Rechtsprechung
AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. Einhaltung der Installation und Wartung von Rauchmeldern; Haftungsfreistellung des Verwalters als ordnungsgemäße Verwaltung; Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungseigentümergemeinschaft hat Beschlusskompetenz zur Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern; §§ 10 Abs. 7 WEG; 49 Abs. 7 BauO NRW
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentümergemeinschaft muss Rauchmelder selbst einbauen und warten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigentümergemeinschaft muss Rauchmelder selbst einbauen und warten! (IMR 2016, 160)
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Ratingen, 18.11.2014 - 11 C 121/14
WEG darf einheitliche Rauchmelder für alle anschaffen!
Auszug aus AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15
Auch das Urteil des AG Ratingen vom 18.11.2014 (ZMR 2015, 643) spricht für eine Ermessensreduzierung. - BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14
Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters …
Auszug aus AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15
Weiterhin bezieht sich der Kläger auf Entscheidungen des BGH vom 17.6.2015 Az. VIII ZR 216/14 und vom 17.6.2015 Az. VIII ZR 290/14. - BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines …
Auszug aus AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15
Der Kläger bezieht sich in seiner Klagebegründung auf § 49 Abs. 7 der Bauordnung NRW und trägt vor: Aus der Entscheidung des BGH vom 8.2.2013 ZMR 2013 Seite 642 ff., folge dass die Erfüllung der Ausstattungspflicht mit öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Rauchwarnmeldern eine geborene Handlungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 10 Abs. 6 S. 3 Alt. 1 WEG auslöse, sofern es sich, wie hier vorliegend, um eine reine Wohnanlage handele, da dann die Nachrüstpflicht sämtliche Einheiten und damit sämtliche Wohnungseigentümer treffe. - BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 290/14
Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters …
Auszug aus AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15
Weiterhin bezieht sich der Kläger auf Entscheidungen des BGH vom 17.6.2015 Az. VIII ZR 216/14 und vom 17.6.2015 Az. VIII ZR 290/14.