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   BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13   

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https://dejure.org/2014,35226
BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13 (https://dejure.org/2014,35226)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13 (https://dejure.org/2014,35226)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 (https://dejure.org/2014,35226)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (78)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Kein grundsätzlicher Anspruch auf die Note "gut”

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unzufrieden mit voller Zufriedenheit? Zur Leistungsbeurteilung in Zeugnissen

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Und wieder einmal war es Zeugnistag

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Es bleibt unbefriedigend

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Leistungsbeurteilungen im Zeugnis - zwischen Wahrheit und Wohlwollen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Darlegungslast für bessere Schlussbeurteilung beim Arbeitnehmer!

  • zeit.de (Pressemeldung, 18.11.2014)

    "Zur vollen Zufriedenheit" im Zeugnis ist gut genug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    3 ist Durchschnitt - auch im Arbeitszeugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schlussnote im Arbeitszeugnis - und die Darlegungslast

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Note "befriedigend" im Arbeitszeugnis - Bessere Benotung nach Nachweis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungsbeurteilung im Zeugnis und deren Korrektur

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer müssen überdurchschnittliche Leistung beweisen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungsbeurteilung im Zeugnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: "Zur vollen Zufriedenheit" ist mittlere Note

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungsbeurteilung im Zeugnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer muss überdurchschnittliche Leistung beweisen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leistungsbeurteilung im Zeugnis

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Leistungsbeurteilung im Zeugnis

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein gutes Zeugnis

  • mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Befriedigend ist gut genug!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer trägt Darlegungslast für bessere als durchschnittliche Zeugnisbeurteilung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Beurteilung im Arbeitszeugnis - "Zur vollen Zufriedenheit" ist Schulnote Drei

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Arbeitnehmer mit ihrer Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis unzufrieden sind

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Zeugnisnote gut - Arbeitnehmer muss Leistung darlegen und beweisen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Hinzunehmende Formulierungen in Arbeitszeugnissen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Zeugniswahrheit bei der Leistungsbeurteilung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - Ein Zeugnis muss inhaltlich "wahr" sein

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Keine Inflation - Zeugnisrecht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer muss bessere Beurteilung beweisen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    "Zur vollen Zufriedenheit" ist eine durchschnittliche Bewertung im Arbeitszeugnis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis will, trägt die Beweislast

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 04.12.2014)

    Kein Anspruch auf Vortäuschen guter Leistung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.11.2014)

    Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf gute Note

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Ein "befriedigendes" Arbeitszeugnis bleibt ein durchschnittliches Arbeits-zeugnis

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei einem guten Zeugnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Befriedigend ist mittlere Note der Zufriedenheitsskala.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zeugnisrecht: Arbeitnehmer, die eine bessere Bewertung als eine Note 3 begehren, müssen dies darlegen und beweisen.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zeugnisrechtsprechung bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das Arbeitszeugnis - "Schulnoten", Beweislast und versteckte Hinweise

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    "Zur vollen Zufriedenheit" darf im Arbeitszeugnis stehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Das Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Jährliches Zwischenzeugnis gleich im Arbeitsvertrag vereinbaren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Gute Leistung muss Arbeitnehmer beweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitszeugnis: Wer bessere Note als 3 haben will, muss bessere Leistung beweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungsformulierung in einem durchschnittlichen Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweispflicht für Bescheinigung überdurchschnittlicher Leistungen im Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Ausstellers für das Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Branchenstatistik - Grundlage zur Verbesserung der Zeugnisnote?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf eine durchschnittliche Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungsbeurteilung Note gut im Zeugnis - Darlegungs - und Beweislast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Arbeitszeugnis - Wann empfiehlt sich die gerichtliche Geltendmachung eines Berichtigungsanspruches?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Arbeitszeugnis - "Schulnoten", Beweislast und versteckte Hinweise

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Zeugnis im Arbeitsrecht und seine Note

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeugnisberichtigung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Schlussnote - Darlegungslast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weder Zeugnisnote gut noch Anspruch auf Schlussfloskel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweisführungspflicht bei Arbeitszeugnissen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Anspruch auf gute Leistungsbeurteilung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Zeugnisbeurteilung zur vollen Zufriedenheit ist nicht beanstanden

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Leistungsbeurteilung im Zeugnis

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Kein "automatischer” Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss überdurchschnittliche Leistung nachweisen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 94 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arbeits- und Sozialrecht | Bundesarbeitsgericht (BAG) | Darlegungslast einer Zahnarzthelferin für besseres Arbeitszeugnis

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Leistungsbeurteilung im Zeugnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Auf welche Note hat ein Angestellter Anspruch?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formulierung im Zeugnis zur vollen Zufriedenheit entspricht der Schulnote befriedigend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeugnis: Wer ein gut haben möchte, muss die überdurchschnittliche Leistung vortragen und beweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sind Arbeitnehmer wirklich so gut wie ihr Zeugnis?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Recht auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer bei gewünschter Zeugnisänderung beweispflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer muss für bessere Schlussbeurteilung im Arbeitszeugnis entsprechende bessere Leistung vortragen und beweisen können - BAG zur Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    GewO § 109 ; ZPO § 144 ; ZPO §§ 402 ff.
    Gerichtliche Überprüfung der Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

Besprechungen u.ä. (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vom (fehlenden) Nutzen des qualifizierten Arbeitszeugnisses

  • spiegel.de (Pressekommentar, 18.11.2014)

    Arbeitsrecht: Schmeißt die Noten aus dem Arbeitszeugnis!

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Befriedigend ist gut genug - Note 3 weiterhin Durchschnitt im Arbeitszeugnis

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Bei Arbeitszeugnissen ist Gut nicht das neue Befriedigend

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitnehmer müssen in der Regel geeignete Tatsachen darlegen und beweisen, wollen sie gerichtlich eine Verbesserung des erteilten Arbeitszeugnisses erreichen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Zeugnisnote "zur vollen Zufriedenheit" bleibt Durchschnitt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 66
  • NJW 2015, 1128
  • ZIP 2014, 92
  • MDR 2014, 15
  • MDR 2015, 599
  • NZA 2015, 435
  • BB 2015, 1216
  • DB 2015, 868
  • JR 2016, 408
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    Das Landesarbeitsgericht ist zwar unter Hinweis auf die vom Senat im Urteil vom 14. Oktober 2003 (- 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b der Gründe, BAGE 108, 86) aufgestellten Rechtssätze zur Darlegungs- und Beweislast zutreffend davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer, der eine überdurchschnittliche Beurteilung im Zeugnis erstrebt, entsprechende Leistungen vortragen und ggf. beweisen muss.

    Erst wenn der Arbeitnehmer dargelegt hat, leistungsgerecht sei ausschließlich eine überdurchschnittliche Beurteilung, hat der Arbeitgeber die Tatsachen vorzutragen, die dem entgegenstehen sollen (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b cc der Gründe, BAGE 108, 86; ähnlich zur Leistungsbeurteilung bei tariflichem Leistungsentgelt BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 43) .

    Insofern hat der Senat auf eine empirische Untersuchung von Weuster/Scheer zurückgegriffen, um zu ermitteln, welchen Bedeutungsgehalt die in qualifizierten Zeugnissen häufig genutzte sogenannte Zufriedenheitsskala hat (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu III 4 a der Gründe, BAGE 108, 86) .

    "Gut" im Sinne der Zufriedenheitsskala ist ein Arbeitnehmer nur dann, wenn ihm bescheinigt wird, er habe "stets", "immer" oder "durchgehend" zur vollen Zufriedenheit des Arbeitgebers gearbeitet (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu III 4 a der Gründe mwN, BAGE 108, 86) .

    Der Senat hat im Urteil vom 14. Oktober 2003 (- 9 AZR 12/03 - zu III 4 a der Gründe mwN, BAGE 108, 86) auf eine Schul- oder Prüfungsnoten vergleichbare Skala abgestellt, die von "sehr gut" über "gut" und "befriedigend" bis hin zu "ausreichend" und "mangelhaft" reicht.

    Obgleich der Beklagten bei der Bewertung der Leistungen der Klägerin ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b cc der Gründe, BAGE 108, 86) , hätte die Beklagte diesen überschritten, wenn sie sich bei der Beurteilung erkennbar von sachfremden Motiven hätte leiten lassen.

  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    aa) Ein vom Arbeitgeber gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO auszustellendes qualifiziertes Zeugnis muss in erster Linie wahr sein (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 144, 103) .

    Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - aaO) .

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    Einer neuen Höchstnote in der Zufriedenheitsskala, zB durch eine - gegen jedes Sprachempfinden verstoßende - weitere Steigerung der "vollsten" Zufriedenheit durch eine "allervollste" Zufriedenheit, bedarf es nicht (zur Wortschöpfung "vollste": vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 115, 130; ErfK/Müller-Glöge aaO) .

    Diese Zahlung könnte dafür sprechen, dass auch die Beklagte der Auffassung war, dass die Klägerin besondere Anerkennung verdiente (zur Bindung des Arbeitgebers an frühere Beurteilungen des Arbeitnehmers nach Treu und Glauben vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe mwN, BAGE 115, 130) .

  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    Sie umfasst alle Fragen des Zeugnisrechts (BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - zu III der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 18 Sa 2133/12

    Darlegungs- und Beweislast - Zeugnisanspruch - Leistungsbewertung

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. März 2013 - 18 Sa 2133/12 - aufgehoben.
  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    Erst wenn der Arbeitnehmer dargelegt hat, leistungsgerecht sei ausschließlich eine überdurchschnittliche Beurteilung, hat der Arbeitgeber die Tatsachen vorzutragen, die dem entgegenstehen sollen (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b cc der Gründe, BAGE 108, 86; ähnlich zur Leistungsbeurteilung bei tariflichem Leistungsentgelt BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 43) .
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    a) Das Landesarbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 15. November 2011 (-  9 AZR 386/10  - BAGE 140, 15) darauf abgestellt, Adressat eines Zeugnisses sei ein größerer Personenkreis, der nicht zwangsläufig über ein einheitliches Sprachverständnis verfüge.
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    Er enthält vielmehr eine auf die Arbeitsaufgabe abgestellte Beurteilung, die sich an den objektiven Anforderungen orientiert, die üblicherweise an einen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Aufgabe gestellt werden (vgl. dagegen zum individuellen Maßstab im Kündigungsrecht: BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 125, 257; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 109, 87) .
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    Bei diesen Studien handelt es sich nicht um Sachverständigengutachten iSd. § 144 iVm. §§ 402 ff. ZPO (vgl. zur Zuziehung eines Sachverständigen zur Feststellung eines Zeugnisbrauchs BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 25, BAGE 127, 232) oder amtliche Statistiken.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
    Er enthält vielmehr eine auf die Arbeitsaufgabe abgestellte Beurteilung, die sich an den objektiven Anforderungen orientiert, die üblicherweise an einen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Aufgabe gestellt werden (vgl. dagegen zum individuellen Maßstab im Kündigungsrecht: BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 125, 257; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 109, 87) .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Bleibt der geleistete Ausgleich hingegen hinter diesen Werten zurück, ist es bereits im ersten Schritt Sache des Arbeitgebers darzulegen, aufgrund welcher Faktoren ein geringerer Zuschlagsanspruch angemessen sein soll (vgl. zu ähnlichen Systemen der abgestuften Darlegungslast: BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 40 ff., BAGE 148, 271 [ERA-Leistungsentgelt]; 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8 ff. [Arbeitszeugnis]; 29. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Rn. 26 [sekundäre Darlegungslast des Arbeitgebers bei § 17 BBiG]) .
  • LAG Hamm, 14.11.2016 - 12 Ta 475/16

    Ironisches Arbeitszeugnis

    Dieser Grundsatz und der der Zeugnisklarheit, wie er in § 109 Abs. 2 GewO zum Ausdruck kommt, werden als wesentliche Prinzipien des Zeugnisrechts verstanden (vgl. Erfk-Müller-Glöge, 17. Aufl 2017, § 109 GewO Rn. 22; BAG, Urt.v. 18.11.2014- 9 AZR 584/13, NZA 2015, 435, 437).

    Sinn und Zweck des Zeugnisses ist es, einem potentiellen Arbeitgeber ein möglichst wahres Urteil über die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis zu geben (BAG, Urt.v. 18.11.2014- 9 AZR 584/13, NZA 2015, 435, 437).

  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2015 - 6 Ca 751/15

    Kündigung einer Sachbearbeiterin durch Partei-Kreisverband

    Nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO kann der Arbeitnehmer verlangen, dass sich die Angaben im Zeugnis auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 9, juris).

    Allerdings begründet diese Vorschrift keinen Anspruch auf ein "gutes" oder "sehr gutes" Zeugnis, sondern "nur" auf ein leistungsgerechtes Zeugnis (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 9, juris).

    Erst wenn der Arbeitnehmer dargelegt hat, leistungsgerecht sei ausschließlich eine überdurchschnittliche Beurteilung, hat der Arbeitgeber die Tatsachen vorzutragen, die dem entgegenstehen sollen (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 9, juris; BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b cc der Gründe, BAGE 108, 86).

    Die Rechtsprechung zur Darlegungslast des Arbeitnehmers führt dazu, dass wenn er mit der Bewertung "befriedigend" nicht einverstanden ist, er die Darlegungslast für eine bessere Beurteilung trägt (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, juris).

    Nach der verbreiteten Definition der Schulnoten soll die Note "befriedigend" erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 13, juris).

    Dagegen wird mit "gut" bewertet, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 13, juris).

    Ein "sehr gut" ist zu erteilen, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 13, juris).

    Die von der Klägerin begehrte Gesamtbewertung ihrer Leistung mit "stets zur vollsten Zufriedenheit" bringt vor diesem Hintergrund zum Ausdruck, dass der Arbeitnehmer weniger Fehler gemacht und/oder mehr bzw. bessere Leistungen erbracht hat, als nach den objektiven Anforderungen erwartet werden konnte, die üblicherweise an einen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Aufgabe gestellt werden (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 13, juris).

    Dabei ist zu beachten, dass auch die Ausdrücke "stets" oder "immer" im vorliegenden Zusammenhang der Zeugnissprache eine eigenständige Bedeutung haben (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 13, juris).

    Sie bedeuten ein "Mehr" im Vergleich zu dem, was üblicherweise erwartet werden konnte (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 13, juris).

    Sie meinen aber nicht, dass dem Arbeitnehmer während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses nie ein Fehler unterlaufen ist, was ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer regelmäßig nicht erwarten kann (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 13, juris).

    Ein vom Arbeitgeber gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO auszustellendes qualifiziertes Zeugnis muss in erster Linie wahr sein (st. Rspr., BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 21, juris, m.w.N.).

    Bei der Wahrheitspflicht handelt es sich um den bestimmenden Grundsatz des Zeugnisrechts (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 19, juris, m.w.N.).

    Sie umfasst alle Fragen des Zeugnisrechts (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 19, juris).

    Insbesondere wird auch der Wohlwollensgrundsatz, wonach das Fortkommen des Arbeitnehmers durch den Zeugnisinhalt nicht unnötig erschwert werden darf, durch die Wahrheitspflicht begrenzt (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 19, juris).

    Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - juris).

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

    Erst wenn der Arbeitnehmer dargelegt hat, leistungsgerecht sei ausschließlich eine überdurchschnittliche Beurteilung, hat der Arbeitgeber die Tatsachen vorzutragen, die dem entgegenstehen sollen (BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 9 ff. mit ausführlicher Begründung, BAGE 150, 66) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

    bb) Etwas anderes gilt in der Regel auch dann nicht, wenn sich der Arbeitgeber - wie hier - verpflichtet, ein Zeugnis mit einer "guten" und damit überdurchschnittlichen Beurteilung (vgl. BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8) von Leistung und/oder Verhalten des Arbeitnehmers zu erteilen.

    Zwar verweist die Beklagte zutreffend auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in einem Prozess um die Erteilung eines überdurchschnittlichen, "guten" Zeugnisses (zuletzt BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8) .

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    Sie wird gemeinhin dem Gesamtnotenbereich "befriedigend" zugerechnet, teilweise aber auch einer leicht überdurchschnittlichen Zwischennote "voll befriedigend", "gehobenes befriedigend" oder "gutes befriedigend" und kennzeichnet damit in der Regel eine "gut durchschnittliche" Gesamtleistung (vgl. BAG vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13, juris, Rz. 11; BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03, juris, Rz. 29 m.w.N.).

    Darlegungs- und beweisbelastet für stärker als von der Beklagten attestiert überdurchschnittliche Leistungen ist allerdings der Kläger (vgl. BAG vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13, juris, Rz. 8).

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Bleibt der geleistete Ausgleich hingegen hinter diesen Werten zurück, ist es bereits im ersten Schritt Sache des Arbeitgebers darzulegen, aufgrund welcher Faktoren ein geringerer Zuschlagsanspruch angemessen sein soll (vgl. zu ähnlichen Systemen der abgestuften Darlegungslast: BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 40 ff., BAGE 148, 271 [ERA-Leistungsentgelt]; 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8 ff. [Arbeitszeugnis]; 29. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Rn. 26 [sekundäre Darlegungslast des Arbeitgebers bei § 17 BBiG]) .
  • OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17

    Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten

    Ein Zeugnis kann daher nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (vgl. BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 19).

    Bei der Beurteilung der Leistung ist auf die konkrete Arbeitsaufgabe abzustellen, die sich an den objektiven Anforderungen orientiert, die üblicherweise an einen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Aufgabe gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Juris, Rn. 28; Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 10).

    Die der Beigeladenen bescheinigte zusammenfassende Gesamtbeurteilung "stets zur "vollsten" Zufriedenheit" ist der Note "sehr gut" zuzuordnen (vgl. BAG, Urteil vom 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - Juris, Rn. 20; Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 12; ErfK/Müller-Glöge, 19. Aufl. 2019, § 109 GewO, Rn. 31 ff.).

    Der Antragsgegner durfte zu Recht davon ausgehen, dass diese höchste Bewertung, übertragen auf die Maßstäbe einer beamtenrechtlichen Beurteilung wie die der Antragstellerin, mindestens einem Gesamturteil mit dem Prädikat "Übertrifft erheblich die Anforderungen - oberer Bereich" entspricht; dies gilt sowohl dann, wenn man der Gesamtbeurteilung des Arbeitszeugnisses eine fünfstufige Notenskala zugrunde legte, als auch - erst recht - bei einer Notenskala, die wie das beamtenrechtliche Beurteilungssystem sechs Bewertungsstufen aufweist (zur fünf- bzw. sechsstufigen Notenskala bei Arbeitszeugnissen vgl. BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 12; ErfK/Müller-Glöge, 19. Aufl. 2019, § 109 GewO, Rn. 31, fünfstufig; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 15. Aufl. 2013, § 147, Rn. 23, sechsstufig).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 4 Sa 54/22

    Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

    Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -).

    Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unterdurchschnittlich beurteilen, trägt er insoweit die Darlegungs- und Beweislast (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -).

    gg) Da § 109 Abs. 1 GewO keinen Anspruch auf eine Schlussformulierung gibt, mit welcher Dank, Bedauern und gute Wünsche ausgedrückt werden (BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -), wurde diese weggelassen.

  • ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20

    Schadensersatz gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO - verspätete Erfüllung der

    Soweit er eine bessere Leistungs- und Führungsbeurteilung wünscht, ist er hierfür darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 18.11.2014 - 9 AZR 584/13, NZA 2015, 435).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

  • LAG Köln, 16.12.2016 - 4 Sa 353/16

    Zeugnisberichtigung; Notenstufe; Selbstbindung des Arbeitgebers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15

    Außerordentliche Kündigung - private Internetnutzung

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

  • VK Niedersachsen, 27.09.2016 - VgK-39/16

    Vergabe des bodengebundenen Rettungsdienstes zur Durchführung der Notfallrettung

  • LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19

    Zeugnis; Form; Tabelle; Schulnoten

  • LAG München, 27.01.2016 - 10 Sa 815/15

    Verhaltenbsbeurteilung, Zeugnisberichtigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 125/17

    Kündigung im Kleinbetrieb - Vertretungsmacht eines Verbandsvorstehers -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20

    Erteilung eines berichtigten Arbeitszeugnisses - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Köln, 31.08.2016 - 11 Sa 1025/15

    Arbeitszeugnis; Verjährung

  • ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2020 - 3 Sa 256/19

    Zeugnisberichtigung - unzureichende Berufungsbegründung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2021 - 5 Sa 348/20

    Rückzahlungsklausel für Sonderzahlung - Beurteilung im Arbeitszeugnis

  • ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18

    Ein tabellarisches Zeugnis genügt seiner Form nach nicht den Anforderungen des §

  • LAG Köln, 05.02.2015 - 7 Sa 884/14

    Auslegung von Formulierungen in einem Arbeitszeugnis

  • LAG Hessen, 08.10.2019 - 8 Ta 319/19

    Der Schuldner ist nicht gehalten, mit der Vollstreckung zuzuwarten, weil der

  • ArbG Kiel, 06.03.2018 - 1 Ca 1712c/17

    Anspruch auf nicht gefaltetes Zeugnis - Zusendung des Zeugnisses

  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 3 ZB 22.1220

    Keine Berufung im Verfahren wegen Dienstzeugnis

  • ArbG Köln, 29.11.2022 - 4 Ca 4218/22
  • ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 92/22

    Tarifliches Leistungsentgelt - § 18 TVöD-VKA - Dienstvereinbarung -

  • ArbG Rosenheim, 31.05.2017 - 3 Ca 213/17

    Schadensersatz, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Schadensersatzanspruch,

  • ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/15

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines

  • ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 337/22

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf bestimmte Formulierung -

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