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   AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2009 - 919 C 101/09   

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https://dejure.org/2009,45688
AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2009 - 919 C 101/09 (https://dejure.org/2009,45688)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 05.08.2009 - 919 C 101/09 (https://dejure.org/2009,45688)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 05. August 2009 - 919 C 101/09 (https://dejure.org/2009,45688)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermieter muss i.R. einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Höhe des ihm mutwillig entgangenen Gewinns darstellen bei Kündigung von Mietverhältnissen ohne Suche nach Anschlussmietverhältnissen; Darstellung der Höhe des mutwillig entgangenen Gewinns durch einen Vermieter bei ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2009 - 919 C 101/09
    Die Anforderungen an die Darlegung der Tatsachen dürfen dabei nicht so überdehnt werden, dass dem Vermieter sein Kündigungsrecht faktisch abgeschnitten wird ( vgl. Weidenkaff in Palandt, 68. Auflage, § 573 Rn. 48 mit Verweis auf BVerfG, NJW 1992, 1877, 2411 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] , NJW 1994, 310, [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] BGH, NJW 2006, 1585 ).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2009 - 919 C 101/09
    Grundsätzlich ist es nötig aber auch ausreichend, dass der Kündigungsgrund durch Angabe der Tatsachen so ausführlich bezeichnet wird, dass er identifiziert und von anderen Kündigungsgründen dem Sachverhalt nach unterschieden werden kann, sog. Kerntatsachen ( Weidenkaff in Palandt, 68. Auflage, § 573 Rn. 48 mit Verweis auf BGH, NJW 2007, 2845 [BGH 27.06.2007 - VIII ZR 271/06] ).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2009 - 919 C 101/09
    Die Anforderungen an die Darlegung der Tatsachen dürfen dabei nicht so überdehnt werden, dass dem Vermieter sein Kündigungsrecht faktisch abgeschnitten wird ( vgl. Weidenkaff in Palandt, 68. Auflage, § 573 Rn. 48 mit Verweis auf BVerfG, NJW 1992, 1877, 2411 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] , NJW 1994, 310, [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] BGH, NJW 2006, 1585 ).
  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2009 - 919 C 101/09
    Die Anforderungen an die Darlegung der Tatsachen dürfen dabei nicht so überdehnt werden, dass dem Vermieter sein Kündigungsrecht faktisch abgeschnitten wird ( vgl. Weidenkaff in Palandt, 68. Auflage, § 573 Rn. 48 mit Verweis auf BVerfG, NJW 1992, 1877, 2411 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] , NJW 1994, 310, [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] BGH, NJW 2006, 1585 ).
  • LG Hamburg, 10.06.2010 - 334 S 46/09

    Eigentümer hat einen Anspruch auf geräumte Herausgabe der Wohnung durch Kündigung

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St.Georg vom 05. August 2009, Az.: 919 C 101/09, wie folgt abgeändert:.
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