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   BSG, 05.05.1993 - 9/9a RVs 2/92   

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https://dejure.org/1993,722
BSG, 05.05.1993 - 9/9a RVs 2/92 (https://dejure.org/1993,722)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 9/9a RVs 2/92 (https://dejure.org/1993,722)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 9/9a RVs 2/92 (https://dejure.org/1993,722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren - Prüfzeitpunkt bei Anfechtungsklagen - Gesamt-GdB - Einzel-GdB - richterliche Prüf- und Beurteilungskompetenz

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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92
    Sie sind im Rahmen der Anfechtungsklage unbeachtlich (so auch Urteil des 2. Senats vom 20. April 1993 - 2 RU 52/92).
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92
    Das Berufungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, daß es richterliche Aufgabe ist, die Überzeugungskraft einzelner Umstände und Beweismittel zu bewerten und den maßgeblichen Gesamt-GdB, der sich aus einer Zusammenschau aller Funktionsbeeinträchtigungen ergibt, nicht nach starren Beweisregeln, sondern aufgrund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigengutachten sowie der Anhaltspunkte in freier richterlicher Beweiswürdigung festzulegen (vgl Urteil des Senats vom 9. März 1988 - 9/9a RVs 14/86 - SozSich 1988, 381 = Meso B 20a/229 unter Bezugnahme auf BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5; SozR 3870 § 3 Nrn 4, 5 und SozR 3 - 3870 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung, ob der Herabsetzungsbescheid rechtmäßig ist, ist der Zeitpunkt seines Erlasses, hier der 21. Februar 1989, weil ein Herabsetzungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist (vgl BSGE 68, 228, 231 mwN).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92
    Die Durchbrechung der Bindungswirkung ist gewollt (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats in SozR 1300 § 45 Nr. 46 und ausführlich Urteil des 6. Senats vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 33/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92
    Zu Recht weist die Revision allerdings darauf hin, daß die Rücknahme eines begünstigenden Bescheides nicht der erstmaligen Ablehnung eines solchen Bescheides gleichzustellen ist (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 1/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Auch zugunsten des Betroffenen bindende Verwaltungsakte können unter den dort genannten Voraussetzungen für die Zukunft aufgehoben werden; der Verwaltung sind die Gestaltungsrechte der §§ 45 ff SGB X damit erst recht in einem nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren und also auch im Widerspruchsverfahren eröffnet (vgl etwa BSG vom 5.5.1993 - 9/9a RVs 2/92 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 S 23 f) .
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für Fahrkosten bei ambulanter Behandlung

    Die Frage, ob die Beklagte berechtigt war/ist, nach Erlass des Widerspruchsbescheides vom 9.5.2005 wegen im Verlaufe des Gerichtsverfahrens bei der Klägerin wesentlich geänderter tatsächlicher Verhältnisse den Bewilligungsbescheid vom 17.2.2004 aufzuheben, beeinflusst demgegenüber die Rechtmäßigkeit der Aufhebungsbescheide nicht und ist im hiesigen Rechtsstreit nicht zu klären (vgl allgemein BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13 S 53; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 S 25, jeweils mwN).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Von dieser Bindungswirkung nicht erfasst sind hingegen die den Feststellungen zugrunde liegenden Beeinträchtigungen, die in der Begründung des entsprechenden Bescheids darzulegen sind (BSG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 9 RVs 3/89 - juris Rn. 13, vom 5. Mai 1993 - 9/9a RVs 2/92 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 S. 26 f. und vom 28. April 1999 - B 9 SB 5/98 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 15 S. 44).
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