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AG Hannover, 28.09.2015 - 909 IK 1072/15 -9 |
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AG Hannover, Entscheidung vom 28. September 2015 - 909 IK 1072/15 -9 (https://dejure.org/2015,54256)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4a Abs. 1 S. 1 InsO; § 302 Nr. 1 InsO
Antrag eines Schuldners auf Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens; Unterfallen von Verbindlichkeiten unter die Restschuldbefreiung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Schuldners auf Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens; Unterfallen von Verbindlichkeiten unter die Restschuldbefreiung
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Keine Verfahrenskostenstundung bei 100 % von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Verbindlichkeiten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Restschuldbefreiung für Unterhaltschulden? Abänderung des Unterhaltstitels wichtig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Restschuldbefreiung für Unterhaltschulden? Unterhaltspflichtige sollten ihren Unterhaltstitel bei Änderung ihrer finanziellen Verhältnisse zeitnah abändern
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Restschuldbefreiung für Unterhaltschulden?
Papierfundstellen
- NZI 2016, 271