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   VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06   

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VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06 (https://dejure.org/2007,34918)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2007 - 90-IV-06 (https://dejure.org/2007,34918)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 90-IV-06 (https://dejure.org/2007,34918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung anwaltlicher Leistungen; Verdächtigung eines Rechtsanwalts der bewussten Falschangabe von Zeitpunkt und Umfang seiner anwaltlichen Tätigkeit in der Vergütungsrechnung

  • VerfGH Sachsen
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    Die Entscheidung beschränkt sich deshalb insoweit auf die Feststellung einer Verletzung der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. BVerfGE 42, 212 [222]).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 47-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    c) Wegen der festgestellten Verletzung von Art. 30 Abs. 1 SächsVerf kann dahinstehen, ob zudem ein Verstoß gegen Art. 28 Abs. 1 und Art. 33 SächsVerf vorliegt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 47-IV-06 [HS]/Vf. 48-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    a) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    Die Entscheidung beschränkt sich deshalb insoweit auf die Feststellung einer Verletzung der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. BVerfGE 42, 212 [222]).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    Hierzu können auch Anwaltskanzleien zählen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 32-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 32-IV-06; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 983/94

    Richterliche Durchsuchungsanordnung - Strafprozeß - Nötigung im Straßenverkehr -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    Eine Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt stellt wegen des Vertrauens, das ihm seine Mandanten entgegenbringen, regelmäßig einen besonders gewichtigen Eingriff auch in das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 1994 - 2 BV 983/94 und 1258/94, NJW 1995, 385; SächsVerfGH, a.a.O.).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    Soweit der Beschwerdeführer unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6. September 2006 (5 StR 64/06; NJW 2006, 3219) meint, dass allenfalls der Verdacht einer versuchten Gebührenüberhebung nach § 352 Abs. 2 StGB bestanden habe, führt dies zu keiner anderen Entscheidung.
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Amtsraumes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    Er kann auch Arbeits- und Geschäftsräume umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 5-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 40-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
    Eine weitergehende Überprüfung der Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion eines Sachverhaltes unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 40-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06

    Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender

  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    Die angefochtenen Beschlüsse des Amtsgerichts Leipzig vom 3. April 2018 (282 ER 05 Gs 1236/18) und des Landgerichts Leipzig vom 19. November 2018 (8 Qs 40/18) verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinem Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf. a) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume wie Anwaltskanzleien gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).

    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    Die angefochtenen Beschlüsse des Amtsgerichts Leipzig vom 3. Mai 2018 und des Landgerichts Leipzig vom 8. April 2019 verletzen die Beschwerdeführerin nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf. a) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume wie Anwaltskanzleien gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann; dabei sind die Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, ausgehend vom jeweiligen Kenntnisstand lediglich so zu umschreiben, dass sie von anderen Gegenständen unterschieden werden können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).

    Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06, st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 56-IV-23
    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).

    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23
    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).

    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Insbesondere bestehen mit Blick auf ihr umfängliches schriftsätzliches Vorbringen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie nicht ihre Sicht der Dinge in den Entscheidungsprozess einbringen und damit Einfluss auf den Gang und das Ergebnis des Entschädigungsverfahrens nehmen konnten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 35-IV-07

    Grundprovision für Unterhandelsvertretervertrag bei Tätigwerden in der Ukraine

    c) Da die Verfassungsbeschwerde bereits wegen eines Verstoßes gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf begründet ist und zur Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse führt, kann dahinstehen, ob die Entscheidungen weitere Grundrechte verletzen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
    Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).
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