Rechtsprechung
   AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10932
AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05 (https://dejure.org/2005,10932)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 27.10.2005 - 918 C 413/05 (https://dejure.org/2005,10932)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 918 C 413/05 (https://dejure.org/2005,10932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • LawCommunity.de

    Erstanruf zu Marktforschungszwecken

  • aufrecht.de

    Erstanrufe zu Marktforschungszwecken nicht rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen von Anrufen zu Zwecken der Marktforschung; Notwendigkeit der positiven Feststellung der Rechtswidrigkeit bei Vorliegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes; Zumutbarkeit von Telefonanrufen zu Marktforschungszwecken und Notwendigkeit der ...

  • datenschutz.eu

    Anrufe zur Meinungsforschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Marktforschungs-Anrufen keine Einwilligung notwendig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Marktforschungs-Anrufen keine Einwilligung notwendig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 14.01.2003 - 15 O 420/02

    Unverlangte E-Mail- oder SMS-Werbung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
    Allerdings ist bei Verletzung von Rahmenrechten wie des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes die Rechtswidrigkeit durch die Beeinträchtigung nicht indiziert ( LG Berlin, MDR 2003, 873 f.).

    Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin, MMR 2000, 571 [E-Mail], LG Berlin, MDR 2003, 873 [SMS]); im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde ( BGH, NJW 1989, 902 ff.).

  • LG Oldenburg, 24.08.1995 - 5 S 577/95
    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
    ( LG Oldenburg, NJW 1996, 62).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
    Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin, MMR 2000, 571 [E-Mail], LG Berlin, MDR 2003, 873 [SMS]); im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde ( BGH, NJW 1989, 902 ff.).
  • LG Berlin, 30.12.1999 - 15 O 396/99
    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
    Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin, MMR 2000, 571 [E-Mail], LG Berlin, MDR 2003, 873 [SMS]); im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde ( BGH, NJW 1989, 902 ff.).
  • AG Aachen, 26.07.2016 - 113 C 8/16

    Einbeziehung der AGB im B2B-Bereich durch Bereitstellung im Internet

    Das LG Kassel (Beschl. v. 13.06.2014 - 1 S 118/14) und das AG Hamburg (Urt. v. 27.10.2005 - 918 C 413/05) verneinten bei § 7 Abs. 2 UWG den Schutzgesetzcharakter.
  • LG Hamburg, 30.06.2006 - 309 S 276/05

    Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig

    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 27.10.2005 (918 C 413/05) wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag

    Das LG Kassel (Beschl. v. 13.06.2014 - 1 S 118/14) und das AG Hamburg (Urt. v. 27.10.2005 - 918 C 413/05) verneinten bei § 7 Abs. 2 UWG den Schutzgesetzcharakter.
  • AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/03
    Geschäfts-Nr.: 918 C 413/05.
  • LG Hamburg, 22.04.2005 - 315 O 260/05

    Markenverletzung durch Cloaking und Doorway-Pages

    Aktenzeichen: 918 C 413/05.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht