Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 23.10.1986 | Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1985 - II ZR 91/85, 92/85   

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https://dejure.org/1985,2760
BGH, 16.09.1985 - II ZR 91/85, 92/85 (https://dejure.org/1985,2760)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1985 - II ZR 91/85, 92/85 (https://dejure.org/1985,2760)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1985 - II ZR 91/85, 92/85 (https://dejure.org/1985,2760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfandrecht des Frachtführers auf Binnengewässern am beförderten Gut wegen einer Frachtforderung - Pfandrecht des Vermieters eines Schiffes wegen seiner Mietforderung - Pfandrecht an eingebrachten Sachen, die sich in einem Schiff befinden - Ausnahmecharakter des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BinnSchiffG § 26

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 31
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68

    Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader

    Auszug aus BGH, 16.09.1985 - II ZR 91/85
    Hat der Schiffseigner dem Dritten das Schiff nebst Besatzung zur freien Verfügungsgewalt zu überlassen und erschöpft sich darin seine vertragliche Pflicht, so liegt regelmäßig Schiffsmiete verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag vor (Vortisch/Zschucke a.a.O.; Mittelstein, Das Recht der Binnenschiffahrt S. 127; vgl. auch Senatsurt. v. 28. Mai 1962 - II ZR 23/61, VersR 1962, 713 sowie BGH, Urt. v. 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68, VersR 1970, 934, 935).
  • BGH, 06.12.1972 - VIII ZR 179/71

    Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters "für seine

    Auszug aus BGH, 16.09.1985 - II ZR 91/85
    Dem steht schon der Ausnahmecharakter des Vermieterpfandrechts als ein gesetzliches und besitzloses Pfandrecht entgegen (vgl. BGHZ 60, 22, 24 sowie Braxmeier in LM Anm. zu § 559 BGB Nr. 5).
  • BGH, 22.05.1958 - II ZR 281/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.09.1985 - II ZR 91/85
    Verbleibt hingegen der Besitz an dem Schiff bei dem Schiffseigner und schuldet er die Beförderung der in seine Obhut gegebenen Güter, so ist im allgemeinen ein Frachtverhältnis zu dem Dritten anzunehmen (Senatsurt. v. 22. Mai 1958 - II ZR 281/56, LM § 13 UmstG Nr. 2; vgl. auch Schaps/Abraham, Seerecht 4. Aufl. Seehandelsrecht 1. Teil vor § 556 Rn. 17; Karsten Schmidt, Handelsrecht S. 691).
  • BGH, 28.05.1962 - II ZR 23/61

    Zurverfügungstellen eines Kahns als Mietvertrag in Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 16.09.1985 - II ZR 91/85
    Hat der Schiffseigner dem Dritten das Schiff nebst Besatzung zur freien Verfügungsgewalt zu überlassen und erschöpft sich darin seine vertragliche Pflicht, so liegt regelmäßig Schiffsmiete verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag vor (Vortisch/Zschucke a.a.O.; Mittelstein, Das Recht der Binnenschiffahrt S. 127; vgl. auch Senatsurt. v. 28. Mai 1962 - II ZR 23/61, VersR 1962, 713 sowie BGH, Urt. v. 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68, VersR 1970, 934, 935).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2010 - 5 U 345/09

    Frachtgeschäft: Abgrenzung von Fracht-, Lohnfuhr- und Schleppvertrag;

    Der Auftragnehmer nimmt das Gut dann nicht in seine Obhut, sondern unterstellt sein Personal der Aufsicht des Auftraggebers (BGH, Urt. v. 16.09.1985 - II ZR 91/85 - VersR 1986, 31; Merkt in: Baumbach/Hopt, HGB, 34.Aufl., § 407 Rdn. 13; Koller, Transportrecht, 6.Aufl., § 407 Rdn. 18).
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Rechtsprechung
   EuGH, 23.10.1986 - 92/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2901
EuGH, 23.10.1986 - 92/85 (https://dejure.org/1986,2901)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 92/85 (https://dejure.org/1986,2901)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 92/85 (https://dejure.org/1986,2901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hamai / Gerichtshof

    BEAMTE - EINSTELLUNG - ERNENNUNG IN DER BESOLDUNGSGRUPPE - GLEICHBEHANDLUNG - VERLETZUNG

  • EU-Kommission

    Hamai / Gerichtshof

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aufhebung einer Entscheidung über die Einstufung eines Beamten in eine Besoldungsgruppe; Missachtung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BEAMTE - EINSTELLUNG - ERNENNUNG IN DER BESOLDUNGSGRUPPE - GLEICHBEHANDLUNG - VERLETZUNG; [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 5 ABSATZ 3 UND ARTIKEL 31 ABSATZ 2]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf

    Konkret ging es um die Frage, ob eine Arbeitnehmerin aufgrund von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88, Art. 11 Nr. 2 Buchst. a der Richtlinie 92/85/EWG(43) und Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG(44) in Fällen, in denen die zwischen einem Unternehmen und den Arbeitnehmervertretern geschlossenen betrieblichen Kollektivvereinbarungen die Urlaubszeiten für die gesamte Belegschaft festlegen und diese Zeiten mit ihrem Mutterschaftsurlaub zusammenfallen, den Anspruch hat, ihren Jahresurlaub in einem anderen als dem vereinbarten Zeitraum zu nehmen, der nicht mit ihrem Mutterschaftsurlaub zusammenfällt.

    43 - Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348, S. 1).

  • EuG, 06.06.1990 - T-44/89

    Laura Gouvras-Laycock gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    15 Die vorliegende, nach Artikel 90 und 91 des Statuts fristgemäß eingereichte Klage ist, obwohl sie sich formal gegen die Entscheidung der Beklagten richtet, mit der die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde, eindeutig auf die Aufhebung der Ablehnung des Antrags der Klägerin gerichtet, Athen als Herkunftsort festzulegen ( siehe z. B. das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 92/85, Hamai/Gerichtshof, Slg. 1986, 3157 ).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85   

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https://dejure.org/1986,15945
Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85 (https://dejure.org/1986,15945)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.06.1986 - 92/85 (https://dejure.org/1986,15945)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 92/85 (https://dejure.org/1986,15945)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    M. Hamai gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Ernennung, Einstufung in die Besoldungsgruppe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.12.1984 - 20/83

    Vlachos / Gerichtshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
    Dies ist meines Erachtens aufgrund früherer Entscheidungen richtig, obwohl bemerkt werden muß, daß die Kläger in den Rechtssachen 25/83 (Buick/Kommission, Slg. 1984, 1773) und in den verbundenen Rechtssachen 20 und 21/83 (Vlachos/Gerichtshof, Slg. 1984, 4149) Entscheidungen anfochten, durch die ihre Beschwerden zurückgewiesen worden waren, ohne daß der Gerichtshof das beanstandet hätte.
  • EuGH, 06.10.1982 - 9/81

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
    Stets ist Artikel 5 Absatz 3 des Beamtenstatuts zu beachten, der, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, "für das Recht des europäischen öffentlichen Dienstes von wesentlicher Bedeutung ist" (Urteile in den Rechtssachen 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe; 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/ Kommission, Slg. 1985, 2423 Randnr. 25 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 11.07.1985 - 119/83

    Appelbaum / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
    Stets ist Artikel 5 Absatz 3 des Beamtenstatuts zu beachten, der, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, "für das Recht des europäischen öffentlichen Dienstes von wesentlicher Bedeutung ist" (Urteile in den Rechtssachen 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe; 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/ Kommission, Slg. 1985, 2423 Randnr. 25 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 05.04.1979 - 117/78

    Orlandi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
    Jedenfalls hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Irrtum entschuldbar ist, wenn ein vernünftiger Grund dafür angeführt wird (Rechtssache 117/78, Orlandi/ Kommission, Slg. 1979, 1613).
  • EuGH, 14.07.1981 - 145/80

    Mascetti / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
    Wäre ich nicht zu diesem Ergebnis gekommen, so würde ich wie Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 145/80 (Mascetti/Kommission, Slg. 1981, 1975, 1989 ff.) die Auffassung vertreten, daß in einem Fall, in dem ein Organ eine nicht mit Gründen versehene Entscheidung erläßt, der Beamte daraufhin dagegen Beschwerde einlegt und in der Antwort auf diese Beschwerde Gründe angegeben werden, die nicht notwendigerweise in der ursprünglichen Entscheidung mitenthalten waren, diese die Beschwerde zurückweisende Antwort eine den Kläger beschwerende Maßnahme darstellen kann, die er unmittelbar anfechten kann.
  • EuGH, 29.03.1984 - 25/83

    Buick / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
    Dies ist meines Erachtens aufgrund früherer Entscheidungen richtig, obwohl bemerkt werden muß, daß die Kläger in den Rechtssachen 25/83 (Buick/Kommission, Slg. 1984, 1773) und in den verbundenen Rechtssachen 20 und 21/83 (Vlachos/Gerichtshof, Slg. 1984, 4149) Entscheidungen anfochten, durch die ihre Beschwerden zurückgewiesen worden waren, ohne daß der Gerichtshof das beanstandet hätte.
  • EuGH, 12.07.1984 - 227/83

    Moussis / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
    Der Beklagte vertritt aufgrund einer umfangreichen Rechtsprechung (u. a. des Urteils in der Rechtssache 227/83, Moussis/Kommission, Slg. 1984, 3133) die Auffassung, der Kläger hätte die erste, nicht die bestätigende Entscheidung anfechten müssen.
  • EuGH, 13.12.1984 - 129/82

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
    Stets ist Artikel 5 Absatz 3 des Beamtenstatuts zu beachten, der, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, "für das Recht des europäischen öffentlichen Dienstes von wesentlicher Bedeutung ist" (Urteile in den Rechtssachen 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe; 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/ Kommission, Slg. 1985, 2423 Randnr. 25 der Entscheidungsgründe).
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