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   BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10   

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https://dejure.org/2011,119
BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 (https://dejure.org/2011,119)
BAG, Entscheidung vom 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 (https://dejure.org/2011,119)
BAG, Entscheidung vom 09. August 2011 - 9 AZR 425/10 (https://dejure.org/2011,119)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig erkrankten Arbeitnehmers

  • openjur.de

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 3 BUrlG, Art 7 EGRL 88/2003
    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Befristung von Urlaubsansprüchen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des übertragenen Urlaubsanspruchs eines krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmers bei möglichem Urlaubsantritt im laufenden Urlaubsjahr nach der Genesung

  • hensche.de

    Urlaub

  • Betriebs-Berater

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

  • rewis.io

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

  • rewis.io

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung von Urlaubsansprüchen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Befristung und zum Verfall von Urlaubsansprüchen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Urlaubsrecht

  • heise.de (Pressemeldung, 12.08.2011)

    Wann Urlaubstage und Abgeltungsansprüche verfallen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung von Urlaubsansprüchen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsansprüche und Ausschlussfristen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verfall von Urlaubsansprüchen aus früheren Jahren bei Arbeitsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung von Urlaubsansprüchen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Befristung von Urlaubsansprüchen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Befristung von Urlaubsansprüchen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Langzeitkranker muss Resturlaub zeitig beanspruchen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Erlöschen von Urlaubsansprüchen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche Langzeitkranker müssen im Kalenderjahr genommen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche Langzeitkranker

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfall von (angesammelten) Urlaubsansprüchen Langzeiterkrankter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfallen von Urlaub nach längerer Erkrankung des Arbeitnehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung von Urlaubsansprüchen/Urlaubsageltungsansprüche und Ausschlussfristen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verfall des Urlaubsanspruchs erkrankter Arbeitnehmer nach Genesung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Der Untergang von Urlaubsansprüchen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne abweichende einzel- oder tarifvertragliche Regelungen verfällt nicht genommener Urlaub am Ende des Urlaubsjahres - Bundesarbeitsgericht zur Befristung von Urlaubsansprüchen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nach langer Krankheit rechtzeitig um Urlaub kümmern // Altansprüche auf Urlaub oder Geld können sonst verfallen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nach langer Krankheit rechtzeitig um Urlaub kümmern // Altansprüche auf Urlaub oder Geld verfallen sonst

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche im Arbeitsverhältnis nach Krankheit // BAG zur Übertragung von Urlaubsansprüchen nach Krankheit

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bei der Geltendmachung von Urlaub aus Krankheitszeiten ist bei Genesung und Renteneintritt manchmal Eile gebot

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsansprüche bei langer Krankheit: Vorsicht bei Verfallfristen

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urlaub und Urlaubsabgeltung und kein bisschen Ende?

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verfall von Urlaubsansprüchen nach Langzeiterkrankung

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfall von Urlaubsansprüchen

Sonstiges (2)

  • kanzlei-zink.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zeitpunkt des Verfalls übertragener Urlaubsansprüche zum Beispiel bei Krankheit

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Entstehung und Untergang von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung // Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Urlaubsrecht hat durch neuere Entscheidungen weitere Grundsätze zum Schicksal von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern gebracht.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 11
  • NZA 2011, 12
  • NZA 2012, 29
  • BB 2011, 3124
  • BB 2012, 1345
  • BB 2012, 1420
  • BB 2012, 841
  • DB 2012, 56
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, etwa aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (siehe hierzu: BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 47 ff., BAGE 130, 119) , an der Urlaubsnahme gehindert ist.

    Geht der aus dem Vorjahr übertragene Urlaubsanspruch trotz Ablaufs des Übertragungszeitraums - etwa wegen andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (siehe hierzu: BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 45, BAGE 130, 119)  - nicht unter, ist dieser Teil des Urlaubsanspruchs gegenüber dem Teil, den der Arbeitnehmer zu Beginn des aktuellen Urlaubsjahres erworben hat, nicht privilegiert.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-214/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak steht das Unionsrecht einer

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    Die in den Schlussanträgen der Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union Trstenjak erörterte Frage, ob der Arbeitnehmer auf diese Weise Urlaub über mehrere Jahre hinweg ansammeln kann oder Art. 9 des Übereinkommens Nr. 132 der IAO eine zeitliche Begrenzung zu entnehmen ist (vgl. Schlussanträge vom 7. Juli 2011 - C-214/10 - [KHS AG gegen Schulte]) , lässt der Senat offen.
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    Sofern kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 3 BUrlG gegeben ist, verfällt der am Ende des Urlaubsjahres nicht genommene Urlaub (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114 ; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13 ; 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 95, 104) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    Sofern kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 3 BUrlG gegeben ist, verfällt der am Ende des Urlaubsjahres nicht genommene Urlaub (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114 ; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13 ; 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 95, 104) .
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 22/95

    Tarifliche Regelung der Urlaubsübertragung - Metallindustrie NRW

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    b) Das Fristenregime des BUrlG beruht auf einem perpetuierenden System (vgl. zu tarifvertraglichen Regelungen: BAG 20. August 1996 - 9 AZR 22/95 - zu I 4 der Gründe, BAGE 84, 23) .
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    Vielmehr hat der Bundesgesetzgeber das deutsche Urlaubsrecht durch die Verabschiedung des Heimarbeitsänderungsgesetzes vom 29. Oktober 1974 (BGBl. I S. 2879) den Vorgaben des Übereinkommens Nr. 132 der IAO entsprechend angepasst (ausführlich dazu: BAG 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 5 der Gründe, BAGE 75, 171) .
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    Er ist einem "Übertrag" in einer laufenden Rechnung vergleichbar (BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - zu 2 a der Gründe, BAGE 56, 53) .
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    Sofern kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 3 BUrlG gegeben ist, verfällt der am Ende des Urlaubsjahres nicht genommene Urlaub (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114 ; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13 ; 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 95, 104) .
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    Der Senat hat für einen Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr, der nach § 7 Abs. 3 BUrlG auf das Folgejahr übertragen wurde, angenommen, er unterscheide sich im gesetzlich befristeten Übertragungszeitraum des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht von dem Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres (BAG 10. Februar 2004 -  9 AZR 116/03  - zu III 4 b cc (1) der Gründe, BAGE 109, 285) .
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
    Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 256 Nr. 59) steht der Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Arbeitnehmer den Umfang des ihm zustehenden Urlaubs gerichtlich festgestellt wissen will, nicht entgegen (hierzu ausführlich: BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 13 bis 15, NZA 2011, 1050) .
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95

    Urlaub während des Streiks

  • LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10

    Verfallfrist des Urlaubs bei Wiedergenesung

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09

    Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Dementsprechend hat der Senat in seiner Entscheidung vom 9. August 2011 (- 9 AZR 425/10 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 125) bereits klargestellt, dass zum Urlaubsanspruch nicht nur der jeweils neueste, am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres entstehende Anspruch gehört, sondern auch der infolge der Übertragung hinzutretende, noch zu erfüllende Anspruch aus dem Vorjahr.

    Er unterliegt dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - aaO) .

    Soweit in der Vergangenheit offengelassen wurde, ob der übertragene Urlaubsanspruch am Ende des Jahres im Falle fortbestehender Arbeitsunfähigkeit untergeht (BAG 13. November 1969 - 5 AZR 82/69 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 211; vgl. auch 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 125; 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 11, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18; 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 37, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 20) , ist diese Frage zu verneinen.

    Die Bestimmungen des IAO-Übereinkommens Nr. 132 sind jedoch keine unmittelbar anwendbaren völkerrechtlichen Normen (BAG 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 5 der Gründe, BAGE 75, 171; vgl. auch 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 23, EzA BUrlG § 7 Nr. 125; Powietzka/Rolf BUrlG § 1 Rn. 16; ErfK/Gallner § 7 BUrlG Rn. 35 mwN) .

    Der in das Folgejahr übertragene Urlaub unterliegt dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 125) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Denn, wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgeht, dass der Urlaub nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG bis zum Ende des jeweiligen Urlaubsjahres, im Fall einer Übertragung des Urlaubs nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG auf das folgende Kalenderjahr nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres und im Fall einer andauernden Arbeitsunfähigkeit in unionskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres befristet ist und dann verfällt (st. Rspr. d. BAG, siehe z. B. BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - Rn. 9, AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG; vom 10.07.2012 - 9 AZR 11/11 - Rn. 18 ff., AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG; vom 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 18 ff., AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG), steht dem Kläger ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs für 2012 unter Schadensersatzgesichtspunkten nach § 280 Abs. 1 und 3, § 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB zu.
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Die unionsrechtskonforme Auslegung hat jedoch nur zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen Urlaubsanspruch hinzutritt und damit erneut dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfällt (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19) .
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