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   OLG Köln, 23.01.2001 - 9 Wx 4/01   

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https://dejure.org/2001,16299
OLG Köln, 23.01.2001 - 9 Wx 4/01 (https://dejure.org/2001,16299)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2001 - 9 Wx 4/01 (https://dejure.org/2001,16299)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 9 Wx 4/01 (https://dejure.org/2001,16299)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 21.12.2000 - 4 T 735/00
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - 9 Wx 4/01
    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen vom 12.01.2001 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.12.2000 - 4 T 735/00 - wird der angefochtene Beschluss geändert und wie folgt neu gefasst: Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 12.12.2000 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 9.12.2000 - 50 XIV 3945 B - wird der angefochtene Beschluss geändert : Der Antrag der Antragstellerin vom 9.12.2000 auf Anordnung von Sicherungshaft wird zurückgewiesen.

    Die hiergegen vom Betroffenen eingelegte sofortige Beschwerde vom 12.12.2000 hat das Landgericht Bonn durch Beschluss vom 21.12.2000 - 4 T 735/00- auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

  • OLG Frankfurt, 15.05.1998 - 20 W 183/98
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - 9 Wx 4/01
    Der Senat ist hierzu in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt/Main ( Beschluss vom 15.5.1998- 20 W 183/98- ) der Ansicht, dass zwar der Gesetzgeber durch die in § 19 Abs. 4 AsylVfG aufgenommene Bestimmung, wonach im Fall unerlaubter Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Vorschriften über Festnahme und Inhaftierung unberührt bleiben, einen Vorrang von Festnahme und Inhaftierung vor der Möglichkeit der Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung eingeführt hat ( vgl. OLG Frankfurt, a.a.O. ).
  • OLG Köln, 15.04.2002 - 16 Wx 58/02

    Bitte um Asyl bei Vorführung vor den Haftrichter

    Maßgeblich ist der erkennbare Wunsch des Betroffenen, vor politischer Verfolgung Zuflucht zu erhalten ( so z.B. der 9. Senat des OLG Köln, v. 23.1.2001, 9 Wx 4/01 ).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass hiervon die Fälle eines Asylantrags, der vor der Verkündung der Haftanordnung gestellt wird, nicht erfasst sind, da der polizeiliche Gewahrsam kein Fall der Haft i. S. d. des § 14 Abs. 4 AsylVfG ist ( so Beschluss des Senats v. 9.3.2001 - 16 Wx 33/01 m w. N.; vorher schon 9. Senat des OLG Köln v. 23.1.2001 - 9 Wx 4/01 ; ebenso OLG Frankfurt, AuAS 98, 99; KG KGR 2001, 48 = FGPrax 2001, 40).

  • OLG Köln, 14.03.2001 - 16 Wx 32/01

    Entfallen eines Haftgrundes nach § 57 Abs. 2 Ausländergesetz (AuslG) bei Ersuchen

    Demnach steht, wie bereits das Landgericht zutreffend dargelegt hat, der Anordnung der Sicherungshaft auch unter Berücksichtigung der Regelung des § 14 Abs. 4 S. 1 AsylVfG die gesetzlich vorgesehene Aufenthaltsgestattung des § 55 Abs. 1 AsylVfG entgegen ( ebenso OLG Köln, 9. Senat v. 23.1.2001 - 9 Wx 4/01; OLG Frankfurt, NVwZ 98, Beilage Nr. 11, 125 - 1; KG v. 31.7.2000, KGR 2001, 48f ).

    Da somit kein begründeter Anlass zum Antrag auf Abschiebungshaft bestand, sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten des Betroffenen dem Antragsteller aufzuerlegen (vgl. auch OLG Köln v. 23.1.2001 aaO; OLG Frankfurt aaO. ).

  • OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02

    Unverhältnismäßigkeit der Verhängung von Abschiebehaft gegen einen minderjährigen

    Die von dem Landgericht abgelehnte Auffassung des OLG Frankfurt in dem Beschluss vom 18.05.1998 - 20 W 193/98 - (AuAS 98, 99 = NVwZ 1998, Beilage Nr. 11, 125) wird sowohl vom Senat wie auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 11.06.2001 - 16 Wx 73/01 - vorher schon 9. Zivilsenat des OLG Köln v. 23.1.2001 - 9 Wx 4/01-; KG KGR 2001, 48 = FGPrax 2001, 40).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 16 Wx 33/01

    Berechnung der Vierwochenfrist im Asylrecht

    Es ist deshalb einhellige Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass Fälle eines Asylantrags, der vor der Verkündung der Haftanordnung gestellt wird, nicht erfasst sind (so neben OLG Frankfurt a.a.O. auch der bis vor kurzem für Abschiebungshaftsachen zuständige 9. Zivilsenat des OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2001 - 9 Wx 4/01 - und KG KGR 2001, 48 = FGPrax 2001, 40).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 49/01

    Asylrecht: Amtsermittlung durch persönliche Anhörung des Betroffenen

    Der in § 19 Abs. 4 AsylVfG aufgenommene Vorrang von freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahmen besteht nur außerhalb des Abschiebehaftverfahrens, was sich auch aus der Vorschrift des § 14 Abs. 4 AsylVfG ergibt, deren Einführung es bei Vorrang von Festnahme und Inhaftierung auch im Verfahren der Vorbereitungs- und Sicherungshaft nicht bedurft hätte (vgl. OLG Frankfurt NVwZ-Beil. 1998, 125, 126; OLG Köln, 9. Zivilsenat, Beschluss v. 23.01.2001 - 9 Wx 4/01 -).
  • OLG Köln, 11.06.2001 - 16 Wx 73/01

    Übersetzung der schriftlichen Unterlagen im Abschiebehaftverfahren

    Somit steht ein zeitlich vor der richterlichen Anordnung gestelltes Asylgesuch einer richterlichen Anordnung von Sicherungshaft entgegen (ständ. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 9.3.2001, 16 Wx 3/01; v. 28.3.2001, 16 Wx 49701; ebenso Olg Köln, 9.Zivilsenat v. 23.1.2001 - 9 Wx 4/01; OLG Frankfurt NVwZ 1998,Beil. Nr. 11, 125 f; KG, KGR 2001, 48).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 15 Wx 49/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Abschiebehaftsache

    Der in § 19 Abs. 4 AsylVfG aufgenommene Vorrang von freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahmen besteht nur außerhalb des Abschiebehaftverfahrens, was sich auch aus der Vorschrift des § 14 Abs. 4 AsylVfG ergibt, deren Einführung es bei Vorrang von Festnahme und Inhaftierung auch im Verfahren der Vorbereitungs- und Sicherungshaft nicht bedurft hätte (vgl. OLG Frankfurt NVwZ-Beil. 1998, 125, 126; OLG Köln, 9. Zivilsenat, Beschluss v. 23.01.2001 - 9 Wx 4/01 -).
  • LG Aachen, 06.02.2001 - 3 T 495/00
    Soweit sich die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des OLG Köln im Beschluss vom 23.01.2001 - 9 Wx 4/01 - der hiervon abweichenden Auffassung angeschlossen hat, hat dies nicht zur Folge, dass ein begründeter Anlass für die Antragstellung nachträglich zu verneinen ist.
  • LG Aachen, 02.02.2001 - 3 T 495/00
    Die Bestimmung des § 19 Abs. 4 AsylVfG, wonach im Fall unerlaubter Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Vorschriften über Festnahme und Inhaftierung unberührt bleiben, ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Köln (OLG Köln, Beschluss vom 23.1.2001 - 9 Wx 4/01 -) dahin auszulegen, dass der hierdurch eingeführte Vorrang von Festnahme und Inhaftierung vor der Möglichkeit der Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung nicht im Verfahren zur Sicherung der Ausreise ausreisepflichtiger Ausländer im Wege der Vorbereitungs- oder Sicherungshaft besteht.
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