Rechtsprechung
AG Hamburg-St. Georg, 29.06.2011 - 915 C 123/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Schätzung nach Schwacke -> Fraunhofer nicht vorzugswürdig, nur sechs Anbieter, Internetangebote,... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Schadenminderungspflicht; Zustellung/Abholung
- captain-huk.de
Gericht hält den Schwacke-Mietpreisspiegel gegenüber der Fraunhofer-Liste für vorzugswürdiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamburg, 15.05.2009 - 14 U 175/08
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz nach dem Fraunhofer …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.06.2011 - 915 C 123/11
Dies auch obwohl sich das Hanseatische Oberlandesgericht für eine Anwendung des Fraunhofer-Mietpreisspiegels ausgesprochen hat (vgl. Hanseatischen Oberlandesgericht vom 15.05.2009 - 14 U 175/08- = MDR 2009, 800). - LG Hamburg, 27.07.2010 - 323 S 46/09
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.06.2011 - 915 C 123/11
Infolgedessen durfte der Kläger nach der Überzeugung des Gerichts ohne Verletzung seiner Schadensminderungspflicht auf den An- und Ablieferservice der Autovermietung zurückgreifen, um weitere Kosten und Mühen zu vermeiden (vgl. Landgericht Hamburg Urteil vom 27.7.2010, Az. 323 S 46/09). - OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03
Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.06.2011 - 915 C 123/11
Der Anspruch besteht aber wie im Antrag zutreffend formuliert wurde nur in Höhe der Kostenquote, die ausgeurteilt wird, denn für die weitergehenden Gerichtskosten bestünde mangels erfolgreichem Hauptantrag auch keine Verzinsungspflicht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 25.3.2004, Az. 3 U 184/03).
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.06.2011 - 915 C 123/11
Wenn der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, verstößt sogar diese Überschreitung eines Normaltarifes dann nicht gegen die Schadensgeringhaltungspflicht des Geschädigten, wenn der Unfalltarif mit Rücksicht auf die Unfallsituation und daraus resultierender besonderer Leistungen des Vermieters verursacht wurde (vgl. BGH Urteil vom 24.6.2008, Az. VI ZR 234/07). Wenn dem Geschädigten in der konkreten Unfallsituation die Anmietung eines Ersatzwagens zum Normaltarif nicht zugänglich oder nicht zumutbar war, dann kann der Geschädigte auch aus diesem Grund einen angemessen erhöhten Tarif ersetzt verlangen (vgl. BGH Urteil vom 14, 10.2008, Az. VI ZR 308/07). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.06.2011 - 915 C 123/11
Wenn der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, verstößt sogar diese Überschreitung eines Normaltarifes dann nicht gegen die Schadensgeringhaltungspflicht des Geschädigten, wenn der Unfalltarif mit Rücksicht auf die Unfallsituation und daraus resultierender besonderer Leistungen des Vermieters verursacht wurde (vgl. BGH Urteil vom 24.6.2008, Az. VI ZR 234/07). Wenn dem Geschädigten in der konkreten Unfallsituation die Anmietung eines Ersatzwagens zum Normaltarif nicht zugänglich oder nicht zumutbar war, dann kann der Geschädigte auch aus diesem Grund einen angemessen erhöhten Tarif ersetzt verlangen (vgl. BGH Urteil vom 14, 10.2008, Az. VI ZR 308/07). - BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.06.2011 - 915 C 123/11
Bei der Bestimmung, ob ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif aufgrund der Unfallsituation erforderlich war und ob der Mietpreis insgesamt angemessen und im Rahmen der §§ 249 11, 254 BGB vom Geschädigten für erforderlich gehalten werden darf, kann das Gericht im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO sowohl den Schwacke-Mietpreisspiegel als auch die sich aus dem Mietpreisspiegel nach dem Fraunhofer Institut ergebenden Werte heranziehen und etwaig unfallbedingte Ab- oder Zuschläge berücksichtigen (vgl. BGH Urteil vom 12.4.2011 - VI ZR 300/09 -). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.06.2011 - 915 C 123/11
Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges mit Vollkaskoschutz ist als adäquate Schadensfolge einzustufen (BGH NJW 2005, 1041).
- LG Saarbrücken, 04.02.2013 - 6 O 263/11 Die Klage ist zulässig, dies gilt insbesondere für den von dem Kläger mit dem Antrag zu Ziff. 3. geltend gemachten Feststellungsantrag (…vgl.: AG Bad Segeberg, Urt. v. 08.11.2012 - 17a C 256/10 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt…, Urt. vom 31.10.2008 - 2 U 244/07 - zitiert nach Juris; OLG Hamburg OLGR Hamburg 05, 63; AG Hamburg, Urt. v. 29.06.2011 - 915 C 123/11 - zitiert nach Juris).
Der Zinsanspruch ist Teil des Schadensersatzanspruchs der Klägerin aus §§ 7, 18, StVG, 823 I BGB, 249 ff BGB (…AG Bad Segeberg, Urt. v. 08.11.2012 - 17a C 256/10 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt…, Urt. vom 31.10.2008 - 2 U 244/07 - zitiert nach Juris; OLG Hamburg OLGR Hamburg 05, 63; AG Hamburg, Urt. v. 29.06.2011 - 915 C 123/11 - zitiert nach Juris).
- AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
Zu den Wirkungen eines Abrechnungsschreibens des Haftpflichtversicherers bei …
Die Klägerin hat darüberhinaus einen Anspruch auf Verzinsung der als Vorschuss eingezahlten Gerichtsgebühren, da im Rahmen der Rückzahlung keine Verzinsung erfolgt, § 5 Abs. 4 GKG (dazu etwa AG Norderstedt vom 4.11.11 - 46 C 103/11; AG Hamburg-St. Georg vom 29.6.11 - 915 C 123/11; zitiert nach juris).