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   OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04, 9 WF 39/04   

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https://dejure.org/2004,15431
OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04, 9 WF 39/04 (https://dejure.org/2004,15431)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2004 - 9 WF 38/04, 9 WF 39/04 (https://dejure.org/2004,15431)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2004 - 9 WF 38/04, 9 WF 39/04 (https://dejure.org/2004,15431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Herausgabe eines Kindes; Doppelwohnsitz eines Kindes durch die räumliche Trennung der sorgeberechtigten Eltern; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge hinsichtlich des ...

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Herausgabe eines Kindes; Doppelwohnsitz eines Kindes durch die räumliche Trennung der sorgeberechtigten Eltern; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge hinsichtlich des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 620 a; ; ZPO § 620 b; ; ZPO § 620 b Abs. 2; ; ZPO § 620 c; ; ZPO § 620 c S. 1; ; ZPO § 620 c S. 2; ; ZPO § 620 d; ; ZPO § 620 e; ; ZPO § 620 f; ; ZPO § 620 g; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 621 g; ; ZPO § 621 g S. 2; ; BGB § 1631 Abs. 1; ; BGB § 1671; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2; ; FGG § 24 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 24 Abs. 3; ; BRAGO § 8 Abs. 3; ; GKG § 12 Abs. 2; ; GKG § 20 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege einstweiliger Anordnung; Festsetzung des Beschwerdewerts

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Danach ist zu prüfen, inwieweit beide Eltern uneingeschränkt zur Pflege und Erziehung des Kindes geeignet sind, ob ein gemeinsamer Wille zur Kooperation besteht und ob keine sonstigen Gründe vorliegen, die es im Interesse des Kindeswohls gebieten, das Sorgerecht nur einem Elternteil zu übertragen (BVerfG FamRZ 1982, 1179).

    Deshalb empfiehlt sich eine Sorgerechtsübertragung auf denjenigen Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1511, 1513; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001, S. 296 f.); ein häufiger Wechsel der Bezugs- und Betreuungsperson insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorschulalter gilt als schädlich (BVerfG NJW 1983, 101, 102; Oelkers S. 253).

  • OLG Brandenburg, 21.03.2003 - 9 AR 9/02

    Zum Wahlrecht des zuständigen Gerichts bei doppeltem Wohnsitz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Auf den tatsächlichen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes kommt es nicht an, selbst wenn dieser durch die Eltern einverständlich bestimmt worden ist (Brandenburgisches OLG, FGPrax 2003, 129).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.1995 - 3 UF 1/95

    Übertragung der elterlichen Sorge; Kindeswohl; Entwicklung des Kindes; Zeugen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Deshalb empfiehlt sich eine Sorgerechtsübertragung auf denjenigen Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1511, 1513; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001, S. 296 f.); ein häufiger Wechsel der Bezugs- und Betreuungsperson insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorschulalter gilt als schädlich (BVerfG NJW 1983, 101, 102; Oelkers S. 253).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BGH NJW 2000, 203 f. m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 9 WF 87/05

    Gegenstandswert im isolierten sorgerechtlichen Verfahren

    Daran ändert sich auch nichts im Verfahren einstweiliger Anordnung auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, auch insoweit sind sämtliche sorgerechtlichen Kriterien zu überprüfen (Brandenburgisches OLG ZfJ 2005, 26).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    In besonderem Maße trifft dies auf das - im vorliegenden Fall streitige - Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, da es sich bei dieser Entscheidung über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes um eine Angelegenheit von erheblicher Tragweite für das Kind handelt (Brandenburgisches OLG, ZfJ 2005, 26, 27; NJWE-FER 2001, 230).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater wegen

    Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393; Brandenburgisches OLG ZfJ 2005, 26, 27 und NJWE-FER 2001, 230).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2011 - 9 UF 17/11

    Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für den Sohn auf einen

    Auch soweit die Eltern lediglich die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht begehren, ist die Entscheidung an den dargestellten Grundsätzen - im Rahmen einer summarischen Prüfung - zu messen (zum Ganzen Brandenburgisches OLG, ZfJ 2005, 26, 27 [OLG Brandenburg 10.03.2004 - 9 WF 38/04] ; NJWE-FER 2001, 230).
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