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   VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323, 9 ZB 16.2324, 9 ZB 16.2325   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40094
VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323, 9 ZB 16.2324, 9 ZB 16.2325 (https://dejure.org/2018,40094)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323, 9 ZB 16.2324, 9 ZB 16.2325 (https://dejure.org/2018,40094)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2018 - 9 ZB 16.2323, 9 ZB 16.2324, 9 ZB 16.2325 (https://dejure.org/2018,40094)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 2, Art. 76 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4, § 158 Abs. 1, § 173; BauGB § 34, § 35; GKG § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 76 S. 1
    Beseitigungsanordnungen (Gartenhütte, Gewächshaus, Einfriedung); Hochwasserschutz; Bestimmtheit; Innenbereich; Außenbereich; Anlage; rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 76 S. 1
    Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Beseitigung einer Gartenhütte, eines Gewächshauses sowie einer aus Maschendraht errichteten Einfriedung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068

    Ausübung des Vorkaufsrechts an einem in einem Sanierungsgebiet gelegenen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 14).

    Der Sache nach zielt die Argumentation auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen durch das Verwaltungsgericht ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    Beweise sind jedoch nur insoweit zu erheben, als es für die Rechtsansicht des Gerichts hierauf ankommt (BVerwG, B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.5.2016 - 9 ZB 13.2539 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    Ein unerhebliches oder offensichtlich unsubstantiiertes Vorbringen darf außer Betracht gelassen werden (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    Zwar beinhaltet Art. 103 Abs. 1 GG auch ein Recht auf Stellungnahme, im Zulassungsvorbringen wird jedoch nicht dargelegt, was von den Klägern, die zur Gebäudeeigenschaft und Einstufung des Gewächshauses als bauliche Anlage in ihren Schriftsätzen vom 1. und 23. August 2016 (W 4 K 15.722) sowie zur Frage der Bestimmtheit der Beseitigungsanordnung betreffend die Einfriedung durch Schriftsatz vom 23. August 2016 (W 4 K 15.723) umfangreich vorgetragen haben, (darüber hinaus) vorgetragen worden wäre, wenn sie die Erwiderungsschriftsätze des Landratsamts vom 6. September 2016 rechtzeitig erhalten hätten und inwieweit das Urteil des Verwaltungsgerichts darauf beruhen kann (BVerwG, B.v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 - juris Rn. 19; Happ in Eyermann, a.a.O., § 124a Rn. 74).
  • VGH Bayern, 24.05.2016 - 9 ZB 13.2539

    Schildkrötentierheim im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    Beweise sind jedoch nur insoweit zu erheben, als es für die Rechtsansicht des Gerichts hierauf ankommt (BVerwG, B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.5.2016 - 9 ZB 13.2539 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung eines Maschendrahtzauns im

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    Zwar beinhaltet Art. 103 Abs. 1 GG auch ein Recht auf Stellungnahme, im Zulassungsvorbringen wird jedoch nicht dargelegt, was von den Klägern, die zur Gebäudeeigenschaft und Einstufung des Gewächshauses als bauliche Anlage in ihren Schriftsätzen vom 1. und 23. August 2016 (W 4 K 15.722) sowie zur Frage der Bestimmtheit der Beseitigungsanordnung betreffend die Einfriedung durch Schriftsatz vom 23. August 2016 (W 4 K 15.723) umfangreich vorgetragen haben, (darüber hinaus) vorgetragen worden wäre, wenn sie die Erwiderungsschriftsätze des Landratsamts vom 6. September 2016 rechtzeitig erhalten hätten und inwieweit das Urteil des Verwaltungsgerichts darauf beruhen kann (BVerwG, B.v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 - juris Rn. 19; Happ in Eyermann, a.a.O., § 124a Rn. 74).
  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.721

    Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im (faktischen)

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    Hinsichtlich des Verfahrens W 4 K 15.721 (Gartenhütte) geht der Einwand schon deswegen ins Leere, weil dort kein entsprechender Schriftsatz des Landratsamts vom 6. September 2016 vorliegt.
  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722

    Beseitigungsanordnung für ein Gewächshaus im Überschwemmungsgebiet eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    Zwar beinhaltet Art. 103 Abs. 1 GG auch ein Recht auf Stellungnahme, im Zulassungsvorbringen wird jedoch nicht dargelegt, was von den Klägern, die zur Gebäudeeigenschaft und Einstufung des Gewächshauses als bauliche Anlage in ihren Schriftsätzen vom 1. und 23. August 2016 (W 4 K 15.722) sowie zur Frage der Bestimmtheit der Beseitigungsanordnung betreffend die Einfriedung durch Schriftsatz vom 23. August 2016 (W 4 K 15.723) umfangreich vorgetragen haben, (darüber hinaus) vorgetragen worden wäre, wenn sie die Erwiderungsschriftsätze des Landratsamts vom 6. September 2016 rechtzeitig erhalten hätten und inwieweit das Urteil des Verwaltungsgerichts darauf beruhen kann (BVerwG, B.v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 - juris Rn. 19; Happ in Eyermann, a.a.O., § 124a Rn. 74).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850

    Anforderungen an die Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323
    a) Zur behaupteten fehlerhaften Beiladung des Beigeladenen zu 1 fehlen bereits Ausführungen dazu, inwieweit die Urteile des Verwaltungsgerichts hierauf beruhen können (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 20 ZB 15.1850 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18

    Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • VGH Bayern, 11.01.2010 - 15 ZB 09.1939

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wohnbauvorhaben; Abgrenzung

  • VGH Bayern, 28.06.2012 - 9 B 10.2532

    Beseitigungsanordnung; Grenzanbau (Aufenthaltsraum); Ermessen

  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 9 ZB 11.1119

    Beseitigungsanordnung für Gerätehalle im Außenbereich

  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 9 ZB 13.2581

    Fehlende Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.849

    Nutzungsuntersagung einer Unterstellhalle als Stallung für Großvieh

  • VGH Bayern, 24.08.2016 - 15 ZB 14.2654

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041

    Keine Beiladung von Nachbarn in bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 02.08.2018 - 9 CS 18.996

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der Einstellung der Bauvorbereitung und

  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 9 ZB 16.1261

    Zufahrt über Außenbereich

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • VGH Bayern, 02.04.2019 - 9 ZB 16.597

    Nutzungsänderung Personalwohnung in allgemeine Wohnung im Außenbereich -

    ... Gemarkung K. berufen, weil - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22).

    Der Sache nach zielt die Argumentation auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen durch das Verwaltungsgericht ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 30.11.2023 - 2 ZB 21.2099

    Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid - Abweichung von Abstandsflächen

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig sowie entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090

    Beseitigungsanordnung für Stützmauer - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs ist, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang noch angehört (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 15).

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, Wohnbauten auf den Nachbargrundstücken seien teilweise trotz angenommener Außenbereichslage genehmigt worden, lässt sich hieraus nichts ableiten, weil bereits kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615

    Baurechtliche Nachbarklage - Zulassung der Berufung erfolglos

    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22).

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005

    Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung an den Nachbarn

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21/16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 14.10.2019 - 9 ZB 17.1365

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22).

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236

    Interimsparkplatz im Außenbereich

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 18.1744

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen bauaufsichtlichen Einschreitens

    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 9 ZB 18.1263

    Beseitigungsanordnung - Renaturierung eines Wiesengrundstückes

    Dabei reicht es aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen - ggf. durch Auslegung - unzweifelhaft ermitteln lässt (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339

    Nutzungsuntersagung für einen Lagerplatz

  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.2074

    Änderungs- bzw. Tekturgenehmigungen eines Mehrfamilienhauses

  • VGH Bayern, 10.05.2019 - 9 ZB 16.2536

    Kostenforderung für eine Ersatzvornahme

  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 ZB 22.1708

    Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Grenzgarage, Berechnung von

  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 9 ZB 18.1634

    Befreiung von den Festsetzungen eines Baulinienplans

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 ZB 17.2306

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn gegen Elektrofachmarkt unter

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 2 ZB 20.1433

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 9 ZB 21.2366

    Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des

  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • VGH Bayern, 17.02.2022 - 9 ZB 20.2108

    Abgrenzung einer Innen- von einer Außenbereichslage

  • VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.103

    Unwirksame Kerngebietsausweisung

  • VGH Bayern, 19.01.2021 - 9 ZB 18.541

    Unzulässigkeit eines Einzelhandelsmarktes wegen entgegenstehender

  • VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.105

    Anfängliche Funktionslosigkeit einer Kerngebietsfestsetzung

  • VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. negativem Bauvorbescheid

  • VGH Bayern, 14.03.2023 - 2 ZB 22.1948

    Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Schwimmteich

  • VGH Bayern, 29.11.2021 - 9 ZB 21.2368

    Änderung des Streitgegenstands im Rechtsmittelzulassungsverfahren

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