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   OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08 (PKH)   

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https://dejure.org/2009,30122
OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,30122)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2009 - 9 WF 356/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,30122)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 9 WF 356/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,30122)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08
    Andererseits deutet die Fortsetzung einer bereits während intakter Ehe im selben Umfang ausgeübten Tätigkeit darauf hin, dass diese als zumutbar anzusehen ist (BGHZ 162, 384; BGH, FamRZ 1998, 145; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 150).

    Der Senat folgt insoweit bislang der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Annahme einer Pauschale ausscheidet (BGH, FamRZ 2001, 350; 2005, 1154; s. auch Ziffer 10.3 der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts).

  • OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 UF 333/05

    Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Unterhaltsanspruchs der ein Kind im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08
    Andererseits deutet die Fortsetzung einer bereits während intakter Ehe im selben Umfang ausgeübten Tätigkeit darauf hin, dass diese als zumutbar anzusehen ist (BGHZ 162, 384; BGH, FamRZ 1998, 145; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 150).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Frage, in welchem Umfang seit Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform einem geschiedenen Ehepartner neben der Erziehung jüngerer Kinder eine mehr als nur halbtätige Arbeit zugemutet werden kann, in Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten ist (Stichwort "neues Altersphasenmodell"; vgl.: BGH, FamRZ 2008, 1739; Schukz/Hauß/Streicher, Familienrecht, § 1570 Rz. 11 ff) und dass die Übertragung der Rechtsgedanken des neuen nachehelichen Unterhaltsrechts auf den Trennungsunterhalt ebenfalls noch höchstrichterlich ungeklärt ist.
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 10 WF 267/06

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einkommensmindernde Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08
    Angesichts der Bezugnahme in § 115 ZPO auf das Sozialgesetzbuch hält der Senat mit der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung die Anwendung der in der DVO geregelten Fahrtkostenpauschale für angemessen (OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 644; OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1339; Brandenburgisches OLG, 2. FamSenat, FamRZ 2008, 158).
  • OLG Bamberg, 10.02.2006 - 2 WF 271/05

    Kindesunterhalt nicht Einkommen eines Elternteils; Fahrtkosten/Wohnkosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08
    Angesichts der Bezugnahme in § 115 ZPO auf das Sozialgesetzbuch hält der Senat mit der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung die Anwendung der in der DVO geregelten Fahrtkostenpauschale für angemessen (OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 644; OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1339; Brandenburgisches OLG, 2. FamSenat, FamRZ 2008, 158).
  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08
    Der Senat folgt insoweit bislang der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Annahme einer Pauschale ausscheidet (BGH, FamRZ 2001, 350; 2005, 1154; s. auch Ziffer 10.3 der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2006 - 3 WF 254/06

    Beschwerde gegen die Zahlung monatlicher Raten aufgrund eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08
    Angesichts der Bezugnahme in § 115 ZPO auf das Sozialgesetzbuch hält der Senat mit der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung die Anwendung der in der DVO geregelten Fahrtkostenpauschale für angemessen (OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 644; OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1339; Brandenburgisches OLG, 2. FamSenat, FamRZ 2008, 158).
  • OLG Jena, 08.06.2009 - 1 UF 424/08

    Inanspruchnahme eines kinderbetreuenden Ehegatten auf Trennungsunterhalt

    Andererseits deutet im vorliegenden Fall die Fortsetzung einer bereits während intakter Ehe im selben Umfang ausgeübten Tätigkeit darauf hin, dass diese als zumutbar anzusehen ist (BGHZ 162, 384; BGH, FamRZ 1998, 145; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 150; OLG Brandenburg, 9 WF 356/08, Quelle: www.juris.de).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2012 - 17 WF 250/11

    Verfahrenskostenhilfe: Berechnung eines monatlichen Ratenzahlungsbetrages

    Diese Ausgaben sind bereits im allgemeinen Freibetrag berücksichtigt (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.01.2007 - 9 WF 301/07 [Kontoführungsgebühren] sowie OLG Brandenburg, Beschl. v. 05.02.2009 - 9 WF 356/08 [GEZ]).
  • OLG Braunschweig, 23.03.2023 - 2 WF 27/23

    Rundfunkgebühr; Fernsehgebühr; GEZ; Verfahrenskostenhilfe; VKH;

    Die abweichende und vorliegend auch vom Amtsgericht vertretene Auffassung, wonach Fernseh- und Rundfunkgebühren aus dem persönlichen Freibetrag der Parteien zu bestreiten seien (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2009 - 9 WF 356/08 - juris, Rn. 17; LAG Köln, Beschluss vom 03.01.2013 - 1 Ta 323/12 - juris, Rn. 10; LAG Mainz, Beschluss vom 07.02.2012 - 3 Ta 266/11 - juris, Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 04.03.2016 - 12 C 14.2069 - juris, Rn. 6; Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage, 2018, § 115 ZPO, Rn. 40; Wache in: MüKoZPO, 6. Auflage 2020, § 115 ZPO, Rn. 54; Fischer in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, § 115 ZPO, Rn. 31; zu § 73a SGG : Gall in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl., § 73a SGG (Stand: 15.06.2022), Rn. 30), überzeugt vor diesem Hintergrund nicht, weil dem nicht leistungsberechtigten Beteiligten naturgemäß ganz regelmäßig der Weg über eine Gebührenbefreiung versperrt ist und dieser damit im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeprüfung schlechter gestellt wäre als der leistungsberechtigte Beteiligte, bei dem regelmäßig dieser Bedarf nicht anfällt, oder derjenige, auf den sich im Sinne von § 4 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag die Gebührenbefreiung erstreckt.
  • LAG Hamm, 30.01.2023 - 14 Ta 210/22

    Abzug der Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der Ermittlung des einzusetzenden

    Der abweichenden Auffassung, die ohne weitere Begründung meint, Fernseh- und Rundfunkgebühren seien aus dem persönlichen Freibetrag der Parteien zu bestreiten (vgl. LAG Köln 3. Januar 2013 - 1 Ta 323/12 - juris, Rn. 10; LAG Rheinland-Pfalz 7. Februar 2012 - 3 Ta 266/11 - juris, Rn. 9; OLG Brandenburg 9 WF 356/08 - juris, Rn. 17; Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage, 2018, § 115 ZPO, Rn. 40; MüKoZPO/Wache, 6. Auflage, 2020, § 115 ZPO, Rn. 54; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 19. Auflage, 2022, § 115 ZPO, Rn. 31), wird nicht gefolgt.
  • LAG Hamm, 30.01.2023 - 14 Ta 377/22

    Abzug der Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der Ermittlung des einzusetzenden

    Der abweichenden Auffassung, die ohne weitere Begründung meint, Fernseh- und Rundfunkgebühren seien aus dem persönlichen Freibetrag der Parteien zu bestreiten (vgl. LAG Köln 3. Januar 2013 - 1 Ta 323/12 - juris, Rn. 10; LAG Rheinland-Pfalz 7. Februar 2012 - 3 Ta 266/11 - juris, Rn. 9; OLG Brandenburg 9 WF 356/08 - juris, Rn. 17; Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage, 2018, § 115 ZPO, Rn. 40; MüKoZPO/Wache, 6. Auflage, 2020, § 115 ZPO, Rn. 54; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 19. Auflage, 2022, § 115 ZPO, Rn. 31), wird nicht gefolgt.
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