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   BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85   

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BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85 (https://dejure.org/1986,1409)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1986 - 9b RU 18/85 (https://dejure.org/1986,1409)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 9b RU 18/85 (https://dejure.org/1986,1409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Teilnahme an einer von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gewährten Kur - Tätigkeiten des Teilnehmers an einer medizinischen Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden Paragraph bei stationärer Behandlung - subjektive Vorstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 291
  • NJW 1986, 1573
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Im Unterschied dazu ist eine stationäre Behandlung vor allem durch die dauernde Unterbringung in der Kuranstalt und somit in fremder Umgebung gekennzeichnet, und damit sind besondere Risiken verbunden, z.B. infolge von baulichen Eigentümlichkeiten (BSGE 46, 283, 285 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSGE 55, 10, 12 = SozR 2200 § 539 Nr. 88; SozR 2200 § 539 Nr. 72; USK 81102).

    Die erforderliche Mitwirkung bei den Maßnahmen, die dem Kurzweck, der Wiederherstellung oder Besserung der beruflichen Leistungsfähigkeit oder der Abwendung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, dienen sollen (§ 1 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 10 RehaAnglG, § 1236 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1237 Nr. 1 RVO), kann unter Versicherungsschutz stehen, soweit ein Schaden nicht durch ein ärztliches Versagen (BSGE 46, 283; SozR 2200 § 539 Nr. 56; USK 81102) verursacht wurde.

  • BSG, 13.03.1985 - 9a RV 38/83

    Badekur - Unfallschutz bei sozialer Entschädigung - ursächlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Der Versicherte muß vielmehr als Kurteilnehmer in der Weise "tätig" geworden sein, daß er an der Durchführung der ihm gewährten Behandlung mitgewirkt hat; dazu ist er gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 RehaAnglG "nach Kräften" verpflichtet (vgl. zur sozialen Entschädigung: BSG SozR 3100 § 1 Nr. 33).

    Über den zuvor bezeichneten Schutzbereich hinaus hat die Rechtsprechung andere, nicht ärztlich verordnete Betätigungen eines Kurpatienten, die seiner stationären Behandlung dienlich sind, den nach § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchstabe a RVO versicherten Gefahren zugerechnet (BSG USK 78131; zur sozialen Entschädigung: BSG SozR 3100 § 1 Nr. 33).

  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 28/81

    Unfallversicherungsschutz nach Paragraph 539 Abs 1 Nr 17 Buchst a bei

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Vielmehr muß ein entsprechendes Verhalten des Versicherten, das nicht objektiv erforderlich gewesen zu sein braucht, nach den objektiven kurbezogenen Gegebenheiten vernünftig und vertretbar sein (BSGE 52, 57, 59 f. SozR 2200 § 555 Nr. 5 m.N.; Urteil des erkennenden Senats in SozR 2200 § 539 Nr. 84).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Vielmehr muß ein entsprechendes Verhalten des Versicherten, das nicht objektiv erforderlich gewesen zu sein braucht, nach den objektiven kurbezogenen Gegebenheiten vernünftig und vertretbar sein (BSGE 52, 57, 59 f. SozR 2200 § 555 Nr. 5 m.N.; Urteil des erkennenden Senats in SozR 2200 § 539 Nr. 84).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 8/83

    Versicherungsschutz auf dem Weg zur Tätigkeit - Verkehrsunfall

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Das liegt darin begründet, daß der Unternehmer grundsätzlich selbst bestimmt, was zu seinen Geschäftsverrichtungen gehört (Urteil des erkennenden Senats vom 14. November 1984 - 9b RU 8/83 -).
  • BSG, 23.02.1983 - 2 RU 3/82

    Zustellung einer Urteilsausfertigung ohne Unterschrift des Vorsitzenden -

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Im Unterschied dazu ist eine stationäre Behandlung vor allem durch die dauernde Unterbringung in der Kuranstalt und somit in fremder Umgebung gekennzeichnet, und damit sind besondere Risiken verbunden, z.B. infolge von baulichen Eigentümlichkeiten (BSGE 46, 283, 285 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSGE 55, 10, 12 = SozR 2200 § 539 Nr. 88; SozR 2200 § 539 Nr. 72; USK 81102).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Sie sind mit einer nicht im einzelnen von ihrem Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten vorgeschriebenen und in der Ausführungsart unüblichen, insbesondere, fehlerhaften oder erfolglosen Verrichtung, von der sie meinen, sie dient den Interessen des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, nur bei einem objektiven funktionellen Zusammenhang mit der aufgetragenen Arbeit unfallversichert (§§ 553, 554 RVO; BSGE 20, 215, 218 = SozR Nr. 67 zu § 542 RVO a.F.; SozR Nr. 30 zu § 548 RVO; vgl. auch SozR Nr. 23 zu § 548 RVO).
  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Das ist der Kernbereich der Versicherung nach § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchstabe a RVO (Gitter, SGb 1982, 220, 225); er entspricht der Versicherung während einer Dienst- oder Geschäftsreise außerhalb von Dienstverrichtungen (z.B. BSGE 50, 100 = SozR 2200 § 548 Nr. 50 m.N.; SozR 2200 § 539 Nr. 110).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 162/75
    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Das Urteil ist, ohnedies deshalb aufzuheben, weil für eine auf der Rechtsauffassung des Revisionsgerichts beruhende Entscheidung über den Anspruch des Klägers nicht genügend Tatsachen festgestellt worden sind (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG; st.Rspr., z.B. BSGE 41, 80, 81 = SozR 3100 § 35 Nr. 2).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85
    Für die Zuordnung zum Unternehmensbereich ist hingegen bei unfallversicherten Selbständigen naturgemäß die subjektive Vorstellung und Absicht bedeutsamer (BSGE 30, 282, 283 = SozR Nr. 19 zu § 548 RVO; SozR Nr. 25 zu § 548 RVO).
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 30/78

    Versicherungsschutz - Stationäre Behandlung - Spaziergang - Fehlende Anordnung

  • BSG, 29.10.1980 - 2 RU 41/78

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden nach RVO

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Die Annahme dieser Pflicht ist nur vertretbar, wenn der Beschäftigte nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung (ex ante) aufgrund objektiver Anhaltspunkte und nach Treu und Glauben annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht (BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 12/07 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 2 RdNr 14; BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291 = SozR 2200 § 539 Nr. 115 und BSG vom 27.6.1991 - 2 RU 17/90 - Juris RdNr 15; vgl auch Wagner in jurisPK-SGB VII, § 8 RdNr 34 f, Stand Mai 2010) .
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation -

    Soweit das BSG zu früheren Fassungen der Vorschrift und zu Vorgängernormen möglicherweise anderes bedacht hat, kann dies nach der jetzt gültigen Gesetzesfassung nicht mehr aufrechterhalten werden ( vgl BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSG vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71, BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291 = SozR 2200 § 539 Nr. 115).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

    Der Verletzte hatte damit - ohne nach außen erkennbare Veranlassung durch den Arbeitgeber - allenfalls die Vorstellung, in der Hotelbar betriebsdienliche Tätigkeiten zu verrichten, wodurch allein im konkreten Fall ein innerer Zusammenhang zwischen der unfallbringenden Verrichtung und der versicherten Beschäftigung jedoch nicht hergestellt werden konnte (vgl zu den Grenzen subjektiver Vorstellungen über versicherte Tätigkeiten auch BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291 = SozR 2200 § 539 Nr. 115) .
  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 12/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Dagegen sind vom Versicherungsschutz normale, bei Gesunden wie bei Rehabilitanden übliche Verrichtungen des Alltages, zB Ausflüge und ähnliche Unternehmungen, ausgeschlossen, sofern sie überwiegend der Freizeitgestaltung, der eigenen Unterhaltung, der Zerstreuung oder der Anregung dienen und nicht in erheblicher Weise nach ihrer Eigenart auf den Rehabilitationszweck ausgerichtet sind (vgl BSG Urteile vom 26.4.1990 - 2 RU 48/89 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 2 S 9 = juris RdNr 20; vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291, 293 = SozR 2200 § 539 Nr. 115 S 326 f = juris RdNr 15; vom 23.6.1982 - 9b/8 RU 28/81 - SozR 2200 § 539 Nr. 84 S 234 f = juris RdNr 23; vom 29.10.1980 - 2 RU 41/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 72 S 205 f = juris RdNr 19; vom 15.8.1979 - 2 RU 50/79 - juris RdNr 16; vom 12.7.1979 - 2 RU 27/79 - USK 79245 = juris RdNr 13 und vom 27.6.1978 - 2 RU 30/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 48 S 142 = juris RdNr 21) .

    Zwar können nach der Rechtsprechung des Senats vom Versicherungsschutz auch solche Betätigungen umfasst sein, die der Versicherte subjektiv für behandlungsdienlich und damit für eine Maßnahme der Rehabilitation hält, soweit die subjektive Vorstellung in den objektiven Gegebenheiten eine Stütze finden kann (vgl BSG Urteile vom 11.8.1998 - B 2 U 43/97 R - HVBG-INFO 1998, 2700 = juris RdNr 15; vom 26.4.1990 - 2 RU 48/89 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 2 S 9 f = juris RdNr 22; vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291, 294 = SozR 2200 § 539 Nr. 115 S 327 = juris RdNr 17 f und vom 23.6.1982 - 9b/8 RU 28/81 - SozR 2200 § 539 Nr. 84 S 234 f = juris RdNr 23; BSG Urteil vom 11.8.1998 - B 2 U 43/97 R - HVBG-INFO 1998, 2700 = juris RdNr 15; vom 26.4.1990 - 2 RU 48/89 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 2 S 9 f = juris RdNr 22; vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291, 294 = SozR 2200 § 539 Nr. 115 S 327 = juris RdNr 17 f und vom 23.6.1982 - 9b/8 RU 28/81 - SozR 2200 § 539 Nr. 84 S 234 f = juris RdNr 23) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt zwar Unfallversicherungsschutz grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn besondere, mit der stationären Unterbringung in fremder Umgebung verbundene Gefahrenmomente eingewirkt haben (vgl BSG Urteil vom 11.8.1998 - B 2 U 43/97 R - juris RdNr 19 unter Verweis auf BSG Urteile vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291 = SozR 2200 § 539 Nr. 115; vom 26.3.1986 - 2 RU 32/85 - USK 86166 und vom 27.11.1986 - 2 RU 20/86 - USK 86201) , weil die stationäre Behandlung durch die dauernde Unterbringung in einer Krankenanstalt bzw einem Kurheim und somit in fremder Umgebung gekennzeichnet ist.

  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R

    Erstattungsanspruch - Krankenkasse gegen Unfallversicherungsträger -

    V erlitt den Unfall bei der von einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gewährten stationären Behandlung und war daher nach dem hier gemäß § 212 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) noch anzuwendenden § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a der RVO gegen Arbeitsunfall versichert; das Ausgleiten auf dem frisch gewischten Fußboden ihres Krankenzimmers geschah aufgrund einer besonderen, mit der fremden Umgebung verbundenen Gefahr (vgl dazu BSGE 59, 291, 292 = SozR 2200 § 539 Nr. 115 mwN) und stand damit in innerem Zusammenhang mit dem stationären Krankenhausaufenthalt.
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 48/89

    Unfallversicherungsschutz bei einem der Freizeitgestaltung dienenden Spaziergang

    Die Versicherte muß vielmehr als Kurteilnehmerin in der Weise tätig geworden sein, daß sie an der ihr gewährten stationären Heilbehandlung mitgewirkt hat; dazu ist sie gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 RehaAnglG "nach Kräften" verpflichtet (BSGE 59, 291, 292 m.w.N.).

    Der Schutzbereich des Gesetzes erfaßt die ärztlich geleitete und damit im wesentlichen fremdbestimmte Kurorganisation, in welche die Versicherte als Teilnehmerin der Rehabilitationsmaßnahme eingegliedert ist, auch insoweit, als sie funktionell über die Räumlichkeiten der Kurklinik hinausreicht (BSGE 59, 291, 292).

    Dieser Zusammenhang folgt entweder aus einer entsprechenden therapeutischen Empfehlung oder aus objektiven tatsächlichen Umständen, denen nach einer nachträglichen ärztlichen Beurteilung das Verhalten der Versicherten entspricht (BSGE 59, 291, 293).

    Aber diese subjektive Vorstellung muß dann auch den objektiven Gegebenheiten entsprechen (BSGE 59, 291, 294).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 17 U 254/97

    Gewährung einer Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit durch Ausrutschen auf

    Der Versicherte muß vielmehr als Kurteilnehmer in der Weise tätig geworden sein, daß er an der ihm gewährten stationären Heilbehandlung mitgewirkt hat; dazu ist er gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 RehaAnglG "nach Kräften" verpflichtet (BSG a.a.O. und SozR 2200 § 539 Nr. 115 = BSGE 59, 291, 292).

    Dieser Zusammenhang folgt entweder aus einer entsprechenden therapeutischen Empfehlung oder aus objektiven tatsächlichen Umständen, denen nach einer nachträglichen ärztlichen Beurteilung das Verhalten des Versicherten entspricht (BSGE 59, 291, 293 und BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 2).

    Nach den die gesetzliche Unfallversicherung beherrschenden allgemeinen Grundsätzen darf das nicht mehr angenommen werden, wenn der Rehabilitationszweck gegenüber dem Zweck der privaten Interessen dienenden Tätigkeit deutlich in den Hintergrund tritt und nicht mehr wesentlich für die zum Unfall führende Verrichtung ist (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 2; s.a. BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 48 und 84; BSGE 59, 291, 293).

    Hierbei wurde berücksichtigt, daß ähnlich wie bei Dienst- und Geschäfts reisen (vgl. BSGE 50, 100 = BSG SozR 2200 § 548 Nr. 50; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110 jeweils m.w.N.) die stationäre Behandlung vor allem durch die dauernde Unterbringung in einer Krankenanstalt und somit in fremder Umgebung gekennzeichnet ist und dabei die ungewohnten äußeren Lebensumstände während einer stationären Behandlung in den privaten Bereich hineinwirken können (BSGE 59, 291 = SozR 2200 § 539 Nr. 115; BSG Urteil vom 26.03.1986 - USK 86166 - Urteil vom 27.11.1986 - USK 86201 -).

  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 28/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere

    Hierbei wurde berücksichtigt, daß ähnlich wie bei Dienst- und Geschäftsreisen (vgl BSGE 50, 100 = BSG SozR 2200 § 548 Nr. 50; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110, jeweils mwN) die stationäre Behandlung vor allem durch die dauernde Unterbringung in einer Krankenanstalt bzw einem Kurheim und somit in fremder Umgebung gekennzeichnet ist und dabei die ungewohnten äußeren Lebensumstände während einer stationären Behandlung in den privaten Bereich hineinwirken können (BSGE 59, 291, 292 = SozR 2200 § 539 Nr. 115; BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/85 - = USK 86166 - Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 20/86 - = USK 86201).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 35/99 R

    Unfallversicherungsschutz - stationäre Behandlung - tatsächliche Gewährung -

    Die Entscheidungen des BSG (SozR 2200 § 539 Nr. 48 und BSGE 59, 291 = SozR 2200 § 539 Nr. 115) betrafen der Heilbehandlung dienliche Maßnahmen (Spaziergang und Fahrradtour) während der laufenden Maßnahme und nicht vor deren tatsächlichen Beginn.
  • LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99

    Unfallversicherungsschutz - stationäre Behandlung - Vorbereitungshandlung

    Mit der Unterbringung in einer stationären Einrichtung sind -- ähnlich wie bei einer Dienst- oder Geschäftsreise (BSGE 59, 291, 292) -- besondere Risiken verbunden, die von der Versicherung erfaßt werden sollen.

    So hat das BSG einen während einer stationären Behandlung unternommenen Spaziergang und eine während einer stationären Behandlung unternommene Fahrradtour dann als versichert angesehen, wenn sie der Behandlung dienlich sind (SozR 2200 § 539 Nr. 48, BSGE 59, 291).

  • LSG Hessen, 18.03.2010 - L 3 U 134/08

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Wegeunfall - häuslicher Bereich - Ende

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 43/97 R

    Arbeitsunfall - stationäre Behandlung - innerer Zusammenhang -

  • LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - kraft Satzung versicherter Unternehmer -

  • BSG, 06.09.1989 - 9 RV 21/88

    Anspruch auf Versorgung bei einem Unfall während der Maßnahme der Heilbehandlung

  • LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unfallhandlung im

  • SG Hamburg, 25.11.2016 - S 40 U 264/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 32/85

    Unfall bei körperlicher Reinigung im Krankenhaus - Gefahrenmomente des

  • LSG Hessen, 27.10.2020 - L 3 U 86/18

    Unfallversicherungsrecht

  • LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 20/99

    Zur Anerkennung eines Unfalls eines Ehemanns beim Sprung von einem Treppenansatz

  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 107/98 B

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Kuraufenthalt

  • LSG Bayern, 26.04.2001 - L 18 U 332/00

    Anspruch gegen den gesetzlichen Unfallversicherer auf Anerkennung und

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - L 2 U 200/04
  • LSG Baden-Württemberg, 17.06.2015 - L 3 U 2579/14
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