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   BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11   

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https://dejure.org/2012,38452
BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 (https://dejure.org/2012,38452)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 (https://dejure.org/2012,38452)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 (https://dejure.org/2012,38452)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

  • openjur.de

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses; kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel

Kurzfassungen/Presse (62)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit ...

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Wir wünschen dir zum Abschied alles Gute

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Dank und Bedauern - zumindest nicht in ihrem Arbeitszeugnis

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, im Zeugnis Dank und gute Wünsche auszusprechen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis ohne Dankesformel

  • heise.de (Pressebericht, 20.12.2012)

    Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gute Wünsche im Arbeitszeugnis?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer können keine Korrektur einer Dankesformel verlangen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnis ohne Dankesformel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)

    Schlussformel: Kein Recht auf Dank und gute Wünsche

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • poko.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht zur Frage: Wie höflich muss das Arbeitszeugnis sein?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis für ausgeschiedenen Mitarbeiter - Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Darf es beim Arbeitszeugnis noch etwas höflicher, netter und dankend sein?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arbeitgeber nicht zu Grußformel verpflichtet

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnisse: Pflicht zu Dank und guten Wünschen?

  • juraexamen.info (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dankesformel im Arbeitszeugnis

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Inhalt eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Dank und gute Wünsche müssen nicht ins Arbeitszeugnis

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Anspruch auf Korrektur der "Dankesformel" im Arbeitszeugnis

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Dankesformel im Zeugnis

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf gute Wünsche

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Zeugnis

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arbeitszeugnis: Dank und gute Wünsche sind freiwillig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Dank und gute Wünsche - Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    (Arbeits-)Zeugnis

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verklausulierte Formulierungen im Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - aber ohne extra Dank

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Arbeitszeugnis - Anspruch auf Dank und gute Wünsche?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - Kein Anspruch auf einen Dankausspruch und gute Wünsche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führungskräfte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Bedauern und Bedanken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Dankesformel im Zeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ohne Dank und Wunsch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verklausulierte Formulierungen im Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weder Zeugnisnote gut noch Anspruch auf Schlussfloskel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank, Bedauern und gute Wünsche (Dankes- und Bedauernformel)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - Kein Anspruch auf (bestimmte) Schlussformulierung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis - Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    "Danke" ist im Arbeitszeugnis nicht erforderlich // Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, im Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer für seine Arbeit zu danken oder ihm gute Wünsche für die Zukunft auszusprechen.

Besprechungen u.ä. (8)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

  • stolze-zeugnisse.de (Kurzanmerkung)

    Sprengstoff im Arbeitszeugnis

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das BAG bleibt dabei, dass der Arbeitgeber bei Erteilung eines Zeugnisses nicht zum abschließenden Dank und zu guten Wünschen verpflichtet ist

  • juraexamen.info (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dankesformel im Arbeitszeugnis

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche in einem Arbeitszeugnis

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer kann keine "guten Wünsche" einklagen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Anspruch auf Korrektur der "Dankesformel" im Arbeitszeugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 103
  • NJW 2013, 811
  • MDR 2013, 11
  • MDR 2013, 413
  • NZA 2013, 324
  • BB 2013, 563
  • BB 2013, 766
  • DB 2013, 15
  • DB 2013, 466
  • JR 2013, 541
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
    b) Der Senat verkennt nicht, dass positive Schlusssätze geeignet sein können, die Bewerbungschancen des Arbeitnehmers zu erhöhen (vgl. bereits BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 97, 57) .

    Eine solche Verpflichtung würde im Ergebnis auch nur bedeuten, dass der Arbeitgeber die bereits abgegebene Leistungs- und Verhaltensbeurteilung mit anderen Worten nochmals formelhaft wiederholt (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 97, 57) .

    Ohne gesetzliche Grundlage kann der Arbeitgeber nicht verurteilt werden, das Bestehen von persönlichen Empfindungen, wie zB Dankbarkeit, dem Arbeitnehmer gegenüber schriftlich zu bescheinigen (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (4) der Gründe, BAGE 97, 57) .

    Unabhängig von dem tatsächlichen Gebrauch von Schlussformeln in der Praxis lässt sich die Rechtsprechung zum beredten Schweigen in Zeugnissen nicht auf das Fehlen von Schlusssätzen übertragen (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 97, 57) .

    Diese Rechtsprechung zur unzulässigen Auslassung betrifft jedoch nur den gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - aaO) .

  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71

    Zeugnis - Bindung gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
    Das Zeugnis dient dem Arbeitnehmer vor allem als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 108, 86; vgl. auch bereits BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 115) .

    Ein Zeugnis soll zwar von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und ihm das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (vgl. BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 114 f. mwN) .

    Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit verständig wohlwollend sein (st. Rspr., vgl. BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - zu III der Gründe, AP BGB § 630 Nr. 19 = EzA BGB § 630 Nr. 15; 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
    Ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses mit einem vom Arbeitnehmer formulierten Schlusssatz besteht nicht (aA LAG Düsseldorf 3. November 2010 - 12 Sa 974/10 - zu II der Gründe, NZA-RR 2011, 123; LAG Köln 29. Februar 2008 - 4 Sa 1315/07 - zu B der Gründe) .

    d) Auch aus dem "Wohlwollensgrundsatz" ergibt sich kein Anspruch auf Ergänzung des Zeugnisses um die vom Kläger begehrte Formulierung (aA LAG Düsseldorf 3. November 2010 - 12 Sa 974/10 - zu II 2 der Gründe, NZA-RR 2011, 123) .

  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
    Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit verständig wohlwollend sein (st. Rspr., vgl. BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - zu III der Gründe, AP BGB § 630 Nr. 19 = EzA BGB § 630 Nr. 15; 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - aaO) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
    Das Zeugnis dient dem Arbeitnehmer vor allem als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 108, 86; vgl. auch bereits BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 115) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
    Der Arbeitgeber ist zwar an den Inhalt eines erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden (vgl. hierzu BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe mwN, BAGE 115, 130) .
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
    Anspruch auf ausdrückliche Bescheinigung bestimmter Merkmale hat daher der Arbeitnehmer, in dessen Berufskreis dies üblich ist und bei dem das Fehlen einer entsprechenden Aussage im Zeugnis sein berufliches Fortkommen behindern könnte (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 127, 232) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Februar 2011 - 21 Sa 74/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 29.02.2008 - 4 Sa 1315/07

    Arbeitszeugnis; Schlussformel

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
    Ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses mit einem vom Arbeitnehmer formulierten Schlusssatz besteht nicht (aA LAG Düsseldorf 3. November 2010 - 12 Sa 974/10 - zu II der Gründe, NZA-RR 2011, 123; LAG Köln 29. Februar 2008 - 4 Sa 1315/07 - zu B der Gründe) .
  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    aa) Ein vom Arbeitgeber gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO auszustellendes qualifiziertes Zeugnis muss in erster Linie wahr sein (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 144, 103) .

    Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - aaO) .

  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 -, juris, Rn. 21.
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und

    An dieser Rechtsprechung (BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 9 ff., BAGE 144, 103; 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I der Gründe, BAGE 97, 57, jeweils mit ausführlicher Begründung) hält der Senat uneingeschränkt fest.

    b) Bei der Beurteilung, ob der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses aus § 109 GewO auch die Formulierung einer gegebenenfalls auf die Gesamtnote abgestimmten Schlussformel umfasst, sind auf Seiten des Arbeitsgebers die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG und seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Unternehmerfreiheit und auf Seiten des Arbeitnehmers aufgrund der durch eine Schlussformel erhöhten Bewerbungschancen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 12, BAGE 144, 103) dessen Berufsausübungsfreit (Art. 12 Abs. 1 GG) und - gegebenenfalls - das aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen.

    Ein Zeugnis wird durch einen Schlusssatz aufgewertet, in dem der Arbeitgeber seinen Dank für die guten Leistungen zum Ausdruck bringt und dem Arbeitnehmer für die berufliche Zukunft weiterhin alles Gute wünscht (BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 12, BAGE 144, 103; 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 97, 57) .

    (3) Der materielle Aussagegehalt von auf die Gesamtnote abgestimmten Schlusssätzen beschränkt sich allerdings im Wesentlichen darauf, dass der Arbeitgeber die bereits abgegebene Leistungs- und Verhaltensbeurteilung mit anderen Worten nochmals formelhaft wiederholt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 13, BAGE 144, 103, 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57) .

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    Es entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Aufnahme einer positiven Schlussformel (Bedauerns-, Dankesklausel und Ausspruch guter Zukunftswünsche) in ein Arbeitszeugnis habe (so BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 11 ff; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 22 ff.), und soweit es das von dem Kläger hier eingeforderte Bedauern über sein Ausscheiden betrifft, folgt die Berufungskammer dieser Rechtsprechung im Ergebnis weiterhin.

    Zutreffend gehen Arbeitsgericht wie auch Beklagte allerdings davon aus, dass nach der vorstehend bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 11 ff; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 22 ff.) ein Anspruch auch auf diese Schlussformel ausgeschlossen ist.

    Weiter ist anerkannt, dass eine entsprechende Formulierung in einem Arbeitszeugnis dasselbe aufwertet (BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 12; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 23).

    Dem entspricht, dass der kundige Zeugnisleser entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 20) nicht etwa in Kenntnis der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Aufnahme einer Schlussformel in Arbeitszeugnisse keine negativen Rückschlüsse aus dem Fehlen einer wenigstens Dank und gute Wünsche aussprechenden Klausel ziehen wird.

    Dem steht nicht entgegen, dass der Wohlwollensgrundsatz nur im Rahmen der Wahrheitspflicht besteht (so aber BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, juris, Rz. 21).

    Die Revision wird für die Beklagte wegen grundsätzlicher Bedeutung der entschiedenen Rechtsfrage zu einem Anspruch auf eine Dankes- und Grußformel in einem Arbeitszeugnis sowie insoweit gegebener Divergenz zu insbesondere dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG zugelassen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17

    Form eines Arbeitszeugnisses

    Ist ein Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber verwendeten Schlussformel nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung, sondern auf ein Zeugnis ohne jeden Schlusssatz (vgl. BAG 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 17; LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 264/16 - Rn. 25).
  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 272/22

    Arbeitszeugnis - Maßregelungsverbot

    Ein Zeugnis wird durch solche Schlusssätze aufgewertet (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 12, BAGE 144, 103) .

    In gleicher Weise kann der Arbeitgeber - soweit er ursprünglich eine Schlussformel erteilt hat - an den Ausdruck persönlicher Empfindungen, wie Dank, Bedauern oder gute Wünsche für die Zukunft, gebunden sein (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 19, BAGE 144, 103) .

  • LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 10 Sa 1217/21

    Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis; Bindung des

    Bei der Beurteilung, ob der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses aus § 109 GewO auch die Formulierung einer gegebenenfalls auf die Gesamtnote abgestimmten Schlussformel umfasst, sind auf Seiten des Arbeitgebers die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG und seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Unternehmerfreiheit sowie auf Seiten des Arbeitnehmers aufgrund der durch eine Schlussformel erhöhten Bewerbungschancen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 12, BAGE 144, 103) , dessen Berufsausübungsfreit (Art. 12 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls das aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen.

    Ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses mit einem vom Arbeitnehmer formulierten Schlusssatz besteht nicht (BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 17, BAGE 144, 103) .

    Ein Zeugnis wird durch einen Schlusssatz aufgewertet, in dem der Arbeitgeber seinen Dank für die guten Leistungen zum Ausdruck bringt und dem Arbeitnehmer für die berufliche Zukunft weiterhin alles Gute wünscht (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 17; 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 12, BAGE 144, 103; 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 97, 57).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 2 Sa 187/18

    Zeugnisberichtigung - Stichwortartige Aufzählung der übertragenen Aufgaben in

    Obwohl die Üblichkeit einer solchen Schlussformel nahezu allgemein anerkannt ist, gehört die Schlussformel nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zum notwendigen Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses im Sinne von § 109 GewO (BAG 20. Februar 2001 aaO; BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - NZA 2013, 324).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Verfall, Übertragung, Arbeitgeber, Gewährungspflicht,

    f) Auf die vom Kläger gewünschte Dankes- und Bedauernsformel besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Anspruch (BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11) Dieser Auffassung schließt sich das Berufungsgericht an.
  • ArbG Kiel, 18.04.2013 - 5 Ca 80b/13

    Anspruch auf Abänderung eines Arbeitszeugnisses - Unterschrift mit Smiley -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil des BAG vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11, juris) gehören Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers in einer Schlussformel, z.B. Dank für die geleistete Zusammenarbeit bzw. Wünsche für die berufliche Zukunft, nicht zum erforderlichen Inhalt eines Arbeitszeugnisses.

    Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommen Schlussformel nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung der Schlussformel, sondern nur Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses ohne Schlussformel (BAG vom 11.12.2012, a.a.O.).

  • LAG München, 15.07.2021 - 3 Sa 188/21

    Zeugnis, Schlussformel, Steigerungen

  • LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18

    Zeugnisberichtigungsanspruch - Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit -

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2014 - 3 Sa 127/14

    Dankes- und Wunschformel in einem qualifizierten Arbeitszeugnis

  • OVG Bremen, 05.10.2018 - 2 B 141/18

    Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau) -

  • LAG München, 18.11.2015 - 10 Sa 611/15

    Schadensersatz wegen verzögerter Herausgabe eines PKW, wenn vereinbart ist,

  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2015 - 6 Ca 751/15

    Kündigung einer Sachbearbeiterin durch Partei-Kreisverband

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz

  • LAG Köln, 11.12.2013 - 11 Sa 511/13

    Arbeitszeugnis aus Prozessvergleich

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 5 Sa 264/16

    Rechtsschutzbedürfnis - Arbeitszeugnis - Abwertung

  • ArbG Kiel, 06.03.2018 - 1 Ca 1712c/17

    Anspruch auf nicht gefaltetes Zeugnis - Zusendung des Zeugnisses

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17

    Bestimmtheit - Vergleich - Zeugnis - Zwangsvollstreckung

  • ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20

    Abschlussformel im Arbeitszeugnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2018 - 6 B 229/18

    Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit einem Bewerber i.R.d.

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • ArbG Bonn, 08.06.2016 - 5 Ca 2733/15

    Vollzeitbetreuung von Pflegekindern: Kein Anspruch auf "Urlaub vom Pflegekind"

  • ArbG Oberhausen, 10.07.2019 - 3 Ca 251/19
  • ArbG Köln, 03.04.2014 - 6 Ca 8751/12

    Änderung und Berichtigung des Arbeitszeugnisses eines Arbeitnehmers i.R.e.

  • ArbG Düsseldorf, 25.06.2021 - 11 Ca 1085/21
  • ArbG Düsseldorf, 25.06.2021 - 11 Ca 1086/21
  • VG Düsseldorf, 06.01.2020 - 13 L 1705/19
  • ArbG Köln, 05.03.2013 - 13 Ca 2497/12

    Vergütung für Ausübung von über dem Arbeitsvertrag hinausgehenden zusätzlichen

  • VG Wiesbaden, 14.12.2020 - 3 L 1196/18

    Zu den Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Konkurrenz zwischen

  • ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13

    Korrektur eines Zwischenzeugnisses und Entfernung zweier Abmahnungen aus der

  • ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines

  • ArbG Rosenheim, 31.05.2017 - 3 Ca 213/17

    Schadensersatz, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Schadensersatzanspruch,

  • ArbG Heilbronn, 05.11.2021 - 5 BV 2/20

    Sozialplan - Anfechtung

  • VG Regensburg, 21.09.2015 - RN 1 E 15.1032

    Stellenbesetzungsverfahren im Rahmen einer Beförderungsrunde

  • ArbG Karlsruhe, 11.10.2021 - 5 Ca 79/21

    Entgeltfortzahlung - Monokausalität - Homeschooling - Kinderkrankengeld -

  • ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/15

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines

  • LAG Nürnberg, 18.10.2013 - 3 Sa 284/12

    Anspruch auf Herausgabe von Gesprächsprotokollen

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