZFam 2019, 828; OLG Celle FamRZ 2019, 31; OLG Dresden FamRZ 2014, 1055) ist anerkannt, dass sich die Bezugsberechtigung - wenn die Eltern keine Bestimmung getroffen haben - nach dem Kindeswohl richtet.

    Unterschiedlichkeiten in der Höhe der von den Eltern erzielten Erwerbseinkünfte oder der Umstand, welcher Elternteil was für das Kind bezahlt, spielen keine Rolle (KG Berlin NZFam 2019, 828).

    Der finanzielle Ausgleich zwischen den Eltern aufgrund eventueller wertmäßiger Unterschiede bei der Erbringung von Leistungen für das Kind ist zudem allein Sache des Unterhaltsrechts (KG Berlin NZFam 2019, 828).

  • OLG Dresden, 30.12.2013 - 20 WF 1043/13

    Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend die Berechtigung zum Kindergeldbezug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 9 WF 248/19
    In der Rechtsprechung (KG Berlin NZFam 2019, 828; OLG Celle FamRZ 2019, 31; OLG Dresden FamRZ 2014, 1055) ist anerkannt, dass sich die Bezugsberechtigung - wenn die Eltern keine Bestimmung getroffen haben - nach dem Kindeswohl richtet.
  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 9 WF 248/19
    Damit gelten die Kinder im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG als in den Haushalt jedes der beiden Elternteile aufgenommen (vgl. BFH FamRZ 2005, 1173).
  • OLG Celle, 25.05.2018 - 19 UF 24/18

    Kindeswohl ist entscheidender Faktor bei Bestimmung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 9 WF 248/19
    In der Rechtsprechung (KG Berlin NZFam 2019, 828; OLG Celle FamRZ 2019, 31; OLG Dresden FamRZ 2014, 1055) ist anerkannt, dass sich die Bezugsberechtigung - wenn die Eltern keine Bestimmung getroffen haben - nach dem Kindeswohl richtet.
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