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   BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 21/91   

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https://dejure.org/1993,2925
BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 21/91 (https://dejure.org/1993,2925)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 9/9a RV 21/91 (https://dejure.org/1993,2925)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 9/9a RV 21/91 (https://dejure.org/1993,2925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1093
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Dies ist wertend zu entscheiden (so für den Bereich der Unfallversicherung BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 S 2 ff).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Für die Qualifizierung einer zurückgelegten Strecke als Heimweg ist maßgeblich die Handlungstendenz des Versicherten, wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (st Rspr des Unfallsenats: vgl die Nachweise in BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; zuletzt Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87).
  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Der hier zu entscheidende Fall ist rechtlich einem Umweg vergleichbar, auf dem der Betroffene die Absicht hat, auf den direkten Weg zurückzukehren (vgl hierzu Watermann/Lauterbach, RdZiff 19 Buchst m zu § 550 RVO; Brackmann, aaO S 486 m I ff; vgl auch BSGE 4, 219, 222).
  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Arbeitsunfall - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Für die Qualifizierung einer zurückgelegten Strecke als Heimweg ist maßgeblich die Handlungstendenz des Versicherten, wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (st Rspr des Unfallsenats: vgl die Nachweise in BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; zuletzt Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 118/71
    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Ebensowenig weicht der Senat von der Entscheidung des BSG vom 31. Oktober 1972 (Az 2 RU 118/71 - USK 72182) ab.
  • BSG, 07.05.1986 - 9a RV 18/85

    Wegeunfallrechtsprechung für Soldatenversorgung und gesetzliche

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Das LSG hat auch nicht verkannt, daß die Frage, ob ein versorgungsrechtlich geschützter Weg vorliegt, nach den im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelten Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl BSG SozR 3200 § 81 Nr. 24 S 96 ff mwN; vgl auch SozR 3200 § 81 Nr. 25 S 101 ff).
  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Diese Wertung entnimmt der Senat einerseits der grundsätzlich auch im SVG geltenden Regel des Unfallversicherungsrechts (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 16; SozR 3-3200 § 81 Nr. 7), dass verbotswidriges Handeln den Versicherungsfall nicht ausschließt (§ 7 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch ), andererseits aus § 101 Abs. 2 SGB VII, § 52 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 104 Abs. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts sind im Entschädigungsrecht zu beachten (Bundessozialgericht SozR 3-3200 § 81 Nr. 7, 12, jeweils mwN).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, verliert der Betroffene bei einem Unterbrechungstatbestand den Versorgungsschutz, wenn für die gewählte unübliche Wegstrecke ein dienstbezogener Grund nicht erkennbar ist (vgl BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 7); in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung verneint der Senat den Versorgungsschutz aber auch in Fällen wie hier, wenn ein dienstbezogener Grund zwar erkennbar, die gewählte Wegstrecke bei Berücksichtigung aller Umstände des Sachverhalts aber wesentlich durch private Gründe geprägt ist.

  • LSG Berlin, 01.03.2005 - L 13 VS 31/03

    Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) für die durch einen

    Insoweit sind die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts im Entschädigungsrecht zu beachten (Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-3200 § 81 Nr. 7, 12, jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 10 VS 7/06
    Dabei sind die im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelten Grundsätze im Entschädigungsrecht zu beachten (BSG, Urteil vom 05. Mai 1993 - 9/9a RV 21/91 - SozR 3-3200 § 81 Nr. 7).
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