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   EuGH, 27.09.1989 - 9/88   

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EuGH, 27.09.1989 - 9/88 (https://dejure.org/1989,1103)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1989 - 9/88 (https://dejure.org/1989,1103)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1989 - 9/88 (https://dejure.org/1989,1103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie

    Beitrittsakte von 1985, Artikel 216 Absatz 1; Verordnung Nr . 1612/68 des Rates, Artikel 7 ff .; Richtlinie 68/360 des Rates, Artikel 4
    Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Portugal - Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Seit einem Zeitpunkt vor dem Beitritt an Bord eines Schiffes aus einem der Mitgliedstaaten beschäftigter portugiesischer Staatsangehöriger - Recht zum ...

  • EU-Kommission

    Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 1612/68 in Portugal gegenüber Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten und in diesen gegenüber portugiesischen Staatsangehörigen; Ansehen eines an Bord eines Schiffes eines anderen Mitgliedstaates der Gemeinschaft beschäftigten ...

  • Judicialis

    Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik; ; Art. 7 Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 Art. 216 Abs. 1; ; Beit... rittsakte Art. 218; ; Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Portugal - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Seit einem Zeitpunkt vor dem Beitritt an Bord eines Schiffes aus einem der Mitgliedstaaten beschäftigter portugiesischer Staatsangehöriger - Recht zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung auf die Artikel 7 ff der Verordnung Nr 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft, sofern das Arbeitsverhältnis eine hinreichend enge Verbindung mit dem Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats aufweist; Berufung eines Portugiesen auf ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Matrose - Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals - Übergangsregelung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3069
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 27.09.1989 - 9/88
    13 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Begriff Arbeitnehmer eine gemeinschaftsrechtliche Bedeutung und ist weit auszulegen ( siehe insbesondere das Urteil vom 3 . Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg .
  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 27.09.1989 - 9/88
    Mai 1989 in der Rechtssache 305/87 ( Kommission/Griechische Republik, Slg . 1989, 0000 ) entschieden, daß durch die Übergangsregelung zwar die Anwendung bestimmter Vorschriften der Verordnung Nr .
  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.09.1989 - 9/88
    Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 ( Walrave, Slg . 1974, 1405 ) und vom 12 .
  • EuGH, 12.07.1984 - 237/83

    Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris

    Auszug aus EuGH, 27.09.1989 - 9/88
    Juli 1984 in der Rechtssache 237/83 ( Prodest, Slg . 1984, 3153 ) festgestellt, daß die Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, die Eigenschaft von im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats beschäftigten Arbeitnehmern besitzen, sofern das Arbeitsverhältnis einen räumlichen Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft aufweist oder doch eine hinreichend enge Verbindung mit diesem Gebiet behält .
  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 27.09.1989 - 9/88
    April 1974 in der Rechtssache 167/73 ( Kommission/Französische Republik, Slg . 1974, 359 ) hat der Gerichtshof entschieden, daß die Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag für den Bereich der Beförderungen in der Seeschiffahrt gelten, und damit stillschweigend anerkannt, daß ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der an Bord eines Schiffes eines anderen Mitgliedstaats der Gemeinschaft beschäftigt ist, als Arbeitnehmer im Sinne des Vertrags anzusehen ist .
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 27.09.1989 - 9/88
    18 In bezug auf den vom vorlegenden Gericht in seiner Frage angeführten Umstand, daß der Kläger des Ausgangsverfahrens keine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit im Lohn - oder Gehaltsverhältnis im niederländischen Hoheitsgebiet erhalten hat, ist daran zu erinnern, daß das Aufenthaltsrecht nach ständiger Rechtsprechung vom Arbeitnehmer nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats erworben wird; die Aufenthaltserlaubnis hat rein deklaratorischen Charakter ( siehe das Urteil vom 8 . April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg .
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    1) Ist das im Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1989 in der Rechtssache 9/88 (Lopes da Veiga) aufgestellte Kriterium auch bei der Beantwortung der Frage anzuwenden, ob die Beschäftigung, die ein Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit aufgrund eines Arbeitsvertrags nach niederländischem Recht als Fahrer im grenzueberschreitenden Güterkraftverkehr im Dienst einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft niederländischen Rechts ausübt, als (ordnungsgemässe) Beschäftigung in einem Mitgliedstaat im Sinne von Artikel 2 des Beschlusses Nr. 2/76 und/oder Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 anzusehen ist, und sind dabei vom nationalen Gericht mutatis mutandis dieselben Umstände zu berücksichtigen?.

    16 Im Urteil vom 27. September 1989 in der Rechtssache 9/88 (Lopes da Veiga, Slg. 1989, 2989, Randnr. 17) hat der Gerichtshof entschieden, daß bei einem Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats war und eine Dauertätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auf einem Schiff ausübte, das die Flagge eines anderen Mitgliedstaats, im damaligen Fall der Niederlande, führte, das vorlegende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob dieses Arbeitsverhältnis im Rahmen der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) einen räumlichen Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft oder eine hinreichend enge Verbindung mit diesem Gebiet aufwies, mehrere Umstände zu berücksichtigen hatte, die sich aus den dem Gerichtshof vorliegenden Akten ergaben, nämlich daß der Kläger des Ausgangsverfahrens auf einem in den Niederlanden registrierten Schiff im Dienst einer in den Niederlanden ansässigen Reedereigesellschaft niederländischen Rechts arbeitete, daß er in den Niederlanden eingestellt worden war, daß das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber niederländischem Recht unterlag und schließlich daß der Betroffene im Sozialversicherungssystem in den Niederlanden versichert und dort einkommensteuerpflichtig war.

    22 Um im Rahmen der Anwendung dieser Bestimmung zu ermitteln, ob der türkische Arbeitnehmer als dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehörend anzusehen ist, ist gemäß dem in Artikel 12 des Abkommens aufgestellten Grundsatz und analog zum Fall eines Arbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt und in einem anderen Mitgliedstaat tätig ist, zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats lokalisiert werden kann oder eine hinreichend enge Anknüpfung an dieses Gebiet aufweist, wie der Gerichtshof insbesondere in dem erwähnten Urteil Lopes da Veiga entschieden hat.

  • EuGH, 18.12.2007 - C-396/05

    DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT

    Wie der Gerichtshof in Randnr. 15 des Urteils vom 30. April 1996, Boukhalfa (C-214/94, Slg. 1996, I-2253), ausgeführt hat, können Gemeinschaftsvorschriften auf eine außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ausgeübte Berufstätigkeit anwendbar sein, wenn das Arbeitsverhältnis einen hinreichend engen Bezug zu diesem Gebiet behält (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Prodest, 237/83, Slg. 1984, 3153, Randnr. 6, vom 27. September 1989, Lopes da Veiga, 9/88, Slg. 1989, 2989, Randnr. 15, und vom 29. Juni 1994, Aldewereld, C-60/93, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14).
  • EuGH, 27.03.1990 - C-113/89

    Rush Portuguesa / Office national d'immigration

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist diese Ausnahme im Lichte der genannten Zielsetzung auszulegen ( siehe das Urteil vom 27. September 1989 in der Rechtssache 9/88, Lopes da Veiga, Slg. 1989, 2989 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-434/93

    Ahmet Bozkurt gegen Staatssecretaris van Justitie. - Assoziierungsabkommen

    1) Ist das im Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1989 in der Rechtssache 9/88 (Lopes da Veiga) aufgestellte Kriterium auch bei der Beantwortung der Frage anzuwenden, ob die Beschäftigung, die ein Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit aufgrund eines Arbeitsvertrags nach niederländischem Recht als Fahrer im grenzueberschreitenden Güterkraftverkehr im Dienst einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft niederländischen Rechts ausübt, als (ordnungsgemässe) Beschäftigung in einem Mitgliedstaat im Sinne von Artikel 2 des Beschlusses Nr. 2/76 und/oder Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 anzusehen ist, und sind dabei vom nationalen Gericht mutatis mutandis dieselben Umstände zu berücksichtigen?.

    10 Das vorlegende Gericht weist in seiner Frage auf das Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1989 in der Rechtssache 9/88(5) hin.

    - Die Kriterien, die der Gerichtshof im Urteil vom 27. September 1989 in der Rechtssache 9/88, Lopes da Veiga, aufgestellt hat, sind bei der Auslegung des Begriffes "Beschäftigung [in einem Mitgliedstaat]" in Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des durch das Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei geschaffenen Assoziationsrates entsprechend anzuwenden.

    (5) - Lopes da Veiga (Slg. 1989, 2989).

  • EuGH, 28.02.2013 - C-544/11

    Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Unionsvorschriften können nämlich auf eine außerhalb des Unionsgebiets ausgeübte Berufstätigkeit anwendbar sein, wenn das Arbeitsverhältnis einen hinreichend engen Bezug zum Unionsgebiet behält (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Prodest, Randnr. 6, vom 27. September 1989, Lopes da Veiga, 9/88, Slg. 1989, 2989, Randnr. 15, und vom 29. Juni 1994, Aldewereld, C-60/93, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14).
  • EuGH, 10.02.2011 - C-307/09

    Vicoplus

    Diese Schlussfolgerung ist auch in Anbetracht der Zielsetzung der fraglichen Bestimmung geboten, mit der verhindert werden soll, dass nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten in den alten Mitgliedstaaten infolge einer sofortigen beträchtlichen Zuwanderung von Arbeitnehmern, die Staatsangehörige der neuen Mitgliedstaaten sind, Störungen auf dem Arbeitsmarkt auftreten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1989, Lopes da Veiga, 9/88, Slg. 1989, 2989, Randnr. 10, und Rush Portuguesa, Randnr. 13).
  • EuGH, 14.12.1989 - 3/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Agegate

    September 1989 in der Rechtssache 9/88 ( Lopes da Veiga, Slg . 1989, 2989 ) im Zusammenhang mit Artikel 216 Absatz 1 der Beitrittsakte von 1985, einer mit Artikel 56 Absatz 1 dieser Beitrittsakte inhaltsgleichen Bestimmung für portugiesische Arbeitnehmer, entschieden hat, gibt es keinen zulässigen Grund dafür, portugiesische Arbeitnehmer, die bereits im Hoheitsgebiet eines der bisherigen Mitgliedstaaten beschäftigt sind, von der Anwendung des die Ausübung der Beschäftigung und die Gleichbehandlung betreffenden Titels II der Verordnung Nr .
  • EuGH, 18.12.2019 - C-447/18

    Generálny riaditeľ Sociálnej poisťovne Bratislava - Vorlage zur

    Auch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich ein Arbeitnehmer, der am Tag des Beitritts seines Herkunftsmitgliedstaats zur Union eine Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat ausgeübt hat und diese Beschäftigung auch nach dem Beitritt weiterhin ausgeübt hat, ab dem Tag des Beitritts auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. 1968, L 257, S. 2), dessen Wortlaut in Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 übernommen wurde, berufen kann, es sei denn, die von der Beitrittsakte vorgesehene Übergangsregelung bestimmt etwas anderes (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1989, Lopes da Veiga, 9/88, EU:C:1989:346, Rn. 9, 10 und 19).

    Da Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 nicht Gegenstand solcher Übergangsbestimmungen ist, ist er auf diese tschechischen Staatsangehörigen seit dem 1. Mai 2004 anwendbar (vgl. entsprechend Urteil vom 27. September 1989, Lopes da Veiga, 9/88, EU:C:1989:346, Rn. 9).

  • EuGH, 30.04.1996 - C-214/94

    Boukhalfa / Bundesrepublik Deutschland

    15 So können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Gemeinschaftsvorschriften auf eine ausserhalb des Gemeinschaftsgebiets ausgeuebte Berufstätigkeit anwendbar sein, wenn das Arbeitsverhältnis einen hinreichend engen Bezug zum Gemeinschaftsgebiet behält (siehe in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83, Prodest, Slg. 1984, 3153, Randnr. 6, vom 27. September 1989 in der Rechtssache 9/88, Lopes da Veiga, Slg. 1989, 2989, Randnr. 15, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-60/93, Aldewereld, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14).
  • VGH Bayern, 25.04.2019 - 14 BV 17.2352

    Gewährung von Altersgeld einem freiwillig ausgeschiedenen Berufssoldaten

    Dabei erfolgte der ISAF-Einsatz des Klägers auch nicht unter der "Flagge" eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (vgl. zur Tätigkeit auf Schiffen unter der Flagge anderer Mitgliedstaaten EuGH, U.v. 27.9.1989 - 9/88 - ECLI:EU:C:1989:346 Rn. 16), sondern war der Bundesrepublik Deutschland oder auch - wenn überhaupt - dem Bereich der NATO bzw. der Vereinten Nationen, nicht aber der Europäischen Union oder einem anderen ihrer Mitgliedstaaten zuzurechnen.

    Insgesamt bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger bei diesem Auslandseinsatz im Dienst der Europäischen Union selbst oder eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union gestanden hätte, dass auf ihn dabei das Recht eines solchen Mitgliedstaats Anwendung gefunden hätte, er in einem solchen Mitgliedstaat eingestellt worden wäre oder im Sozialversicherungssystem eines solchen Mitgliedstaats versichert oder dort einkommensteuerpflichtig gewesen wäre (vgl. zu diesen Kriterien EuGH, U.v. 27.9.1989 - 9/88 - ECLI:EU:C:1989:346 Rn. 17).

  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 18.89

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Sozialhilfebezug des

  • VGH Bayern, 25.04.2019 - 14 BV 17.2353

    Der in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Altersgeldgesetzes (AltGG) vorgesehene pauschale

  • VGH Bayern, 25.04.2019 - 14 BV 17.2354

    Ruhegehaltsansprüche für auf eigenen Wunsch aus dem Dienst entlassenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2015 - C-586/13

    Martin Meat - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern -

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93

    Europäische Union - Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93

    Anspruch eines Seemanns auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Auslegung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS WAR DEUTSCHLAND BERECHTIGT, EINE REGELUNG

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-221/89

    The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte Factortame Ltd und

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 79/95

    Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit (BfA), zur Ausübung einer Beschäftigung

  • EuGH, 07.06.2012 - C-106/11

    Bakker - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Anzuwendende

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-214/94

    Ingrid Boukhalfa gegen Bundesrepublik Deutschland. - In einem Drittland

  • EuGöD, 29.09.2009 - F-69/07

    O / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Art. 88 BSB -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1998 - C-233/97

    KappAhl Oy - Beitritt neuer Staaten

  • EuGH, 10.02.2011 - C-308/09

    B.A.M. Vermeer Contracting - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-347/10

    Salemink - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Pflichtversicherung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-113/89

    Rush Portuguesa Ldª gegen Office national d'immigration. - Beitrittsakte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-266/13

    Kik - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1992 - C-279/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-375/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1992 - C-171/91

    Dimitrios Tsiotras gegen Landeshauptstadt Stuttgart. - Aufenthaltsrecht -

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.11.1989 - U 9/88 BSch   

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https://dejure.org/1989,18637
OLG Karlsruhe, 28.11.1989 - U 9/88 BSch (https://dejure.org/1989,18637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.11.1989 - U 9/88 BSch (https://dejure.org/1989,18637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. November 1989 - U 9/88 BSch (https://dejure.org/1989,18637)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1963 - II ZR 122/61
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1989 - U 9/88
    Die Schiffahrt kann durch ihre Maßnahmen die Beklagte nicht zwingen, die vorgesehene Fahrrinne zu erweitern (BGH a.a.O.; VersR 1969, 630; VersR 1963, 551 [552]).
  • BGH, 29.03.1962 - II ZR 43/60

    Verkehrssicherungspflicht auf dem Rhein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1989 - U 9/88
    Unabhängig von den ihr obliegenden öffentlich-rechtlichen Pflichten ist sie gehalten, den für den durchgehenden Schiffsverkehr zur Verfügung gestellten Verkehrsweg im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu sichern, insbesondere dafür zu sorgen, daß dieser die für die zugelassene Schiffahrt erforderliche Breite und Tiefe besitzt, daß er frei von Hindernissen und - soweit erforderlich - genügend gekennzeichnet ist (BGHZ 37, 69 [70/71]).
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Rechtsprechung
   FG Berlin, 10.10.1991 - I 9/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,23895
FG Berlin, 10.10.1991 - I 9/88 (https://dejure.org/1991,23895)
FG Berlin, Entscheidung vom 10.10.1991 - I 9/88 (https://dejure.org/1991,23895)
FG Berlin, Entscheidung vom 10. Oktober 1991 - I 9/88 (https://dejure.org/1991,23895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,16416
Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88 (https://dejure.org/1989,16416)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - 9/88 (https://dejure.org/1989,16416)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 9/88 (https://dejure.org/1989,16416)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Mário Lopes da Veiga gegen Staatssecretaris van Justitie.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Matrose - Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals - Übergangsregelung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88
    32 und 33.19 - Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Slg. 1976, 497, Randnrn.

    2) Dieser Staatsangehörige kann sich auf Artikel 4 der Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft berufen." 20 - Urteile in den Rechtssachen 48/75, 8/77 und 157/79, a. a. O.

  • EuGH, 03.07.1980 - 157/79

    Regina / Pieck

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88
    32 und 33; siehe auch das Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 8/77, Sagulo, Slg. 1977, 1495, Randnr. 4; sowie das Urteil vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 157/79, Pieck, Slg. 1980, 2171, Randnr. 8.

    2) Dieser Staatsangehörige kann sich auf Artikel 4 der Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft berufen." 20 - Urteile in den Rechtssachen 48/75, 8/77 und 157/79, a. a. O.

  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88
    32 und 33; siehe auch das Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 8/77, Sagulo, Slg. 1977, 1495, Randnr. 4; sowie das Urteil vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 157/79, Pieck, Slg. 1980, 2171, Randnr. 8.

    2) Dieser Staatsangehörige kann sich auf Artikel 4 der Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft berufen." 20 - Urteile in den Rechtssachen 48/75, 8/77 und 157/79, a. a. O.

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88
    - Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Slg. 1974, 1405.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88
    1985, 2639; Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 16.9 - Urteil vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 13.
  • EuGH, 12.07.1984 - 237/83

    Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88
    18. Im übrigen ist die von der niederländischen Regierung vertretene Auffassung, daß man sich bei Ausübung einer Tätigkeit auf einem Hochseeschiff nicht auf den Grundsatz des Artikels 48 des Vertrages und die zu seiner Anwendung erlassenen Vorschriften berufen könne, gänzlich unabhängig vom Bestehen der Übergangsbestimmungen der Beitrittsakte und würde dazu führen, daß es generell nicht nur dem betroffenen portugiesischen Staatsangehörigen, sondern allen Angehörigen der Gemeinschaft ver- 12 - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83, Slg. 1984, 3153.
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88
    1985, 2639; Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 16.9 - Urteil vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 13.
  • EuGH, 31.03.1977 - 87/76

    Bozzone

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88
    6 und 7.14 - Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 87/76, Slg. 1977, 687, Randnr. 21.15 - Slg. 1977, 706.
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 9/88
    8 - Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035; Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84, Foreningen af Arbejdsledere i Danmark, Sig.
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