Rechtsprechung
BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- openjur.de
Anspruch auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub; krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Erwerbsminderungsrente auf Zeit; Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche
- Bundesarbeitsgericht
Anspruch auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsminderungsrente auf Zeit - Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 7 Abs 3 S 3 BUrlG, § 13 Abs 1 S 1 BUrlG
Anspruch auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsminderungsrente auf Zeit - Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche - IWW
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung; ruhendes Arbeitsverhältnis
- rabüro.de
BAG zum Anspruch auf Erholungsurlaub
- arbeitsrecht-hessen.de
Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung; ruhendes Arbeitsverhältnis
- hensche.de
Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaub: Krankheit
- bag-urteil.com
Anspruch auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsminderungsrente auf Zeit - Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche
- Betriebs-Berater
Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub - Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche
- Betriebs-Berater
Krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Anspruch auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsminderungsrente auf Zeit - Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche
- ra.de
- recht.help (Kurzinformation und Volltext)
Arbeitsrecht: Urlaubsansprüche bei dauerhafter Erkrankung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Urlaubsanspruch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit: Verfall nach Ablauf von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (44)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wann verfällt Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung?
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeitkranken
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ruhendes Arbeitsverhältnis und der Urlaubsanspruch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Urlaub und das krankheitsbedingte Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- lto.de (Kurzinformation)
Langzeitkranke: Urlaubsanspruch entsteht trotz Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- zip-online.de (Leitsatz)
Zum Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch langzeiterkrankter Arbeitnehmer verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Urlaub, krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Keine unbegrenzte Ansammlung von Urlaubsansprüchen
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
BAG gibt Rechtssicherheit bei Verfall von Urlaubsansprüchen
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer bezieht Rente - Arbeitsunfähig - trotzdem Urlaubsanspruch
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Lange Krankheit - Urlaub verfällt erst nach 15 Monaten
- osborneclarke.com (Kurzinformation)
Verfall des Urlaubsanspruchs im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch trotz tariflich ruhendem Arbeitsverhältnis
- kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch bei langjährig ruhendem Arbeitsverhältnis
- haufe.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
- haufe.de (Kurzinformation)
Urlaubsabgeltung verfällt auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Arbeit: Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch auch bei längerer Krankheit
- arbrb.de (Kurzinformation)
Übertragung der Urlaubszeit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Langzeitkranke
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Anspruch auf Erholungsurlaub während lang andauernder Krankheit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Langzeitkranke
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fristversäumnis kann zur Abweisung der Klage führen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Teilweise kurze Fristen im Arbeitsrecht bestätigt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verfall von Urlaubsansprüchen langfristig erkrankter Arbeitnehmer
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch und langjährig ruhendes Arbeitsverhältnis
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch und langjährig ruhendes Arbeitsverhältnis
- rae-sh.com (Kurzinformation)
Arbeitsrecht Urlaub wichtige Fakten - das müssen Sie wissen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfall von Urlaub- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei langandauernder Erkrankung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urlaubsanspruch auch bei Krankheit
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Urlaubsansprüche einer schwerbehinderten Angestellten in einer Rehabilitationsklinik
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Urlaubsanspruch entsteht auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis - Urlaubsansprüche verfallen aber 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres
- 123recht.net (Kurzinformation)
Anspruch auf Jahresurlaub kann auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis eines Schwerbehinderten verfallen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche bei Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers
Besprechungen u.ä. (7)
- beck-blog (Entscheidungsbesprechung)
Urlaub verfällt auch in ruhendem Arbeitsverhältnis nach 15 Monaten
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Doch kein Urlaub ohne Ende
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Urlaubsansprüche auch bei krankheitsbedingtem Ruhen des Arbeitsverhältnisses und Beschränkung des Übertragungszeitraums auf maximal 15 Monate!
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Doch keine unbegrenzte Ansammlung von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankten
- vdkp.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Urlaubsrecht- Zeitliche Höchstgrenze für die Übertragung von Urlaubsansprüchen liegt bei 15 Monaten
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Auch ohne gesetzliche oder tarifliche Regelung verfällt der Urlaub zum 31. März des übernächsten Jahres
- channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Nur 15 Monate Sammelzeit - Lange krank - was passiert mit dem Urlaub?
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 21.07.2009 - 7 Ca 198/09
- LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Papierfundstellen
- BAGE 142, 371
- NJW 2012, 3529
- ZIP 2013, 239 (Ls.)
- MDR 2012, 1476
- NZA 2012, 1216
- BB 2012, 2886
- DB 2012, 2462
Wird zitiert von ... (164) Neu Zitiert selbst (48)
- EuGH, 22.11.2011 - C-214/10
KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach …
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert, verfallen seine gesetzlichen Urlaubsansprüche aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (im Anschluss an EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS]).b) Dies bewirkt, dass bei der Auslegung des Abweichungsverbots in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zu berücksichtigen ist, dass die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9; im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) nicht zwischen Arbeitnehmern, die während des Bezugszeitraums wegen Krankheit der Arbeit ferngeblieben sind, und solchen, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben, differenziert, und dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den Grenzen umsetzen dürfen, die in der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EG L 307 vom 13. Dezember 1993 S. 18) , die durch die Arbeitszeitrichtlinie kodifiziert wurde, selbst ausdrücklich gezogen sind (vgl. EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 23, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7; 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 22, Slg. 2009, I-179; 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 48, Slg. 2006, I-2531; 18. März 2004 - C-342/01 - [Merino Gómez] Rn. 29, Slg. 2004, I-2605; 26. Juni 2001 - C-173/99 - [BECTU] Rn. 43, Slg. 2001, I-4881) .
Die Freistellung von der Arbeit ist kein Selbstzweck, sondern der Urlaub dient grundsätzlich dazu, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 31, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7) .
Der EuGH hat später ergänzend festgestellt, dass ein Recht auf ein unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub aus mehreren Bezugszeiträumen, die während eines solchen Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erworben wurden, nicht mehr dem Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub entsprechen würde (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 30, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7) .
Ein solcher Übertragungszeitraum müsse die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt werde, deutlich überschreiten (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, aaO; 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9) .
Dieser Zeitraum müsse daher für den Arbeitnehmer insbesondere die Möglichkeit gewährleisten, bei Bedarf über Erholungszeiträume zu verfügen, die längerfristig gestaffelt und geplant werden sowie verfügbar sein können (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] aaO) .
Anderseits müsse der Übertragungszeitraum den Arbeitgeber vor der Gefahr der Ansammlung von zu langen Abwesenheitszeiträumen und den Schwierigkeiten schützen, die sich daraus für die Arbeitsorganisation ergeben können (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 39, aaO) .
cc) Nunmehr hat der EuGH in der KHS-Entscheidung seine Schlussfolgerung im Schultz-Hoff-Urteil, dass eine nationale Bestimmung, mit der ein Übertragungszeitraum festgelegt wird, nicht das Erlöschen des Anspruchs des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub vorsehen kann, wenn der Arbeitnehmer nicht tatsächlich die Möglichkeit hatte, diesen Anspruch auszuüben, ausdrücklich "nuanciert" (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 28, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7) .
Er hat erkannt, dass Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegensteht, die die Möglichkeit für einen während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln, dadurch einschränken, dass sie einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch auf bezahlten Urlaub erlischt (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 44, aaO) .
Erörtert wurde, ob aufgrund der Erkenntnis des EuGH in der KHS-Entscheidung, dass die Arbeitszeitrichtlinie nur einen Übertragungszeitraum verlangt, der die Dauer des Bezugzeitraums deutlich überschreitet (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, aaO) , und ein Übertragungszeitraum von 15 Monaten diese Voraussetzung bei einem Bezugszeitraum von einem Jahr erfüllt, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG unionsrechtskonform so ausgelegt werden kann oder muss, dass diese Vorschrift auch die Mindesturlaubsansprüche bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit begrenzt.
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist auch in Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich verankert, der von Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 37, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7) .
(a) Nach der Rechtsprechung des EuGH folgt aus Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie, dass ein Übertragungszeitraum die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt wird, deutlich überschreiten muss (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7; 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9) .
Der EuGH hat bei seiner Auslegung des Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie die in Art. 9 Abs. 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 132 enthaltene zwölfmonatige Frist berücksichtigt (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 41 f., AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7) und ist dennoch zu dem Ergebnis gelangt, der Übertragungszeitraum müsse deutlich länger als 12 Monate sein.
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesurlaubsgesetz allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung (st. Rspr. seit BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 37, 382; vgl. auch 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 21, BAGE 130, 119; ErfK/Gallner 12. Aufl. § 1 BUrlG Rn. 6; MüArbR/Düwell 3. Aufl. Bd. 1 § 77 Rn. 7) .aa) Der EuGH, dem nach Art. 267 AEUV die Aufgabe der verbindlichen Auslegung von Richtlinien zugewiesen ist (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47, BAGE 130, 119) , hat festgestellt, dass Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie grundsätzlich einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die für die Ausübung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich verliehenen Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums umfassen.
bb) Nach der Schultz-Hoff - Entscheidung des EuGH hat der Senat angenommen, der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlösche nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des in § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG genannten Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist, und hat § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie in der Auslegung des EuGH in der Schultz-Hoff-Entscheidung richtlinienkonform ausgelegt bzw. fortgebildet (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 57 ff., BAGE 130, 119) .
(1) Einzelstaatliche Normen sind im Verhältnis zu einem privaten Arbeitgeber wie der Beklagten allerdings grundsätzlich unangewendet zu lassen, wenn das nationale Recht gegen das Primärrecht der Union verstößt (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 53, BAGE 130, 119) .
§ 7 Abs. 3 BUrlG kann und muss unionsrechtskonform ausgelegt werden (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 57, BAGE 130, 119) .
Ermöglicht es das nationale Recht durch Anwendung seiner Auslegungsmethoden, eine innerstaatliche Bestimmung so auszulegen, dass eine Kollision mit einer anderen Norm innerstaatlichen Rechts vermieden wird, sind die nationalen Gerichte verpflichtet, die gleichen Methoden anzuwenden, um das von der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 58 mwN, aaO;… vgl. auch EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24 mwN, aaO) .
aa) Eine solche unionsrechtskonforme Auslegung entspricht dem vom Gesetzgeber mit der Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfolgten Zweck, wenn die Ziele des Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie und der regelmäßig anzunehmende Wille des nationalen Gesetzgebers zur ordnungsgemäßen Umsetzung von Richtlinien berücksichtigt werden (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 59 mwN, BAGE 130, 119) .
Soweit der Senat (24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 59, BAGE 130, 119) aufgrund der Schlussfolgerungen des EuGH in der Schultz-Hoff-Entscheidung angenommen hat, dass Urlaubsansprüche bei fortbestehender Krankheit unabhängig von der Länge des Zeitraums der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme zu keinem Zeitpunkt verfallen, hält der Senat nach der "Nuancierung" der Rechtsprechung des EuGH und der Erkenntnis des Gerichtshofs in der KHS-Entscheidung, dass ein Recht des Arbeitnehmers, der während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähig ist, unbegrenzt alle während des Zeitraums seiner Abwesenheit von der Arbeit erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln, nicht mehr dem Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub entsprechen würde, daran nicht fest.
- EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8) müssen die nationalen Gerichte bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auslegen, um das in der Richtlinie festgelegte Ziel zu erreichen und damit Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen.Daraus folgt, dass bei "ordnungsgemäß krankgeschriebenen" Arbeitnehmern der allen Arbeitnehmern zustehende Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden darf, dass sie während des Urlaubsjahres tatsächlich gearbeitet haben (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 20 mwN, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8;… 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 41, aaO) .
Wird § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG anhand des Wortlauts und des Zwecks der Arbeitszeitrichtlinie ausgelegt, steht diese Vorschrift einer Kürzung der Mindesturlaubsansprüche von Arbeitnehmern entgegen, die aus gesundheitlichen Gründen im Bezugszeitraum keine Arbeitsleistung erbracht haben, wobei es grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob sie infolge eines Unfalls am Arbeitsplatz oder anderswo oder aber infolge einer Krankheit, welcher Art oder welchen Ursprungs auch immer, krankgeschrieben waren (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 30, aaO) .
(2) Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob eine nationale Bestimmung wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht unangewendet bleiben muss, nur dann, wenn eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 23, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8; vgl. Wißmann FS Bepler S. 649, 654) .
Ermöglicht es das nationale Recht durch Anwendung seiner Auslegungsmethoden, eine innerstaatliche Bestimmung so auszulegen, dass eine Kollision mit einer anderen Norm innerstaatlichen Rechts vermieden wird, sind die nationalen Gerichte verpflichtet, die gleichen Methoden anzuwenden, um das von der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (…BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 58 mwN, aaO; vgl. auch EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24 mwN, aaO) .
Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 25 mwN, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8; BAG 17. November 2009 - 9 AZR 844/08 - Rn. 26, BAGE 132, 247) .
- BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig …
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Dementsprechend hat der Senat in seiner Entscheidung vom 9. August 2011 (- 9 AZR 425/10 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 125) bereits klargestellt, dass zum Urlaubsanspruch nicht nur der jeweils neueste, am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres entstehende Anspruch gehört, sondern auch der infolge der Übertragung hinzutretende, noch zu erfüllende Anspruch aus dem Vorjahr.Er unterliegt dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - aaO) .
Soweit in der Vergangenheit offengelassen wurde, ob der übertragene Urlaubsanspruch am Ende des Jahres im Falle fortbestehender Arbeitsunfähigkeit untergeht (BAG 13. November 1969 - 5 AZR 82/69 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 211; vgl. auch 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 125; 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 11, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18; 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 37, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 20) , ist diese Frage zu verneinen.
Die Bestimmungen des IAO-Übereinkommens Nr. 132 sind jedoch keine unmittelbar anwendbaren völkerrechtlichen Normen (BAG 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 5 der Gründe, BAGE 75, 171; vgl. auch 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 23, EzA BUrlG § 7 Nr. 125; Powietzka/Rolf BUrlG § 1 Rn. 16; ErfK/Gallner § 7 BUrlG Rn. 35 mwN) .
Der in das Folgejahr übertragene Urlaub unterliegt dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 125) .
- BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06
Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher …
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Mehrere mögliche Auslegungsmethoden sind daher hinsichtlich des Richtlinienziels bestmöglich anzuwenden im Sinne eines Optimierungsgebots (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06 ua. - Rn. 46, NJW 2012, 669) .Die Pflicht zur Verwirklichung eines Richtlinienziels im Auslegungsweg findet zugleich ihre Grenzen an dem nach innerstaatlicher Rechtstradition methodisch Erlaubten (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06 ua. - Rn. 47, NJW 2012, 669) .
Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, können nur innerstaatliche Gerichte beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06 ua. - Rn. 47 f., NJW 2012, 669) .
Auch das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass der Wortlaut im Regelfall keine starre Auslegungsgrenze zieht und zählt zu den anerkannten Methoden der Auslegung von Gesetzen auch die teleologische Reduktion (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06 ua. - Rn. 57, NJW 2012, 669) .
- BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92
Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Die Bestimmungen des IAO-Übereinkommens Nr. 132 sind jedoch keine unmittelbar anwendbaren völkerrechtlichen Normen (BAG 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 5 der Gründe, BAGE 75, 171; vgl. auch 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 23, EzA BUrlG § 7 Nr. 125; Powietzka/Rolf BUrlG § 1 Rn. 16; ErfK/Gallner § 7 BUrlG Rn. 35 mwN) .Durch das Zustimmungsgesetz ist das IAO-Übereinkommen Nr. 132 nicht innerstaatliches Recht in dem Sinne geworden, dass seine Vorschriften normativ auf alle Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einwirken mit der Folge, dass die Gerichte für Arbeitssachen entgegenstehende gesetzliche oder kollektiv-rechtliche Bestimmungen oder einzelvertragliche Vereinbarungen nicht zu beachten haben oder zumindest völkerrechtsfreundlich auszulegen haben (BAG 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 5 b der Gründe, aaO) .
Es kann daher offenbleiben, ob Art. 9 Abs. 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 132 den Fall der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme des Urlaubs überhaupt erfasst und ob dieser Vorschrift die Verpflichtung zu entnehmen ist, dass der Urlaubsanspruch nach einem bestimmten Zeitraum untergehen muss (in diesem Sinne: BAG 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 5 c der Gründe, BAGE 75, 171) .
- BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69
Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Es ist ebenso möglich, dass der Gesetzgeber den Fall nicht im Auge hatte, dass die Verwirklichung des Urlaubs im Kalenderjahr und im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich gewesen ist (vgl. BAG 13. November 1969 - 5 AZR 82/69 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 211) .bb) Insofern gebietet der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung eine weitgehende Rückkehr zum Auslegungsergebnis der früheren Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG (BAG 13. November 1969 - 5 AZR 82/69 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 211; zur Ähnlichkeit dieser Rspr. mit der Rspr. des EuGH: vgl. Polzer Die Befristung des Urlaubsanspruchs auf das Kalenderjahr S. 21) .
Soweit in der Vergangenheit offengelassen wurde, ob der übertragene Urlaubsanspruch am Ende des Jahres im Falle fortbestehender Arbeitsunfähigkeit untergeht (BAG 13. November 1969 - 5 AZR 82/69 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 211; vgl. auch 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 125; 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 11, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18; 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 37, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 20) , ist diese Frage zu verneinen.
- BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68
Urlaubsanspruch
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Danach erlischt er (st. Rspr. seit BAG 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 - zu 1 der Gründe, BAGE 22, 85;… vgl. AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 7 BUrlG Rn. 86, 89) .Nicht zeitgerecht in Anspruch genommener Urlaub sollte verfallen (BAG 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 - aaO mwN) .
Der Gesetzgeber hat den Urlaub in §§ 1, 13 Abs. 1 BUrlG grundsätzlich unabdingbar an das Urlaubsjahr gebunden (vgl. BAG 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 - zu 1 der Gründe, BAGE 22, 85) .
- EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
b) Dies bewirkt, dass bei der Auslegung des Abweichungsverbots in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zu berücksichtigen ist, dass die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9; im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) nicht zwischen Arbeitnehmern, die während des Bezugszeitraums wegen Krankheit der Arbeit ferngeblieben sind, und solchen, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben, differenziert, und dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den Grenzen umsetzen dürfen, die in der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EG L 307 vom 13. Dezember 1993 S. 18) , die durch die Arbeitszeitrichtlinie kodifiziert wurde, selbst ausdrücklich gezogen sind (vgl. EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 23, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7; 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 22, Slg. 2009, I-179; 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 48, Slg. 2006, I-2531; 18. März 2004 - C-342/01 - [Merino Gómez] Rn. 29, Slg. 2004, I-2605; 26. Juni 2001 - C-173/99 - [BECTU] Rn. 43, Slg. 2001, I-4881) .Daraus folgt, dass bei "ordnungsgemäß krankgeschriebenen" Arbeitnehmern der allen Arbeitnehmern zustehende Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden darf, dass sie während des Urlaubsjahres tatsächlich gearbeitet haben (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 20 mwN, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8; 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 41, aaO) .
Allerdings hat er dieser grundsätzlichen Feststellung die Voraussetzung hinzugefügt, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erloschen ist, tatsächlich die Möglichkeit gehabt haben muss, den ihm mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 43, 49, Slg. 2009, I-179) .
- LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
a) In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings teilweise angenommen, während des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses entstünden keine Urlaubsansprüche bzw. die Kürzung des Urlaubsanspruchs um Zeiten des Ruhens sei zulässig (vgl. nur LAG Düsseldorf 19. Januar 2012 - 15 Sa 380/11 - ZTR 2012, 283; LAG Baden-Württemberg 9. Juni 2011 - 6 Sa 109/10 -; LAG München 26. Mai 2011 - 4 Sa 66/11 -; LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 -; LAG Köln 29. April 2010 - 6 Sa 103/10 - ZTR 2010, 589; Düwell DB 2012, 1750, 1751; Wicht BB 2012, 1349; Bürger ZTR 2011, 707, 713; Fieberg NZA 2009, 929) .Andererseits soll es nur dann gerechtfertigt sein, dem Arbeitgeber die Verpflichtung zuzuweisen, Urlaub zu gewähren und Urlaubsentgelt zu zahlen, wenn vertraglich eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht (LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 - zu B I 3 b aa (1) der Gründe) .
Teilweise wird eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, das Ruhen hindere das Entstehen von Urlaubsansprüchen nur dann, wenn es bereits zu Beginn des Urlaubsjahres vorgelegen habe und während des gesamten Jahres fortbestehe (LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 - zu B I 3 b bb der Gründe; Düwell DB 2012, 1750) .
- EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
- BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10
Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen
- BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen
- BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08
Urlaubsentgelt im Baugewerbe
- BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84
Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung - …
- BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09
Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz
- BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers
- LAG München, 26.05.2011 - 4 Sa 66/11
Urlaubsabgeltungsansprüche
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07
Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung
- BAG - 9 AZR 225/12 (anhängig)
- LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit im …
- LAG Hessen, 07.02.2012 - 19 Sa 818/11
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Surrogatstheorie
- LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11
Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld - …
- BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11
Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1 …
- BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10
Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10
Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des …
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10
Urlaub - Elternzeit
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04
Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung
- BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03
Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz
- BAG, 21.07.1973 - 5 AZR 105/73
Übertragung - Übertragbarkeit - Urlaub - Abbedingung
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
- BAG - 9 AZR 232/12 (anhängig)
- BAG - 9 AZR 305/12 (anhängig)
- EuGH, 18.03.2004 - C-342/01
Merino Gómez
- EuGH, 23.04.2009 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der …
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND …
- EuGH, 16.03.2006 - C-131/04
EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB …
- LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis; …
- LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis
- LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des …
- LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von …
- LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung …
- EuGH, 22.04.2010 - C-486/08
Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik - …
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06
Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung
- BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93
Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem
- BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79
Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
- EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
- EuGH, 26.06.2001 - C-173/99
BECTU
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15
Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers
a) Nach dieser Rechtsprechung stand dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht zu, wenn er mit dem Ende des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums ausschied und der nicht genommene Urlaub wegen Fristablaufs verfiel (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 292/11 - Rn. 14; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 42, BAGE 142, 371) .aa) Art. 267 AEUV weist dem Gerichtshof zur Verwirklichung der Verträge über die Europäische Union, der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts die Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verträge und Richtlinien zu (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 27, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, BAGE 142, 371) .
Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31, BAGE 142, 371) .
Dadurch soll erreicht werden, dass jeder Arbeitnehmer tatsächlich in einem einigermaßen regelmäßigen Rhythmus eine gewisse Zeit der Erholung und Entspannung erhält (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 24, 39, BAGE 142, 371) .
Dieses Interesse ist nur dann schützenswert, wenn es im Einklang mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG steht (vgl. EuGH 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 54 ff.; BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, aaO) .
- BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20
Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)
Seit dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die erste Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG am 23. November 1996 ist das Unionsrecht bei der Auslegung und Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 101 ff., BAGE 134, 1; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 25, BAGE 142, 371; 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 18, BAGE 165, 376) . - BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 401/19
Verfall des Urlaubs bei Krankheit - Gilt die 15-Monatsfrist auch bei …
Er erlischt allerdings bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres (grundl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 23, 32 ff., BAGE 142, 371 ; vgl. auch 16. Oktober 2012 - 9 AZR 63/11 - Rn. 9; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 14) .Seit dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die erste Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG am 23. November 1996 ist das Unionsrecht bei der Auslegung und Anwendung des § 7 Abs. 3 BUrlG zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 101 ff., BAGE 134, 1; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 25, BAGE 142, 371; 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 18, BAGE 165, 376) .
Ihr Urlaubsanspruch für das Jahr 2017 wäre gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG spätestens mit Ablauf des 31. März 2019 erloschen (st. Rspr., vgl. grundl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32, BAGE 142, 371) .
- BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub
Der Urlaubsanspruch nach den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG steht nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum eine Arbeitsleistung erbracht hat (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8 mwN zur st. Rspr., BAGE 142, 371) .Der Senat hat bereits entschieden, dass auch dann Urlaubsansprüche entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis ruht und das Ruhen des Arbeitsverhältnisses darauf zurückzuführen ist, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seine Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht erfüllen kann (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 13 ff., aaO) .
a) Weder enthält § 1 BUrlG, nach dem jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, eine Ausnahmeregelung für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, noch nimmt § 2 Satz 1 BUrlG Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis kraft Abrede der Arbeitsvertragsparteien oder aufgrund tariflicher Anordnung ruht, vom Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes aus (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 16, BAGE 142, 371) .
b) Die Ansicht der Revision, ein ruhendes Arbeitsverhältnis stehe einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit einer Arbeitspflicht an "null Tagen" in der Woche gleich, sodass nach der bei Teilzeitbeschäftigungen üblichen Umrechnungsformel der Urlaubsanspruch "null Tage" betrage, ist unzutreffend (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 17, BAGE 142, 371; Höpfner Anm. AP BUrlG § 7 Nr. 61, zu I 2 b) .
Sowohl der Umfang des Mindesturlaubsanspruchs als auch die Definition des Geltungsbereichs des Bundesurlaubsgesetzes sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG der Disposition der Arbeitsvertragsparteien entzogen (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 16, BAGE 142, 371) .
Da nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG in Tarifverträgen nicht von den §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG abgewichen werden kann, hat sich trotz des Ruhens des Arbeitsverhältnisses der Parteien von Januar bis September 2011 der gesetzliche Urlaubsanspruch der Klägerin für das Jahr 2011 nicht gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-Charité vermindert (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD: BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 16, BAGE 142, 371) .
Die in diesen Normen vorgesehenen Kürzungsmöglichkeiten sind nicht Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens und damit nicht auf alle Fälle des Ruhens des Arbeitsverhältnisses analog anwendbar (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 19, BAGE 142, 371) .
- BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ihre Schranken und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 25; BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31 mwN, BAGE 142, 371) . - BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis
aa) Art. 267 AEUV weist dem Gerichtshof zur Verwirklichung der Verträge über die Europäische Union, der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts die Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verträge und Richtlinien zu (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 27, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, BAGE 142, 371) .Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31, BAGE 142, 371) .
Die Bestimmungen des § 1 und § 7 Abs. 4 BUrlG sollen gewährleisten, dass jeder Arbeitnehmer in regelmäßigem Rhythmus eine gewisse Zeit der Erholung erhält (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 24, BAGE 142, 371; 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 - zu 1 der Gründe, BAGE 22, 85) und Urlaubsansprüche nicht über einen langen Zeitraum angesammelt oder allein durch Zahlung von Geld ersetzt werden.
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16
Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers
a) Art. 267 AEUV weist dem Gerichtshof zur Verwirklichung der Verträge über die Europäische Union, der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts die Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verträge und Richtlinien zu (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 27, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, BAGE 142, 371) .Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31, BAGE 142, 371) .
Dadurch soll erreicht werden, dass jeder Arbeitnehmer tatsächlich in einem einigermaßen regelmäßigen Rhythmus eine gewisse Zeit der Erholung und Entspannung erhält (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 24, 39, BAGE 142, 371) .
Dieses Interesse ist nur dann schützenswert, wenn es im Einklang mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG steht (vgl. EuGH 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 54 ff.; BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, aaO) .
- BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 245/19
Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten
aa) Die vom Senat entwickelten Grundsätze, denen zufolge Urlaubsansprüche zu kürzen sind, wenn der Arbeitnehmer nicht das ganze Kalenderjahr über zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. grundlegend BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 17) , finden auf den Streitfall, soweit der gesetzliche Mindesturlaub betroffen ist, bereits deshalb keine Anwendung, weil eine Verminderung gesetzlicher Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Menschen ausgeschlossen ist, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitsleistung erbracht haben (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 9, BAGE 142, 371) .a) Das Landesarbeitsgericht hat - unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei einer Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers (vgl. grundlegend BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32, BAGE 142, 371) - angenommen, die zu Beginn des Kalenderjahres 2014 entstandenen Ansprüche des Klägers auf den gesetzlichen Mindesturlaub und den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer seien in unionsrechtkonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen.
Sie sollten jedoch - bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit - mit Ablauf des 31. März des zweiten Folgejahres untergehen, ohne dass es darauf ankam, ob der Arbeitgeber die Mitwirkungsobliegenheiten bei der Gewährung und Inanspruchnahme des Urlaubs beachtet hat (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32, BAGE 142, 371) .
- BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen
Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie, ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9) hat das Bundesarbeitsgericht § 7 Abs. 3 BUrlG zudem unionsrechtskonform dahin gehend ausgelegt, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht vor Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums krank und deshalb arbeitsunfähig ist (vgl. BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 207/16 - Rn. 13 unter Bezugnahme auf die grundlegende Entscheidung BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff., BAGE 142, 371) . - BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel
Die jeweils zu Beginn der Kalenderjahre 2006 und 2007 entstandenen Urlaubsansprüche sind jedoch gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres verfallen (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32) . - BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 245/19
Erwerbsminderungsrente - Verfall des Urlaubs - Gilt die 15-Monatsfrist auch bei …
- BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
- BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15
Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit
- BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10
Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des …
- BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17
Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang
- BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt …
- BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 196/16
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - …
- BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20
Urlaubsabgeltung - Verjährung
- BGH, 13.08.2013 - VI ZR 389/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz des auf den Zeitraum der unfallbedingten …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses - …
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16
Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung
- BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs
- BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
- BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20
Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist
- BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21
Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten
- BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17
Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs - …
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16
Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs - …
- BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17
Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist
- BSG, 12.03.2019 - B 13 R 35/17 R
Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Einkommen
- BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - …
- BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 401/19
Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19
Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche …
- BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle
- LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen …
- BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz …
- BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14
Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter …
- BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13
Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei …
- BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19
Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung
- BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19
Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2014 - 3 Sa 9/14
Verfall von Urlaubsansprüchen im Falle einer dauerhaften Erkrankung des …
- BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 353/21
Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 128/17
Unbezahlter Sonderurlaub - Übertragung des Erholungsurlaubs
- LAG Düsseldorf, 29.10.2015 - 11 Sa 537/15
Urlaubsabgeltungsanspruch
- BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16
Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 2068/16
Ersatzurlaub - Übertragung eines während eines Sonderurlaubs entstandenen …
- BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 131/19
Equal pay - Inbezugnahme tariflicher Regelungen - vergleichbarer Arbeitnehmer
- BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11
Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 386/16
Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - eigenständiges tarifliches Fristen-regime
- BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch …
- BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12
Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben
- BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub - …
- BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung
- BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung
- BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität
- BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag - …
- BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall
- LAG Düsseldorf, 01.07.2014 - 16 Sa 214/14
Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung nach Rahmentarifvertrag für …
- BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 275/14
MTV Chemische Industrie - Verfall von Urlaub
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 5 Sa 221/13
Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden nach mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 214/19
Tariflicher Mehrurlaub - Befristung
- ArbG Siegburg, 04.09.2019 - 3 Ca 642/19
Krankes Kind zur Arbeit mitgenommen - kein fristloser Kündigungsgrund
- LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
Umfang der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung während …
- BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11
Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der …
- LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18
Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2023 - 12 Sa 1250/22
Urlaubsabgeltung; Erlöschen der Urlaubsansprüche; Darlegungs- und Beweislast
- LAG Hamm, 09.10.2014 - 16 Sa 711/14
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden eines langzeiterkrankten …
- BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 13/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 550/12
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist - Fälligkeit
- BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 292/11
Urlaubsrecht - Verfall tariflichen Mehrurlaubs nach § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD
- BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit
- LAG München, 23.03.2023 - 3 Sa 497/22
Gesetzlicher Urlaub, Übertragung
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 302/12
Urlaubsabgeltung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit
- LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 Sa 347/20
Urlaubsabgeltungsanspruch - arbeitsvertraglicher Zusatzurlaub - AGB-Kontrolle - …
- BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11
Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung
- LAG Hamm, 17.02.2022 - 5 Sa 872/21
Urlaubsanspruch trotz Arbeitsunfähigkeit; Rechtmäßiges Berufen des Arbeitgebers …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2020 - 8 Sa 182/20
Verfall von Urlaubsansprüchen - Langzeiterkrankung - Hinweispflichten des …
- LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit - Verfall
- LAG München, 02.02.2016 - 6 Sa 937/15
Verfall tariflichen Urlaubs
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld - fünfzehnmonatiger Übertragungszeitraum
- BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 310/20
Verfall tariflichen Mehrurlaubs nach § 12 MTV Chemische Industrie
- BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 207/16
Übertragung tariflichen Mehrurlaubs - Gleichlauf
- LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 763/12
Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Freistellung des Arbeitnehmers unter …
- BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13
Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
- LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 Sa 173/12
Urlaubsabgeltung, Urlaubsvereinbarung, Mindesturlaub, Arbeitsunfähigkeit, …
- BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
- BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 9 Sa 1504/17
Entstehen und Erlöschen von Urlaubsansprüchen bei Sonderurlaub - falsche Angaben …
- LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
Kein Urlaub während Arbeitsunfähigkeit
- LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 4 Sa 888/15
Urlaubsabgeltung; Tod des Arbeitnehmers
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12
Urlaubsabgeltung - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
- BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 465/11
Urlaubsabgeltung im Baugewerbe - Passivlegitimation
- BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 85/22
Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten
- ArbG Köln, 01.12.2017 - 9 Ca 4675/17
Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien aufgrund der Befristung
- ArbG Berlin, 27.03.2013 - 28 Ca 1960/13
Urlaubsabgeltungsanspruch bei Krankheit
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2013 - 2 Sa 210/12
Urlaubsabgeltung - Bezug einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung
- ArbG Siegburg, 22.11.2018 - 5 Ca 1305/18
Keine fristlose Kündigung zur Erhöhung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
Urlaubsansprüche während Freistellungsphase - Wertguthabenkonto - …
- ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21
Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie - …
- BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12
Urlaubsabgeltung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2015 - 5 Sa 95/14
Urlaubsabgeltung nach tariflichem Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund …
- LAG Hamm, 25.10.2012 - 16 Sa 320/12
Entstehen des Urlaubsanspruchs - Bezug einer befristeten Rente wegen …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2018 - 2 Sa 114 öD/18
Urlaub , Urlaubsanspruch, Verfall, Übertragungszeitraum, Ablauf, …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2015 - 5 Sa 47/14
Urlaubsabgeltung nach tariflichem Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund …
- ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit; Unmöglichkeit …
- LAG Bremen, 29.09.2015 - 1 Sa 120/14
Anforderungen an die Gewährung von Erholungsurlaub während des Laufs der …
- ArbG Köln, 28.11.2013 - 15 Ca 3879/13
Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten - Mittelbare Diskriminierung durch einen …
- LAG Köln, 25.10.2012 - 7 Sa 232/12
Überstunden; Feststellungsklage; ruhendes Arbeitsverhältnis; Urlaubsabgeltung
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.10.2018 - 5 Sa 77/16
Urlaubsabgeltungsansprüche - Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14
Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei fehlendem Arbeitswillen - …
- LAG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - 13 Sa 73/13
Urlaubsabgeltung und langandauernde Erkrankung
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - 5 Sa 78/16
Auswirkungen eines Abgeordnetenmandats auf den Urlaubsanspruch - Urlaubsgewährung …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2013 - 1 Sa 373/12
Schadensersatzanspruch, Urlaubsabgeltung, Mehrarbeitsvergütung, verspätete …
- LAG Köln, 10.05.2013 - 10 Sa 595/12
Verfall des Urlaubsanspruchs - Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel - …
- LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
Urlaub; Gesundheitsschutz; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung …
- LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11
Urlaubsabgeltung; Urlaubsanspruch bei langjähriger Erkrankung bzw. bei Erhalt …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2016 - 4 Sa 533/15
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
- LAG Hessen, 06.12.2013 - 3 Sa 980/12
Urlaubsabgeltung nach Krankheit in Elternzeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 5 Sa 2310/15
Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
Urlaubsabgeltungsanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 5 Sa 348/18
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswilligkeit - Urlaub bei …
- BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 645/14
Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Entgeltfortzahlung im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2023 - 7 Sa 334/22
Urlaubsabgeltungsanspruch eines sog. Systemfahrers
- LAG München, 11.08.2020 - 7 Sa 392/20
Urlaubsabgeltung und Altersteilzeit
- LAG München, 16.01.2019 - 8 Sa 348/18
Befristung und Übertragung des Erholungsurlaubs; Tarifauslegung
- LAG Hessen, 25.11.2013 - 17 Sa 711/13
Verfall von tariflichen Mehr- und Sonderurlaub - Berechnung der Höhe der …
- LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 Sa 1712/12
Urlaub - Übertragung; Urlaub - Übertragung
- ArbG Halle, 23.01.2014 - 5 Ca 1108/13
Urlaubsabgeltung bei längerer Krankheit und bei Renteneintritt
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.12.2013 - 6 Sa 180/12
Urlaubsabgeltung - tariflicher Mehrurlaub - lang andauernde Erkrankung
- LAG Hamm, 02.12.2021 - 5 Sa 824/21
Urlaubsanspruch bei Arbeitslosengeldbezug im Rahmen der Gleichwohlgewährung
- ArbG Bielefeld, 01.07.2021 - 1 Ca 908/21
Zur arbeitsvertraglichen Einbeziehung der Arbeitsvertragsrichtlinien des …
- ArbG Paderborn, 27.02.2019 - 4 Ca 1374/18
Überstunden, Darlegungs- und Beweislast, Verwirkung
- LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
Urlaubsabgeltung; Übergang von unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente in …
- LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 7 Sa 448/18
Eigenständiges Fristenregime zum Verfall des tariflichen Urlaubs im …
- LAG Hamm, 09.02.2023 - 5 Sa 568/22
Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung; Mitwirkungsobliegenheit …
- BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 41/13
Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 2 Sa 258/16
Anspruch einer durchgängig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin auf …
- OVG Hamburg, 31.07.2013 - 1 Bs 187/13
Anspruch auf Erholungsurlaub nach Aufhebung der Versetzung in den Ruhestand
- LAG Hamm, 17.02.2022 - 5 Sa 1016/21
Wirksame Einbeziehung der AVR in Arbeitsverhältnis; Keine Klauselkontrolle nach …
- LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
Urlaubsabgeltung im Baugewerbe
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 6 Sa 194/21
Befristung tariflichen Mehrurlaubs - eigenständiges Fristenregime - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 113/20
Urlaubsabgeltung - langandauernde Krankheit - Erwerbsminderungsrente
- LAG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 3 Sa 218/15
Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Erkrankung, langandauernde, Urlaubsjahr, …
- LAG Hamm, 10.03.2022 - 18 Sa 1449/21
Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Klagefrist nach § 4 KSchG ; Keine Vorwirkung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2012 - 5 Sa 413/12
Urlaubsabgeltung für ruhendes Arbeitsverhältnis
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 8 Sa 222/12
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Umfang des Urlaubsanspruchs
- ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
Übertragung von gesetzlichem und tariflichem Urlaub bei fortbestehender …
- ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
- BSG, 30.01.2018 - B 3 KR 47/17 B
Krankengeld
- ArbG Wesel, 15.07.2015 - 6 Ca 703/15
Tod des Arbeitnehmers - Urlaubsabgeltung
- LAG Hessen, 12.11.2013 - 13 Sa 543/13
Rente wegen voller Erwerbsminderung und Urlaubsanspruch
- ArbG Herne, 10.09.2019 - 3 Ca 594/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2012 - 13 Sa 1104/12
Urlaubsabgeltung - Verfall - tarifvertragliche Ausschlussfrist
- ArbG Minden, 13.11.2020 - 2 Ca 705/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
Anforderungen an die Berufungsbegründung - Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 4 Sa 471/15
Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei längerer Arbeitsunfähigkeit
- VG Hannover, 14.02.2013 - 13 A 5258/11
Abgeltung; Beamter; Mindesturlaub; Resturlaub; Übertragungsteitraum; Urlaub
- ArbG München, 11.04.2018 - 36 Ca 9795/17
Urlaubsabgeltung
- ArbG Halle, 14.02.2013 - 2 Ca 1903/12
Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
- LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 Sa 315/12
Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld, Ausschlussfrist, tarifliche, Tarifvertrag, …
- VG Ansbach, 18.11.2020 - AN 16 K 19.02192
Verfall des Urlaubsanspruchs bei langjähriger, dauerhafter Dienstunfähigkeit
- ArbG Erfurt, 21.10.2021 - 6 Ca 586/21
Anspruch Urlaubsabgeltung - Ausgleich bestehendes Zeitguthaben - beendetes …
- ArbG München, 15.12.2016 - 13 Ca 6905/16
Tarifvertrag, Urlaubsabgeltung, Arbeitnehmer, Urlaubsanspruch, …