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Rechtsprechung
   AG Bad Segeberg, 31.05.2013 - F 9/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,59673
AG Bad Segeberg, 31.05.2013 - F 9/13 (https://dejure.org/2013,59673)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 31.05.2013 - F 9/13 (https://dejure.org/2013,59673)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - F 9/13 (https://dejure.org/2013,59673)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KAG Mainz, 17.07.2013 - M 9/13 Mz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,57169
KAG Mainz, 17.07.2013 - M 9/13 Mz (https://dejure.org/2013,57169)
KAG Mainz, Entscheidung vom 17.07.2013 - M 9/13 Mz (https://dejure.org/2013,57169)
KAG Mainz, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - M 9/13 Mz (https://dejure.org/2013,57169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bistummainz.de PDF

    Zustimmung zu Informationsveranstaltungen

  • zmv-online.de PDF

    Anerkenntnisurteil - Zustimmung der MAV bei Planung und Durchführung einer Informationsveranstaltung

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Rechtsprechung
   KAGH, 13.12.2013 - M 9/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53917
KAGH, 13.12.2013 - M 9/13 (https://dejure.org/2013,53917)
KAGH, Entscheidung vom 13.12.2013 - M 9/13 (https://dejure.org/2013,53917)
KAGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - M 9/13 (https://dejure.org/2013,53917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zmv-online.de PDF

    Amtszeit der MAV endet nicht bei innerkirchlichem Betriebsübergang

  • schiering.org

    Mitarbeitervertretungsmandat bei Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus KAGH, 13.12.2013 - M 9/13
    Kriterium der Betriebsabgrenzung ist die Verselbständigung der Organisation durch einen einheitlichen Leitungsapparat, der Arbeitgeberfunktionen gegenüber den Arbeitnehmern ausübt (so die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt BAG 9, 12.2009 AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19, Rn. 22).
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Rechtsprechung
   RG, 10.10.1913 - V 9/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,308
RG, 10.10.1913 - V 9/13 (https://dejure.org/1913,308)
RG, Entscheidung vom 10.10.1913 - V 9/13 (https://dejure.org/1913,308)
RG, Entscheidung vom 10. Oktober 1913 - V 9/13 (https://dejure.org/1913,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 47, 358
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Hätte der Angeklagte bis zu diesem Zeitpunkt keinen fortwirkenden oder noch wirksam werdenden Tatbeitrag erbracht gehabt, wäre sein (zunächst geistiges, dann auch körperliches) Sich-Absetzen ausreichend gewesen, um Bestrafung wegen Beteiligung an der (versuchten oder vollendeten) Tat zu vermeiden (vgl. RGSt 47, 358, 359; 54, 177, 178; Lenckner, Gallas-Festschrift S. 281, 282; Grünwald, Welzel-Festschrift S. 701, 706; Lackner, StGB 12. Aufl. § 24 Anm. 6 c; Rudolphi in SK StGB § 24 Rdn. 31).
  • BGH, 15.01.1954 - 1 StR 346/53

    Begünstigung durch Vereitelung der Strafvollstreckung gegen einen von einem

    Die Angeklagte hätte Straffreiheit daher nur erlangen können, wenn sie durch tätiges Handeln die Durchführung der Tat abgewendet hätte (RGSt 47, 358, 360, 362).
  • BayObLG, 19.12.1983 - RReg. 4 St 253/83

    Rechtliche Einordnung der Bekanntgabe eines Erwerbswilligen; Beihilfe zum

    Für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 StGB reicht es aus, daß ein Tatbeteiligter mit dem die Tatvollendung verhindernden Rücktritt eines anderen einverstanden ist, allerdings auf Grund Übereinstimmung in der Willensrichtung (RGSt 56, 209/211; 47, 358/361; LK 10. A. § 24 Rdnr. 170).
  • BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69

    Vorwurf der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung - Abtretung von Grundschulden

    Abgesehen davon, daß der Rücktrittsentschluß freiwillig sein muß, was nach den bisherigen Feststellungen nicht der Fall war, ist der Teilnehmer nur straffrenwenn er seinen Tatbeitrag völlig beseitigt, was hier uni möglich war, oder wenn er die Vollendung der Tat verhindert (RGSt 47, 358, 362; 62, 405, 406,bestätigt durch BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 3 StR 437/53 -).
  • BGH, 17.05.1955 - 1 StR 154/55

    Rechtsmittel

    Die Anwendung des § 46 Nr. 1 StGB hat entgegen der Meinung der Revision nicht zur Voraussetzung, dass die Angeklagten durch tätiges Handeln den Eintritt des zur Tat gehörigen Erfolgs abwendeten; es genügt vielmehr, dass sie die Tat unter Abstandnahme von weiterer, auf ihre Vollendung gerichteten Tätigkeit nicht mehr wollten (RGSt 47, 358, 361).
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