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   OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 9 WF 383/06   

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https://dejure.org/2006,19594
OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 9 WF 383/06 (https://dejure.org/2006,19594)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2006 - 9 WF 383/06 (https://dejure.org/2006,19594)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2006 - 9 WF 383/06 (https://dejure.org/2006,19594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer gewährten Prozesskostenhilfe aufgrund einer wesentlichen Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Zulässigkeit einer als sofortige Beschwerde auszulegenden Erinnerung der Klägerin gegen einen Beschluss des Amtsgerichts; Rechtsfolgen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 120 Nr. 4; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 Satz 3
    Prozesskostenhilfe: Nachteilige Entscheidung trotz Ablauf der 4-jährigen Sperrfrist des § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00

    Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 9 WF 383/06
    Jedoch kann ausnahmsweise auch nach Ablauf der Sperrfrist eine für die Partei negative Entscheidung getroffen werden, wenn - wie hier - das Überprüfungsverfahren so rechtzeitig eingeleitet worden ist, dass es bei umgehender Antwort der bedürftigen Partei vor Ablauf dieser Frist hätte beendet werden können (Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2002, 1416; OLG Dresden FamRZ 2002, 1415; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 120 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 112/00

    Fristbeginn des § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO bei Aussetzung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 9 WF 383/06
    Jedoch kann ausnahmsweise auch nach Ablauf der Sperrfrist eine für die Partei negative Entscheidung getroffen werden, wenn - wie hier - das Überprüfungsverfahren so rechtzeitig eingeleitet worden ist, dass es bei umgehender Antwort der bedürftigen Partei vor Ablauf dieser Frist hätte beendet werden können (Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2002, 1416; OLG Dresden FamRZ 2002, 1415; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 120 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2006 - 9 UF 229/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für die Rechtsverteidigung gegen eine Klage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 9 WF 383/06
    So führt die Klägerin bei der ... Lebensversicherung AG eine Lebensversicherung, die grundsätzlich im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu verwerten wäre (vgl. nur Brandenburgisches OLG, FamRZ 2006, 1396).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 9 WF 9/03

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Prozesskostenvorschussanspruch durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 9 WF 383/06
    Eines weiteren Hinweises bedurfte es hingegen nicht, da von der bedürftigen Partei erwartet werden kann, dass sie aktiv am Verfahren mitwirkt, also alle erforderlichen Erklärungen selbstständig abgibt und die erforderlichen Unterlagen einreicht (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 120; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 36).
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