Rechtsprechung
LG Deggendorf, 02.02.1994 - T 9/94 |
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Verfahrensgang
- AG Deggendorf, 01.12.1993 - VI 653/91
- LG Deggendorf, 02.02.1994 - T 9/94
- BVerfG, 08.01.1997 - 1 BvR 424/94
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 07.02.1995 - U 9/94 BSch |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 07.02.1995 - U 9/94 BSc
- OLG Karlsruhe, 01.12.1995 - U 9/94
Papierfundstellen
- NZV 1995, 361
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 01.12.1995 - U 9/94 BSch |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 07.02.1995 - U 9/94
- OLG Karlsruhe, 01.12.1995 - U 9/94 BSc
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.1973 - II ZR 37/71
Ermittlung des Verschuldens bei einem Schiffsunfall - Voraussetzungen für die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.1995 - U 9/94
Denn nur durch Erfüllung dieser Pflichten trägt der Schiffsführer dem allgemein bekannten Umstand hinreichend Rechnung, das technisches Versagen beim Umsteuern eines Schiffs nicht völlig ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1973, 541; VersR 1976, 485). - BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.1995 - U 9/94
Denn nur durch Erfüllung dieser Pflichten trägt der Schiffsführer dem allgemein bekannten Umstand hinreichend Rechnung, das technisches Versagen beim Umsteuern eines Schiffs nicht völlig ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1973, 541; VersR 1976, 485).
Rechtsprechung
RG, 04.04.1894 - Rep. I. 9/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Auslegung des § 168 des Genossenschaftsgesetzes vom 1. Mai 1889.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genossenschaft.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 33, 50
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 28.01.1893 - I 377/92
Genossenschaft
Auszug aus RG, 04.04.1894 - I 9/94
... "Ist anzunehmen, daß das Gründungsprotokoll vom 1. April 1889 nicht die ausreichenden Bestimmungen eines demnächst redigierten Statutes der Genossenschaft enthält, so würde unter Anwendung des in der reichsgerichtlichen Entscheidung vom 28. Januar 1893 (Rep. I. 377/92) ausgesprochenen Grundsatzes mit dem Berufungsgerichte allerdings anzunehmen sein, daß der Erblasser der Beklagten Mitglied der Genossenschaft bis zum 1. Oktober 1889 nicht gewesen ist.