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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07   

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https://dejure.org/2008,47530
OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07 (https://dejure.org/2008,47530)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2008 - 90 H 5.07 (https://dejure.org/2008,47530)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 90 H 5.07 (https://dejure.org/2008,47530)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
    Gegen werberechtliche Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen, die Raum lassen für interessengerechte und sachangemessene Informationen, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00 - NJW 2001, 2788, 2789, vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 - NJW 2002, 1864, und vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - zitiert nach Juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
    Weitere inhaltliche Vorgaben des Gesetzgebers sind nicht erforderlich, denn gerade die herkömmlichen Beschränkungen der Werbefreiheit sind für eine eigenverantwortliche Ordnung durch die Berufsverbände geeignet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. -, BVerfGE 94, 372).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2007 - 80 D 6.05

    Disziplinarverfahren gegen einen Geschichtslehrer eines Berliner Gymnasiums

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
    Soweit der Beschuldigte von Vorwürfen aus dem Rügebescheid freigestellt worden ist, kommt ein Teilfreispruch wegen des Grundsatzes der Einheit der Berufspflichtverletzung nicht in Betracht (vgl. zum Disziplinarrecht OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. April 2007 - 80 D 6.05 -, Juris).
  • BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
    Gegen werberechtliche Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen, die Raum lassen für interessengerechte und sachangemessene Informationen, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00 - NJW 2001, 2788, 2789, vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 - NJW 2002, 1864, und vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - zitiert nach Juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
    Gegen werberechtliche Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen, die Raum lassen für interessengerechte und sachangemessene Informationen, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00 - NJW 2001, 2788, 2789, vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 - NJW 2002, 1864, und vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - zitiert nach Juris, jeweils m.w.N.).
  • KG, 22.03.2002 - 5 U 8811/00

    Irreführende ärztliche Werbung - Eintrag "Arzt für plastische Chirurgie" in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
    Bei dieser Sachlage wird ein Interessent, der das Verzeichnis auf der Suche nach einem Arzt mit einer gewissen Aufmerksamkeit durchgeht, ohne weiteres annehmen, dass die Rubrik sowohl Fachärzte bzw. solche mit der entsprechenden, nach der Weiterbildungsordnung erlangten Zusatzbezeichnung als auch Ärzte umfasst, die lediglich ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem betreffenden Gebiet haben, ohne zur Führung des betreffenden Facharzttitels oder der Zusatzbezeichnung berechtigt zu sein (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. August 2008 - 6 U 20/08 - KG Berlin, Urteil vom 22. März 2002 - 5 U 8811/00 -).
  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 20/08

    Vorliegen einer irreführenden Werbung aufgrund des Inserats eines Arztes in den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
    Bei dieser Sachlage wird ein Interessent, der das Verzeichnis auf der Suche nach einem Arzt mit einer gewissen Aufmerksamkeit durchgeht, ohne weiteres annehmen, dass die Rubrik sowohl Fachärzte bzw. solche mit der entsprechenden, nach der Weiterbildungsordnung erlangten Zusatzbezeichnung als auch Ärzte umfasst, die lediglich ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem betreffenden Gebiet haben, ohne zur Führung des betreffenden Facharzttitels oder der Zusatzbezeichnung berechtigt zu sein (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. August 2008 - 6 U 20/08 - KG Berlin, Urteil vom 22. März 2002 - 5 U 8811/00 -).
  • BerG Heilberufe Berlin, 09.05.2018 - 90 K 8.15
    Insoweit gilt nichts anderes als für die "Gelbe Seiten" (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Dezember 2008 - OVG 90 H 5.07 -, juris Rn. 26).

    Insoweit gilt nichts anderes als für die "Gelbe Seiten" (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. Dezember 2008 - OVG 90 H 5.07 -, juris Rn. 26).

    Bei dieser Sachlage wird ein durchschnittlich informierter und situationsangemessen aufmerksamer Nutzer, der das Verzeichnis auf der Suche nach einem Arzt durchgeht, ohne weiteres annehmen, dass die Rubrik sowohl Fachärzte bzw. solche mit der entsprechenden, nach der Weiterbildungsordnung erlangten Zusatzbezeichnung als auch Ärzte umfasst, die lediglich ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem betreffenden Gebiet haben, ohne zur Führung des betreffenden Facharzttitels oder der Zusatzbezeichnung berechtigt zu sein (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. August 2008 - 6 U 20/08 - KG Berlin, Urteil vom 22. März 2002 - 5 U 8811/00 -, zitiert nach Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. Dezember 2008 - OVG 90 H 5.07 -, juris Rn. 27).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18

    Irreführende Werbung eines Arztes

    Die genannten Vorschriften der Berufsordnung beruhen auf einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (vgl. m.w.N. Senatsurteil vom 9. Dezember 2008 - OVG 90 H 5.07 - juris Rn. 23) und sind auch sonst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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