Rechtsprechung
EuGH, 22.03.1984 - 90/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Paterson / Weddel
VERKEHR - STRASSENVERKEHR - SOZIALVORSCHRIFTEN - AUSNAHMEN FÜR BESTIMMTE BEFÖRDERUNGEN - ' ' BEFÖRDERUNG VON TIERKÖRPERN ODER SCHLACHTABFÄLLEN , DIE NICHT ZUM MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMT SIND ' ' - AUSLEGUNG
- EU-Kommission
Paterson / Weddel
- Wolters Kluwer
Harmonisierung von Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Führung eines Kontrollgerätes durch Fahrpersonal; Begriff des "Tierkörpers"; Erfordernis der Ausrüstung von Fahrzeugen mit Tachographen; Anforderungen an den Transport von Tierkörpern zum menschlichen Verzehr; ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 543/69 Art. 14a Abs. 2 Buchst. c
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VERKEHR - STRASSENVERKEHR - SOZIALVORSCHRIFTEN - AUSNAHMEN FÜR BESTIMMTE BEFÖRDERUNGEN - ' ' BEFÖRDERUNG VON TIERKÖRPERN ODER SCHLACHTABFÄLLEN , DIE NICHT ZUM MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMT SIND ' ' - AUSLEGUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1984 - 90/83
- EuGH, 22.03.1984 - 90/83
Wird zitiert von ... (8)
- EuG, 26.10.2017 - T-704/14
Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur …
Im Übrigen hat der Gerichtshof in Rn. 16 des Urteils vom 22. März 1984, Paterson u. a. (90/83, EU:C:1984:123), das Vorabentscheidungsfragen betraf, die in Strafverfahren vorgelegt worden waren (…vgl. Rn. 2 dieses Urteils), entschieden, dass eine Bestimmung deshalb, weil sie Ausnahmen von der Geltung der allgemeinen Bestimmungen einer Verordnung vorsieht, nicht so ausgelegt werden kann, dass ihre Wirkung über das hinausgeht, was zum Schutz der Interessen, deren Wahrung sie dient, erforderlich ist. - EuGH, 09.11.1995 - C-235/94
Strafverfahren gegen Bird
Daher können, wie der Gerichtshof bereits im Zusammenhang mit Sozialvorschriften auf dem Gebiet des Strassenverkehrs entschieden hat, Abweichungen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die ihre Wirkung über das zum Schutz der von ihr gewährleisteten Interessen Erforderliche hinaus ausdehnt (Urteile vom 22. März 1984 in der Rechtssache 90/83, Paterson u. a., Slg. 1984, 1567, Randnr. 16, und vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-116/91, British Gas, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1987 - 141/86
The Queen gegen H. M. Customs and Excise ex parte Imperial Tobacco Ltd. - …
27. Hält man sich in unserem Fall vor Augen, daß der Dreschvorgang beim Tabak wohl vor allem auf die Gewinnung von Blattgewebe abzielt, das für die Zigarettenherstellung ungleich größere Bedeutung hat als die Tabakrippen, und macht man sich auch klar, daß das Wertverhältnis zwischen Blattgewebe und Rippen in der Regel 5: 1 (in der mündlichen Verhandlung sprach die 13 - Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80, Analog Devices GmbH/Hauptzollamt München-Mitte und Hauptzollamt München-West, Slg. 1981, 2781 f. 14 - Urteil vom 15. Februar 1977 in den verbundenen Rechtssachen 69 und 70/76, Rolf H. Dittmeyer/Hauptzollamt Hamburg-Waltershof, Slg. 1977, 231.15 - Urteil vom 22. März 1984 in der Rechtssache 90/83, Michael Paterson und andere/W. Weddel & Company Ltd und andere, Slg. 1984, 1567 f.-Außerdem ist hierzu anzumerken, daß es sicher nicht angebracht ist, aus der im Urteil der Rechtssache 90/83 verwendeten Formulierung (Verwendung in anderen Industriezweigen) für den Abfallbegriff einen Umkehrschluß zu ziehen.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1999 - C-102/97
Kommission / Deutschland
11: - BGBl. 1994 I S. 2705.12: - Slg. 1998, I-0000.13: - Die Kommission verwies auf Urteile vom 6. Dezember 1979 in der Rechtssache 47/79 (Nehlsen, Slg. 1979, 3639, Randnr. 4), vom 22. März 1984 in der Rechtssache 90/83 (Paterson, Slg. 1984, 1567, Randnr. 16), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 133/83 (Scott, Slg. 1984, 2863, Randnr. 15), vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-116/91 (British Gas, Slg. 1992, I-4081, Randnrn. 12 und 20), vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-116/92 (Charlton u. a., Slg. 1993, I-6755, Randnr. 20), vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-39/95 (Goupil, Slg. 1996, I-1601, Randnr. 8) und vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-335/94 (Mrozek und Jäger, Slg. 1996, I-1573, Randnr. 8). - EuG, 22.04.1993 - T-9/92
Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen …
37 In Anbetracht des allgemeinen Verbotes wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen in Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag dürfen Ausnahmevorschriften einer Gruppenfreistellungsverordnung nicht extensiv und nicht so ausgelegt werden, daß die Wirkungen der Verordnung über das hinausgehen, was zum Schutz der Interessen, deren Wahrung sie dienen soll, erforderlich ist (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1984 in der Rechtssache 90/83, Paterson u. a., Slg. 1984, 1567, Randnr. 16). - Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1996 - C-335/94
Hans Walter Mrozek und Bernhard Jäger.
(8) - Urteil Bird (…a. a. O., Randnrn. 10), und die dort vom Gerichtshof zitierten Urteile vom 22. März 1984 in der Rechtssache 90/83 (Paterson u. a., Slg. 1984, 1567, Randnr. 16), und vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-116/91 (British Gas, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91
Licensing Authority South Eastern Traffic Area gegen British Gas plc. - …
(20) - Urteil in der Rechtssache 90/83, Slg. 1984, 1567. - Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 133/83
Regina gegen Thomas Scott & Sons Bakers Limited und Brian Rimmer. - …
3 - Urteil vom 22.3.1984 in der Rechtssache 90/83 - Michael Paterson/W. Weddel & Company Limited und andere-, Slg. 1984, 1567.
Rechtsprechung
BFH, 26.01.1984 - IV R 201/81, 90/83, IV R 90/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.02.1981 - VIII R 109/76
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Vorstandsmitglied - Aktiengesellschaft …
Auszug aus BFH, 26.01.1984 - IV R 201/81
NV: Ist ein festbesoldeter ordentlicher öffentlicher Universitätsprofessor zugleich Direktor eines Instituts der Universität und erhält er eine besondere Zuwendung von der Förderergesellschaft des Instituts für Leistungen, zu denen er als Professor und Institutsdirektor gegenüber der Universität an sich schon verpflichtet ist, so ist auch diese Zuwendung als Frucht seiner Arbeitsleistung für die Universität anzusehen und daher als Arbeitslohn zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteil vom 24.2.1981 VIII R 109/76).3. - BFH, 22.09.1976 - IV R 20/76
Arzt - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Erstellung selbständiger …
Auszug aus BFH, 26.01.1984 - IV R 201/81
NV: Ein festbesoldeter ordentlicher öffentlicher Universitätsprofessor, der daneben in selbständiger Arbeit aus besonderem Anlaß einzelne Gutachten erstellt, die nach wissenschaftlichen Methoden ausgearbeitet sind und mit deren Erstellung der Steuerpflichtige wegen seines internationalen Rufes auf dem Fachgebiet beauftragt worden ist, kann für die dafür bezogenen Einkünfte die Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG beanspruchen (vgl. BFH-Urteil vom 22.9.1976 IV R 20/76).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1984 - 90/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Michael Paterson und andere gegen W. Weddel & Company Limited und andere.
Beförderung von Tierkörpern und Schlachtabfällen im Straßenverkehr
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1984 - 90/83
- EuGH, 22.03.1984 - 90/83