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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 90 H 1.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 90 H 1.11 (https://dejure.org/2013,12148)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2013 - 90 H 1.11 (https://dejure.org/2013,12148)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 90 H 1.11 (https://dejure.org/2013,12148)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18

    Verletzung des Distanzgebots durch einen Facharzt für Kinder- und

    Diese seit jeher bestehenden Besonderheiten des Standesrechts hat der Grundgesetzgeber durch Art. 103 Abs. 2 GG nicht ändern wollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1977 - 2 BvL 2/76 - BVerfGE 45, 346, 351 f.; im Anschluss an die zuvor dargestellte Rechtsprechung Urteil des Senats vom 10. Januar 2013 - OVG 90 H 1.11 - S. 11 f. EA; s. ferner Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Beschluss vom 25. November 2015 - 6t 441/13.T u.a. - juris Rn. 42 ff.).

    Neben dem Gewicht des Berufsvergehens ist dabei die Prognose des künftigen Verhaltens des Beschuldigten und hierbei die Frage entscheidend, in welchem Umfang es einer pflichtenmahnenden Einwirkung bedarf, um ein berufsrechtliches Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen (zu alledem Senatsurteil vom 10. Januar 2013 - OVG 90 H 1.11 - S. 17 f. EA m.w.N., vom 25. Februar 2013 - OVG 90 H 1.10 - S. 57, und vom 15. September 2011 - OVG 90 H 1.09 - S. 15 f.).

  • VG Berlin, 12.02.2019 - 90 K 4.18

    Verstoß eines Arztes gegen die Pflicht zur Abrechnung angemessener

    Bei Auswahl und Bemessung der berufsgerichtlichen Maßnahme ist grundsätzlich das Gewicht der festgestellten Berufspflichtverletzung, die Persönlichkeit des Beschuldigten, das Ausmaß seiner Schuld, berufsrechtliche Vorbelastungen, aber auch die Notwendigkeit zu berücksichtigen, das Ansehen der Angehörigen des Berufsstandes zu wahren und das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Zuverlässigkeit eines Arztes zu sichern, um so die Funktionsfähigkeit des ärztlichen Berufsstandes zu gewährleisten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Januar 2013 - OVG 90 H 1.11 - S. 17 des Urteilsabdrucks).

    Neben dem Gewicht des Berufsvergehens ist dabei die Prognose des künftigen Verhaltens des Beschuldigten und hierbei die Frage entscheidend, in welchem Umfang es einer pflichtenmahnenden Einwirkung bedarf, um ein berufsrechtliches Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Januar 2013 - OVG 90 H 1.11 - S. 17 f. des Urteilsabdrucks).

  • BVerwG, 14.05.2013 - 3 B 13.13

    Berufsgerichtsbarkeit für Heilberufe; keine Revisionsinstanz im Land Berlin

    Dafür bedarf es jedoch einer ausdrücklichen landesgesetzlichen Zuweisung, an der es hier nach der für den Senat bindenden Auslegung des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht fehlt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2013 - OVG 90 H 1.11 -, Bl. 379 GA; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - BVerwG 2 B 34.11 - Buchholz 310 § 187 VwGO Nr. 3 - zur Übertragung von Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit an die Verwaltungsgerichte).
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