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   BSG, 10.08.1993 - 9/9a RV 39/92   

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https://dejure.org/1993,1553
BSG, 10.08.1993 - 9/9a RV 39/92 (https://dejure.org/1993,1553)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 9/9a RV 39/92 (https://dejure.org/1993,1553)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 9/9a RV 39/92 (https://dejure.org/1993,1553)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RV 39/92
    Durch den Gleichheitsgrundsatz soll vielmehr ausgeschlossen werden, daß eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 83, 395, 401).
  • BSG, 25.11.1976 - 9 RV 188/75

    Anwendbarkeit des BVG - Kriegsopfer - Ansprüche gegen den französischen Staat

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RV 39/92
    Der Anspruchsausschluß für sonstige Kriegsopfer in § 7 Abs. 2 BVG gilt auch für Leistungen, die auf der Grundlage von § 8 BVG zuerkannt werden (BSG SozR 3100 § 7 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 27.11.1997 - L 5 V 743/96

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsanspruch gegen anderen Staat (Jugoslawien) -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Auslegung des § 7 Abs. 2 BVG (Urteil vom 25. November 1976 - a.a.O.; Urteile vom 20. Mai 1992 - a.a.O. - und - 9a RV 12/91 - sowie Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RV 39/92) sollen durch die Vorschrift nicht nur der Höhe nach Doppelleistungen verhindert werden, sondern sämtliche Ansprüche nach dem BVG dem Grunde nach allein wegen der Zugehörigkeit zum Kriegsopferversorgungssystem eines anderen Staates ausgeschlossen sein.

    Der vollständige Ausschluß von deutschen Versorgungsleistungen sei auch bei geringeren Versorgungsleistungen eines anderen Staates mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, soweit dadurch die Gleichbehandlung der Kriegsopfer mit gleicher Staatsangehörigkeit und gleichem Wohnsitz ermöglicht werde (BSG, Urteil vom 10. August 1993 - a.a.O.).

  • LSG Hessen, 05.12.1996 - L 5 V 108/96
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 25. November 1976 - 9 RV 188/75, Urteile vom 20. Mai 1992 - 9a RV 11/91 und 9a RV 12/91, zuletzt Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RV 39/92) entschieden, daß Kriegsopfer, die von ihrem Heimatstaat Versorgungsleistungen erhalten, keinen weiteren Anspruch nach dem BVG haben.
  • LSG Hessen, 21.11.1996 - L 5 V 135/95
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung (BSG Urteil vom 25. November 1976 - 8 RV 188/75, Urteile vom 20. Mai 1992 - 9 a RV 11/91 und 9 a RV 12/91, zuletzt Urteil vom 10. August 1993 - 9/9 a RV 39/92) entschieden, daß Kriegsopfer, die von ihrem Heimatstaat Versorgungsleistungen erhalten, keinen weiteren Anspruch nach dem BVG haben.
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