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   OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00   

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https://dejure.org/2000,10775
OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00 (https://dejure.org/2000,10775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2000 - 9 Wx 7/00 (https://dejure.org/2000,10775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 9 Wx 7/00 (https://dejure.org/2000,10775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Sachverständigengutachten, persönliche Untersuchung des Betroffenen, Hilfskräfte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00
    Zwar hat dieses Gutachten - wie auch aus dem Kopf des Gutachtens erkennbar - Frau Dr. ..., bei der es sich um eine Ärztin in der Facharztausbildung handelte und an deren Qualifikation als Sachverständige insoweit Bedenken bestehen könnten (allgemein dazu BayObLG, FamRZ 1993, 351 ; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG , 14. Aufl. 1999, § 68 b Rdn. 6), erarbeitet.
  • OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers im anwaltsgerichtlichen Verfahren:

    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07

    Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung

    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
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