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   BSG, 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86   

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https://dejure.org/1988,459
BSG, 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86 (https://dejure.org/1988,459)
BSG, Entscheidung vom 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86 (https://dejure.org/1988,459)
BSG, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 (https://dejure.org/1988,459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts - sachliche Prüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsakt - Einwand - Rechtmäßigkeit - Tatsächliche Grundlage - Bindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 33
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86
    Sie setzt aber schweigend voraus, daß dies gedanklich in ähnlicher Weise geschieht (vgl hierzu etwa Maurer, Jus 1976, 25 ff; Klink, BG 1977, 60H ff; Unkelbach, AuB 1984, 226 ff).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

    Auszug aus BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86
    Ebenso war nach 5 40 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung vorzugehen, mit dem $ U4 SGB 10 in den Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsaktes übereinstimmt (BSGE 51, 139 : SozR 3900 5 40 Nr. 15; BSG vom 17. November 1981 - 9 RV 15/81 -).
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86
    solche Verwaltungsakte anzuwenden ist, die - wie hier - vor seinem Inkrafttreten (1. Januar 1981) erlassen werden sind (BSGE 54, 223).
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RV 15/81
    Auszug aus BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86
    Ebenso war nach 5 40 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung vorzugehen, mit dem $ U4 SGB 10 in den Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsaktes übereinstimmt (BSGE 51, 139 : SozR 3900 5 40 Nr. 15; BSG vom 17. November 1981 - 9 RV 15/81 -).
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

    Nicht einschlägig ist hier auch die Rechtsprechung des 9. Senats des BSG, der eine Prüfpflicht nur dann annehmen will, wenn Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit des der früheren Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts vorhanden sind (BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 33) .
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Nichts anderes folgt aus den Urteilen des 9. und 4. Senats des BSG (vom 3.2.1988 - 9/9a RV 18/86 - BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 33 und vom 3.4.2001 - B 4 RA 22/00 R - BSGE 88, 75 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20) , auf die sich die Beklagte beruft und die in Anlehnung an die gerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren (vgl §§ 578 ff ZPO) oder an § 51 VwVfG ein abgestuftes Prüfungsverfahren befürworten.
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X haben Verwaltung und Gerichte auch ohne neues Vorbringen des Antragstellers zu prüfen, ob bei Erlass des bindend gewordenen Verwaltungsakts das Recht unrichtig angewandt wurde (Abgrenzung von BSG vom 3.2.1988 - 9/9a RV 18/86 = BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 33; Abgrenzung von BSG vom 3.4.2001 - B 4 RA 22/00 R = BSGE 88, 75 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).

    Nur wenn die Voraussetzungen des § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der als lückenfüllende Maßstabsnorm anzuwenden sei, vorliegen würden, sei eine erneute Sachprüfung durchzuführen (Hinweis auf BSG vom 3. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 - BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 33 und BSG vom 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R - BSGE 88, 75 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).

    Aus den vom LSG angeführten Entscheidungen des 9. und des 4. Senats des BSG (BSG vom 3. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 - BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 33 und BSG vom 3. April 2004 - B 4 RA 22/00 R - BSGE 88, 75 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20), die in Anlehnung an die gerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren (vgl §§ 578 ff der Zivilprozessordnung) oder an § 51 VwVfG ein abgestuftes Prüfungsverfahren (Vorlage neuer Tatsachen oder Erkenntnisse - Prüfung derselben, insbesondere ob sie erheblich sind - Prüfung, ob Rücknahme zu erfolgen hat - neue Entscheidung) fordern, folgt nichts Anderes.

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