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   LAG Thüringen, 04.10.1995 - 9/2 Sa 298/94   

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LAG Thüringen, 04.10.1995 - 9/2 Sa 298/94 (https://dejure.org/1995,3941)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 04.10.1995 - 9/2 Sa 298/94 (https://dejure.org/1995,3941)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 04. Oktober 1995 - 9/2 Sa 298/94 (https://dejure.org/1995,3941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung bei der Verminderung einer Abfindung wegen Rentenberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertrag: Abfindung - Ausschluss - Gleichbehandlungsgebot bei Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abfindung; Rentenberechtigung; Soziale Absicherung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94
    Sie dient damit dem Gleichstellungsgedanken und der Durchsetzung des Diskriminierungsverbotes (BVerfG Beschluss v. 28.1.87, AP Nr. 3 zu § 25 AVG = EzA Art J GG Nr. 22 m. zust. Anm. Schlachter; BSGE 53, 107, jeweils zu § 25 Abs. 3 AngVG, ebenso für § 1248 RVO bereits BAG Urteil vom 6.2.1985, BAGE 48, 65, 71 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie).

    Er knüpft an an dem, was ihnen gemeinsam ist, nämlich die Rentenberechtigung (insoweit auch BAG Urteil vom 6.2.1985, a. a. O., S. 72 für eine insoweit entsprechende Regelung in der Süßwarenindustrie, der "überhaupt keine unterschiedliche Regelung für Männer und Frauen" enthalte).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 926/94

    Abfindungsanspruch - Verringerung - Verfall

    Auszug aus LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Tarifvertragsparteien damit an jedwede Art gesetzlicher Rente anknüpfen wollten, was z.B. wegen der besonderen Voraussetzungen der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente und des ihr zugrundeliegenden komplizierten Feststellungsverfahrens zweifelhaft sein mag (außerordentlich fraglich wäre z.B. auch, wenn sich der öffentliche Arbeitgeber einer ausscheidenden Arbeitnehmerin auf deren Berechtigung zum Bezug einer - gleichfalls gesetzlich geregelten - sog. "kleinen Witwenrente" nach § 46 Abs. 1 SGB VI berufen würde, bei der ein eigenes Einkommen nach angerechnet wird, § 97 SGB VI; vgl. zur Berufsunfähigkeitsrente auch BAG Urteil vom 01.06.1995, 6 AZR 926/94).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94
    Auch eine solche Regelung kann Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen, wenn sich aus ihrer praktischen Anwendung eine offenbare Ungleichheit ergibt und diese ungleiche Auswirkung gerade auf die rechtliche Gestaltung zurückzuführen ist (st. Rspr, z. B. BVerfG Urteil vom 24.6.1958, BVerfGE 8, 51, 64; Urteil vom 3.12.1968, BVerfGE 24, 301, 358; Urteil vom 9.8.1978, BVerfGE 49, 148, 165; Urteil vom 24.7.1979, BVerfGE 52, 63, 90; Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 7. Aufl. 1990, Art. 3 Rnr. 15; Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, LS, Std. Febr. 1995, Art. 3 Rnr. 33).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94
    Auch eine solche Regelung kann Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen, wenn sich aus ihrer praktischen Anwendung eine offenbare Ungleichheit ergibt und diese ungleiche Auswirkung gerade auf die rechtliche Gestaltung zurückzuführen ist (st. Rspr, z. B. BVerfG Urteil vom 24.6.1958, BVerfGE 8, 51, 64; Urteil vom 3.12.1968, BVerfGE 24, 301, 358; Urteil vom 9.8.1978, BVerfGE 49, 148, 165; Urteil vom 24.7.1979, BVerfGE 52, 63, 90; Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 7. Aufl. 1990, Art. 3 Rnr. 15; Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, LS, Std. Febr. 1995, Art. 3 Rnr. 33).
  • LAG Thüringen, 04.05.1995 - 1 Sa 749/94

    Abfindung: Verringerung des Abfindungsanspruchs wegen Entstehung eines Anspruchs

    Auszug aus LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94
    Deshalb ist die von dem Bundesminister für Inneres im Rundschreiben vom 15.7.1992 (abgedr. bei Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, LS, Std. 1.9.1995, BAT-0, Teil I/5.2, Rnr. 1) vertretene Auffassung zutreffend, wonach es bei dem Ausschluss der Abfindungsberechtigung bzw. der entsprechenden Minderung des Abfindungsanspruchs gem. § 2 Abs. 7 SozialTV auf die Stellung eines Rentenantrages nicht ankommt (ebenso bereits ThürLAG, Urteil vom 04.05.1995, 1 Sa 749/94).
  • BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81

    Verfassungsmäßigkeit des gegenüber Männern vorgezogenen Rentenalters bei Frauen

    Auszug aus LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94
    Sie dient damit dem Gleichstellungsgedanken und der Durchsetzung des Diskriminierungsverbotes (BVerfG Beschluss v. 28.1.87, AP Nr. 3 zu § 25 AVG = EzA Art J GG Nr. 22 m. zust. Anm. Schlachter; BSGE 53, 107, jeweils zu § 25 Abs. 3 AngVG, ebenso für § 1248 RVO bereits BAG Urteil vom 6.2.1985, BAGE 48, 65, 71 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie).
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 703/93

    Altersgrenze von 60 Jahren für Frauen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94
    Dies wäre - bezogen auf die vorliegende Problematik der Anknüpfung an einen gesetzlichen Rentenanspruch - etwa der Fall, wenn der Gesetzgeber geschlechtsneutral umfassende Sozialleistungen, etwa nach dem AFG, für die Zeit vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren zur Verfügung stellen würde und daneben als - faktisch nie genutzte, weil ökonomisch unsinnige, da gering dotierte - rein zusätzliche Verrentungsmöglichkeit z. B. für Frauen mit 60 Jahren vorsähe (z. B. nicht nach SGB, sondern nach Rentenrechtsüberleitungsvorschriften für die neuen Länder mit kleinen statischen Renten; so hat auch das BAG im Urteil vom 12.10.1994, DB 95, 583, 584, darauf hingewiesen, dass Art. 2 RÜG lediglich der Besitzstandswahrung dient und die dort vorgesehene Mindestaltersgrenze nicht als Regelaltersgrenze im Sinne der Übergangsvorschrift zu § 60 Abs. 1 BAT-O und damit ggf. das Arbeitsverhältnis beendend anzusehen ist).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94
    Auch eine solche Regelung kann Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen, wenn sich aus ihrer praktischen Anwendung eine offenbare Ungleichheit ergibt und diese ungleiche Auswirkung gerade auf die rechtliche Gestaltung zurückzuführen ist (st. Rspr, z. B. BVerfG Urteil vom 24.6.1958, BVerfGE 8, 51, 64; Urteil vom 3.12.1968, BVerfGE 24, 301, 358; Urteil vom 9.8.1978, BVerfGE 49, 148, 165; Urteil vom 24.7.1979, BVerfGE 52, 63, 90; Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 7. Aufl. 1990, Art. 3 Rnr. 15; Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, LS, Std. Febr. 1995, Art. 3 Rnr. 33).
  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 215/96

    Abfindung - Verringerung wegen gesetzlicher Rente

    Thüringer Landesarbeitsgericht - 9/2 Sa 298/94 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 4. Oktober 1995 - 9/2 Sa 298/94 - wird zurückgewiesen.

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