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   OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00   

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https://dejure.org/2001,10094
OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00 (https://dejure.org/2001,10094)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2001 - 9 Wx 54/00 (https://dejure.org/2001,10094)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2001 - 9 Wx 54/00 (https://dejure.org/2001,10094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Vergütung; Rechtsmittel; Vergütung aus der Staatskasse; Qualifikation des Betreuers; Zeitaufwand

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzbare Fachkenntnisse, Dipl.-Staatswissenschaftler DDR

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 69 e Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung eines als Betreuer tätigen Dipl.-Staatswissenschaftlers der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 49 (Auszüge)

    § 1 BVormVG
    Keine erhöhte Betreuervergütung aufgrund einer in der DDR erworbenen Hochschulausbildung als »Diplom-Staatswissenschaftler«

Verfahrensgang

  • AG Lübben - 61 XVII 136/98
  • LG Cottbus - 7 T 118/00
  • LG Cottbus - 7 T 426/00
  • OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 13.09.2000 - 9 Wx 28/00

    Anwendung der Übergangsvorschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00
    Soweit das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss die Auffassung vertreten hat, dass die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 3 BVormVG keine Anwendung zu finden habe, wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es bei der Beurteilung der mindestens zweijährigen berufsmäßigen Führung von Betreuungen nicht davon abhängig sein dürfte, dass der Betreuer in derselben Betreuungssache bereits vor dem 1. Januar 1999 tätig war (Beschluss des Senats vom 13. September 2000 - 9 Wx 28/00; OLG Hamm NJWE-FER 2000, 59).
  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Der weltanschauliche Schwerpunkt des Faches "Marxistisch-leninistische Philosophie und methodologische Probleme der Militärtheorie und -praxis" ist ohne weiteres anzunehmen (vgl. BayObLG, NJ 2002, 97f. zum schwerpunktmäßigen Studium des Marxismus-Leninismus).

  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Hierin liege der Unterschied gegenüber den Fallgestaltungen in zwei Entscheidungen des OLG Brandenburg zur Ausbildung als Staatswissenschaftler an der Fachschule Weimar (FamRZ 2002, 349) sowie zur Hochschulausbildung als "Diplom-Staatswissenschaftler" (NJ 2002, 97).
  • OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03

    Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium

    Im Ergebnis übereinstimmend mit dem Beschluss des OLG Brandenburg vom 22.03.2001 (9 Wx 54/00, NJ 2002, 97 f.; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, 1 BvR 715/01) ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die vom Beteiligten zu 1) erworbene Hochschulausbildung als "Diplom-Staatswissenschaftler" nicht die beantragte Erhöhung des Stundensatzes auf 54, 00 DM gem. § 1836 a BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 BVormVG rechtfertigt.
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