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   BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09   

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https://dejure.org/2010,597
BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09 (https://dejure.org/2010,597)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2010 - 9 AZR 631/09 (https://dejure.org/2010,597)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 9 AZR 631/09 (https://dejure.org/2010,597)
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Volltextveröffentlichungen (21)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Private Nutzung eines Firmenwagens bei lang andauernder Erkrankung

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen - des Deutschen liebstes Kind

  • heise.de (Pressemeldung, 07.02.2011)

    Eine werdende Mutter darf ihren Dienstwagen behalten

  • heise.de (Pressemeldung, 22.12.2010)

    Wer nicht arbeiten kann, braucht auch keinen Dienstwagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstwagen und Arbeitsunfähigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Private Dienstwagennutzung während langer Arbeitsunfähigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Weiternutzung des Dienstwagens bei Arbeitsunfähigkeit?

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Dienstwagen und Arbeitsunfähigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Privatnutzung des Dienstwagens bei langer Arbeitsunfähigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erkrankter Bauleiter musste Dienstwagen abgeben - Recht auf private Nutzung endet bei längerer Krankheit mit der Entgeltfortzahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Privatnutzung des Dienstwagens während langer Arbeitsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nutzungsentzug bei Dienstwagen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Privatnutzung des Dienstwagens nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen bei Krankheit

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers bei Krankheit

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Bei langer Krankheit kein Anspruch auf Privatnutzung des Dienstwagens

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Privatnutzung des Dienstwagens bei Krankheit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen: Rückforderungsrecht des Chefs bei Erkrankung des Arbeitnehmers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen: Rückforderungsrecht des Chefs bei Erkrankung des Arbeitnehmers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entzug eines Dienstwagens während Langzeiterkrankung eines Arbeitnehmers ist entschädigungsfrei

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen Dienstwagen nach 6-wöchiger Arbeitsunfähigkeit zurück fordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen und Privatnutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entzug eines Dienstwagens während Langzeiterkrankung eines Arbeitnehmers ist entschädigungsfrei

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Dienstwagen während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Dienstwagen zur privaten Nutzung auf während Krankheit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Dienstwagen bei langer Arbeitsunfähigkeit einkassieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit - Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung ist zusätzliche Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Private Dienstwagennutzung während lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf der Chef den Dienstwagen zurückfordern?

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    BAG betont Entgeltcharakter der Privatnutzung von Dienstwagen (RA Volker Teigelkötter)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1469
  • NZA 2011, 569
  • BB 2011, 1268
  • DB 2011, 939
  • NZG 2011, 101
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Damit ist sie nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss, und sei es - wie im Fall von Krankheit - ohne Erhalt einer Gegenleistung (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b der Gründe, BAGE 96, 34) .
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Senat 24.   März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 15, BAGE 130, 101 ; vgl. 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - Rn. 24, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) .
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Hierzu gehören nach § 8 Abs. 1 EStG alle in Geld oder Geldwert bestehenden Güter, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsart des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG zufließen und damit auch die Privatnutzung des vom Arbeitgeber überlassenen Dienst-Pkw (vgl. BFH 24. Februar 2000 - III R 59/98 - BFHE 191, 286) .
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09

    Entzug des auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach Ablauf des

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juli 2009 - 15 Sa 25/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Senat 24.   März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 15, BAGE 130, 101 ; vgl. 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - Rn. 24, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Senat 24.   März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 15, BAGE 130, 101 ; vgl. 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - Rn. 24, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) .
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen dürfen, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden (Senat 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 23, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Die Überprüfung dieser Frage und die Auslegung einer Willenserklärung durch das Revisionsgericht sind darauf beschränkt, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen ( §§ 133, 157 BGB ) richtig angewandt sowie Denkgesetze und Erfahrungssätze eingehalten sind und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder die gebotene Auslegung etwa völlig unterlassen worden ist (vgl. Senat 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 26, BAGE 117, 231) .
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08

    Schadensersatz - Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Die Verletzung einer solchen Pflicht zur Interessenwahrung, arbeitsrechtlich gemeinhin als Verletzung der "Fürsorgepflicht" bezeichnet, kann Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen (BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14, AP BGB § 241 Nr. 5) .
  • LAG Niedersachsen, 14.09.2010 - 13 Sa 462/10

    Widerruf; Privatnutzung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09
    Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte eine längere Ankündigungsfrist hätte einhalten müssen (vgl. zur Widerrufsfrist bei in Formulararbeitsverträgen eingeräumtem Widerrufsrecht: LAG Niedersachsen 14. September 2010 - 13 Sa 462/10 - zu 6 der Gründe) .
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78; 19. Dezember 2006 -  9 AZR 294/06  - Rn. 24, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; 24. März 2009 -  9 AZR 733/07  - Rn. 15, BAGE 130, 101 ; 14. Dezember 2010 - 9 AZR 631/09 - Rn. 14, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 23 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 17 ) .
  • LAG Hamm, 07.02.2014 - 13 TaBV 86/13

    Privatnutzung von Dienstwagen

    In dem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt ( zuletzt 14.12.2010 - 9 AZR 631/09 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 23 m.w.N.) festgestellt, dass die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung einen geldwerten Vorteil und Sachbezug und als solcher regelmäßig eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung darstellt.
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Ohne Vergütungsanspruch bestand auch kein Anspruch auf Überlassung des Dienstfahrzeugs zur privaten Nutzung (vgl. BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b der Gründe, BAGE 96, 34; 14. Dezember 2010 - 9 AZR 631/09 - Rn. 14, NZA 2011, 569) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 1721/12

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - nachgeburtliches Einkommen - Dienstwagennutzung

    Dabei handele es sich auch nicht um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern um eine arbeitsvertraglich geschuldete Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung, selbst wenn die Arbeitsleistung entfalle (BAG 14.12.2010, 9 AZR 631/09).
  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

    Die Pflicht zur Interessenwahrung wurde arbeitsrechtlich vor Einführung des § 241 Abs. 2 BGB durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002 gemeinhin als "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers ( vgl. BAG, 24. September 2009, 8 AZR 444/08, NZA 2010, 337, Rn. 14; 14. Dezember 2010, 9 AZR 631/09, NZA 2011, 569, Rn. 27 ) bzw. "Treuepflicht" des Arbeitnehmers ( vgl. BAG, 24. März 2010, 10 AZR 66/09, NZA 2010, 693, Rn. 15 ) bezeichnet.
  • LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15

    Haftung eines Privathaftpflichtversicherers bei Explosion einer Bauschaumflasche

    Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete B (BAG NJW 2011, 1469 Rn. 14).
  • ArbG Duisburg, 16.11.2023 - 1 Ca 1190/23

    Dienstwagenentziehung wegen Änderung der Arbeitsaufgaben

    Denn sie ist zusätzlich Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar, der als steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit der Arbeitsvergütung ist (BAG 14.10.2010 - 9 AZR 631/09 mwNachw.; 11.10.2000 - 5 AZR 240/99).
  • LAG Hessen, 09.09.2016 - 10 Sa 474/16

    § 13b AÜG ist als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen. Gewährt der

    Die Gewährung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und steht deshalb im synallagmatischen Hauptleistungsverhältnis (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 631/09 - Rn. 14, NJW 2011, 1469 [BAG 14.12.2010 - 9 AZR 631/09] ).
  • ArbG Stuttgart, 31.07.2017 - 24 Ca 2/17

    Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Die Gebrauchsüberlassung ist als zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 9 AZR 631/09 - abrufbar bei juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2018 - 8 Sa 1/18

    Dienstwagen - Privatnutzung - Auslegung eines Vergleichs

    Das bloße Unterlassen der Rückforderung stellt noch kein Angebot dar, die bestehenden vertraglichen Absprachen zu ändern (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 631/09 - Rn. 19 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 165/12

    Entgeltfortzahlung und Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung -

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