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   AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15   

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https://dejure.org/2015,43971
AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15 (https://dejure.org/2015,43971)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 30.09.2015 - 91b C 58/15 (https://dejure.org/2015,43971)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 30. September 2015 - 91b C 58/15 (https://dejure.org/2015,43971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. Einhaltung der Installation und Wartung von Rauchmeldern; Haftungsfreistellung des Verwalters als ordnungsgemäße Verwaltung; Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümergemeinschaft hat Beschlusskompetenz zur Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern; §§ 10 Abs. 7 WEG; 49 Abs. 7 BauO NRW

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümergemeinschaft muss Rauchmelder selbst einbauen und warten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümergemeinschaft muss Rauchmelder selbst einbauen und warten! (IMR 2016, 160)

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 64
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Ratingen, 18.11.2014 - 11 C 121/14

    WEG darf einheitliche Rauchmelder für alle anschaffen!

    Auszug aus AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15
    Auch das Urteil des AG Ratingen vom 18.11.2014 (ZMR 2015, 643) spricht für eine Ermessensreduzierung.
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters

    Auszug aus AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15
    Weiterhin bezieht sich der Kläger auf Entscheidungen des BGH vom 17.6.2015 Az. VIII ZR 216/14 und vom 17.6.2015 Az. VIII ZR 290/14.
  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines

    Auszug aus AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15
    Der Kläger bezieht sich in seiner Klagebegründung auf § 49 Abs. 7 der Bauordnung NRW und trägt vor: Aus der Entscheidung des BGH vom 8.2.2013 ZMR 2013 Seite 642 ff., folge dass die Erfüllung der Ausstattungspflicht mit öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Rauchwarnmeldern eine geborene Handlungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 10 Abs. 6 S. 3 Alt. 1 WEG auslöse, sofern es sich, wie hier vorliegend, um eine reine Wohnanlage handele, da dann die Nachrüstpflicht sämtliche Einheiten und damit sämtliche Wohnungseigentümer treffe.
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 290/14

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters

    Auszug aus AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15
    Weiterhin bezieht sich der Kläger auf Entscheidungen des BGH vom 17.6.2015 Az. VIII ZR 216/14 und vom 17.6.2015 Az. VIII ZR 290/14.
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