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   LG Berlin, 28.01.2014 - 91 O 111/13   

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LG Berlin, 28.01.2014 - 91 O 111/13 (https://dejure.org/2014,15552)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2014 - 91 O 111/13 (https://dejure.org/2014,15552)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 91 O 111/13 (https://dejure.org/2014,15552)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 13.01.2014 - 18 U 175/13

    Sanierungskonzept der Solarworld AG ist freigegeben

    Es wird festgestellt, dass die Erhebung der unter den Aktenzeichen 91 O 115/13, 91 O 114/13, 91 O 113/13, 91 O 112/13, 91 O 111/13, 91 O 116/13 und 91 O 118/13 LG Köln anhängig gemachten und dem Aktenzeichen 91 O 111/13 LG Köln verbundenen Klagen der Antragsgegner zu 1 bis 12) der Eintragung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 07.08.2013, welche folgenden Wortlaut haben:.

    Über die miteinander verbundenen und nunmehr unter dem einheitlichen Aktenzeichen 91 O 111/13 geführten Klagen hat das Landgericht Köln noch nicht entschieden.

    Nunmehr begehrt die Antragstellerin lediglich noch die Feststellung, dass die verbundenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen 91 O 111/13 LG Köln der Antragsteller zu 1 bis 12) gegen die Beschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.08.2013 zu Tagesordnungspunkt 2 über die Herabsetzung des Grundkapitals auf 744.800 EUR und zu Tagesordnungspunkt 3 über die Erhöhung des Grundkapitals der Antragstellerin um 14.151.200 EUR auf 14.896.000 EUR der Eintragung dieser Beschlüsse im Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel dieser Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

    Die Antragstellerin beantragt sinngemäß, festzustellen, dass die Erhebung der unter den Aktenzeichen 91 O 115/13, 91 O 114/13, 91 O 113/13, 91 O 112/13, 91 O 111/13, 91 O 116/13 und 91 O 118/13 LG Köln anhängig gemachten und dem Aktenzeichen 91 O 111/13 LG Köln verbundenen Klagen der Antragsgegner zu 1 bis 12) der Eintragung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 07.08.2013 nicht entgegensteht und Mängel der Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

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