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   OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05   

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https://dejure.org/2006,14147
OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05 (https://dejure.org/2006,14147)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.01.2006 - 9 WF 349/05 (https://dejure.org/2006,14147)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 9 WF 349/05 (https://dejure.org/2006,14147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragung der Kosten des Rechtsstreits durch die unterliegende Partei; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines während des laufenden Prozesses eingeholten Privatgutachtens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; FGB/DDR § 39; ; FGB/DDR § 40; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 § 104 Abs. 3 Satz 1
    Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht - Notwendige Kosten gemäß § 91 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    Hinzu kommt, dass die Kosten für die Wertermittlung durch Sachverständige von dem Auskunftsberechtigten zu tragen sind (BGHZ 84, 31, 34).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sachverständigengutachten; Zugewinnausgleich; Kosten,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    Insoweit war die Klägerin verpflichtet, zunächst die entsprechenden Angaben des Beklagten abzuwarten, diese sodann gegebenenfalls zu bestreiten und die gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens auf Antrag des darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten abzuwarten (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 175, 176 am Ende).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 10 W 21/97

    Prozeßrecht; Aufwendungen für ein Privatgutachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    An die Notwendigkeit im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind daher bezüglich Privatgutachten, die während des Rechtsstreits eingeholt wurden, besonders hohe Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1990, 123; OLG Hamm Rechtspfleger 2001, 616; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1431 f; Musielak-Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 91 Rn. 60; Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn. 81 m. w. N.).
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    Dies folgt zwar nicht aus den §§ 39, 40 FGB/DDR bzw. aus sonstigen Regelungen des vormaligen Rechts, entsprach aber bereits zu DDR-Zeiten allgemeiner Auffassung und wird nunmehr aus § 242 BGB hergeleitet (BGH FamRZ 1999, 1197, 1199; Götsche, Die Anwendung der §§ 39, 40 FGB/DDR bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Scheidungsfall, FamRB 2003, 258).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    Notwendig sind alle Kosten, die man in der konkreten Lage vernünftigerweise als voraussichtlich sachdienlich ansehen darf und muss (BGH FamRZ 2004, 866; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 91 Rn. 29 m. N.).
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