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   LSG Niedersachsen, 12.12.2000 - L 9/3 U 83/00   

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https://dejure.org/2000,19847
LSG Niedersachsen, 12.12.2000 - L 9/3 U 83/00 (https://dejure.org/2000,19847)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2000 - L 9/3 U 83/00 (https://dejure.org/2000,19847)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - L 9/3 U 83/00 (https://dejure.org/2000,19847)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen, 06.04.2000 - L 6 U 163/99

    Zur Frage der Entschädigung einer BK Nr. 2108

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 12.12.2000 - L 9/3 U 83/00
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muß jedoch vorliegend nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden; denn eine Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen dieser BK im einzelnen ist erst dann erforderlich und sinnvoll, wenn aus medizinischer Sicht hinreichende Gründe für eine berufliche (Mit-) Verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung vorliegen (Landessozialgericht Niedersachsen Urteil vom 06.04.2000 - L 6 U 163/99 ZVW - unter Hinweis auf das Gutachten des Sachverständigen Dr. Schröter vom 17. November 1999 Seite 53).

    Eine bandscheibenbedingte Erkrankung liegt dann vor, wenn eine Bandscheibenerweichung (Diskose) vorliegt, die sich anhand einer im Röntgenbefund erkennbaren Höhenminderung eines Bandscheibenraumes objektivieren läßt (vgl Landessozialgericht Niedersachsen Urteil vom 06.04.2000 aaO mit weiteren Nachweisen).

    Subjektiv ist ein Schmerz durch Bewegung (Hexenschuß) erforderlich, fakultativ eine Entfaltungsstörung der Wirbelsäule und/oder eine Nervenwurzelreizung im betroffenen Segment (Landessozialgericht Niedersachsen Urteil vom 06.04.2000 aaO mit weiteren Nachweisen und insbesondere unter Bezugnahme auf das Gutachten des Dr. Schröter vom 17. November 1999 Seite 37, 41).

    Bei körperlich überdurchschnittlich belasteten Personen treten dem Lebensalter vorauseilende osteochondrotische Veränderungen (sklerosierende Verdichtungen an der Deck- und Tragplatte) bevorzugt an der unteren LWS und spondylotische Veränderungen (knöcherne Ausziehungen an den Deck- und Tragplatten) an der unteren BWS mit Ausdehnungen auf die obere LWS auf (vgl orth. Zusammenhangsgutachten des Arztes für Orthopädie Dr. N. vom 17. November 1999; Landessozialgericht Niedersachsen Urteil vom 06.04.2000 aaO).

    Auf das Vorliegen der belastungsadaptiven Reaktionen kann zur Feststellung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS als Berufskrankheit in keinem Fall verzichtet werden (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen Urteil vom 06.04.2000, aaO mwN).

  • LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 9/3 U 43/00
    Ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, muss jedoch vorliegend nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden; denn eine Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen dieser BK im einzelnen ist erst dann erforderlich und sinnvoll, wenn aus medizinischer Sicht hinreichende Gründe für eine berufliche (Mit-)Verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung vorliegen (LSG Niedersachsen, Urteil vom 12. Dezember 2000 - L 9/3 U 83/00 -).

    Eine bandscheibenbedingte Erkrankung liegt dann vor, wenn eine Bandscheibenerweichung (Diskose) vorliegt, die sich anhand einer im Röntgenbefund erkennbaren Höhenminderung eines Bandscheibenraumes objektivieren läßt (LSG Niedersachsen, Urteile vom 6. April 2000 - L 6 U 163/99 ZVW mwN, vom 12. Dezember 2000 - L 9/3 U 83/00 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2002 - L 9/3 U 485/99
    Denn eine Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen dieser BK im einzelnen ist erst dann erforderlich und sinnvoll, wenn aus medizinischer Sicht hinreichende Gründe für eine berufliche (Mit-)Verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung vorliegen (LSG Niedersachsen, Urteil vom 12. Dezember 2000 - L 9/3 U 83/00 -).

    Eine bandscheibenbedingte Erkrankung liegt nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteile vom 21. Februar 2001, L 9/3 U 43/00; 11. Mai 2001, L 9 /3 U 5/99; 16. Januar 2002, L 9 U 263/01) nur dann vor, wenn eine Bandscheibenerweichung (Diskose) vorliegt, die sich anhand einer im Röntgenbefund erkennbaren Höhenminderung eines Bandscheibenraumes objektivieren läßt (vgl auch LSG Niedersachsen, Urteile vom 6. April 2000 - L 6 U 163/99 ZVW mwN in Breithaupt 2000, 818ff; vom 12. Dezember 2000 - L 9/3 U 83/00 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 9 U 373/00

    Anerkennung von Wirbelsäulenbeschwerden als Berufskrankheit; Anspruch auf

    Eine solche liegt nach der Rechtsprechung des Senats dann vor, wenn eine Bandscheibenerweichung (Diskose) vorliegt, die sich anhand einer im Röntgenbefund erkennbaren Höhenminderung eines Bandscheibenraumes objektivieren lässt (Senatsurteile vom 16.1. 2001, L 9 U 263/01, vom 21. Februar 2001 - L 9/3 U 43/00 und vom 12. Dezember 2000 - L 9/3 U 83/00).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2003 - L 9 U 375/00

    Anspruch auf Feststellung von Erkrankungen als Folgen einer Berufskrankheit ;

    Eine Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen dieser BK im Einzelnen ist erst dann erforderlich und sinnvoll, wenn aus medizinischer Sicht hinreichende Gründe für eine berufliche (Mit-)verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung vorliegen (LSG Nds., Urteil vom 12. Dezember 2000 - L 9/3 U 83/00).
  • LSG Niedersachsen, 16.01.2002 - L 9 U 263/01
    Eine bandscheibenbedingte Erkrankung liegt dann vor, wenn eine Bandscheibenerweichung (Diskose) vorliegt, die sich anhand einer im Röntgenbefund erkennbaren Höhenminderung eines Bandscheibenraumes objektivieren läßt (LSG Nds, Urteile vom 6. April 2000 - L 6 U 193/99 ZVW mwN, vom 12. Dezember 2000 - L 9/3 U 83/00 - und vom 21. Februar 2001 - L 9/3 U 43/00).
  • SG Lüneburg, 26.03.2014 - S 2 U 94/11

    Anerkennung einer Berufskrankheit eines Fleischers in der gesetzlichen

    In diesem Fall ist wiederum die genaue Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht mehr erforderlich (vgl. LSG Niedersachsen, Urt. v. 06.04.2000 - L 6 U 163/99; Urt. v. 12.12.2000 - L 9/3 U 83/00, S. 8).
  • SG Lüneburg, 02.04.2009 - S 2 U 80/05
    Da hier die Anerkennung einer Berufskrankheit bereits allein aus medizinischen Gründen nicht erfolgen konnte, war eine weitere Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzung - die hier ohnehin von allen Ärzten und der Beklagten als gegeben angesehen wurden - nicht erforderlich (LSG Niedersachsen, Urt. v. 6. April 2000 - L 6 U 163/99, Urt. v. 12. Dezember 2000 - L 9/3 U 83/00, S. 8).
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