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   LG Hannover, 20.10.2017 - 92 T 117/17   

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LG Hannover, 20.10.2017 - 92 T 117/17 (https://dejure.org/2017,51031)
LG Hannover, Entscheidung vom 20.10.2017 - 92 T 117/17 (https://dejure.org/2017,51031)
LG Hannover, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 92 T 117/17 (https://dejure.org/2017,51031)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 615
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Düsseldorf, 20.09.2018 - 25 T 571/18

    Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen Unterhaltsrückständen i.R.e.

    Diese Rechtsansicht wird nunmehr, soweit ersichtlich einhellig, auch von anderen Landgerichten geteilt (vgl.: LG Hannover, Beschluss vom 20.10.2017 - 92 T 117/17; LG Leipzig, Beschluss vom 16.03.2018 - 8 T 812/17; LG Leipzig, Beschluss vom 28.02.2018 - 7 T 830/17; LG Dresden, Beschluss vom 08.12.2017 - 2 T 981/17; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 14.02.2018 - 1 T 12/18).
  • LG Frankfurt/Oder, 06.05.2019 - 19 T 2/19

    Vollstreckung von Kindesunterhalt: Festsetzung des Freibetrags für ein P-Konto;

    Ausweislich der Gesetzesbegründung ist die Einführung dieser Vorschrift in Ansehung der Entscheidung des BGH in NJW 206, 1040 erfolgt, um dem Gläubiger auf diese Weise den Nachweis zu ermöglichen, dass die Vollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs im Sinne von § 850d ZPO betrieben wird (BT-Drucks. 18/12589 S. 157; vgl. auch LG Hannover, BeckRS 2017, 133390; LG Leipzig, BeckRS 2018, 04148 m. zust. Anm. Benner; LG Dessau-Roßlau, BeckRS 2018, 1537; LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 19.07.2018, 15 T 112/18).
  • LG Münster, 25.05.2018 - 5 T 275/18

    Nachweis einer privilegierten Pfändung von Unterhaltsansprüchen i.R.d.

    Der Nachweis eines Unterhaltsanspruchs im Sinne des § 850d ZPO wird dabei allein durch die Vorlage des Bewilligungsbescheides fingiert und das Vollstreckungsgericht hat nur noch zu prüfen, ob sich der Bewilligungsbescheid auf denselben Lebenssachverhalt wie der Vollstreckungsbescheid bezieht und nicht offensichtlich unwirksam ist (so im Ergebnis auch LG Hannover, Beschluss vom 20.10.2017, [92 T 117/17]; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 14.02.2018, [1 T 12/18]; LG Leipzig, NZFam 2018, 420; vgl. zum Ganzen auch Benner/Wiener, JAmt 2017, 334 [335]).
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