Rechtsprechung
   AG Halle/Saale, 20.07.2011 - 93 C 57/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28451
AG Halle/Saale, 20.07.2011 - 93 C 57/10 (https://dejure.org/2011,28451)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 20.07.2011 - 93 C 57/10 (https://dejure.org/2011,28451)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 93 C 57/10 (https://dejure.org/2011,28451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,28451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigung eines Pkws beim Rückwärtsausparken führt zu einem Schadensersatz von 1.868,70 EUR; Voraussetzungen für die Leistung von Schadensersatz für die Beschädigung eines Pkw beim Rückwärtsausparken

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Anwendung der 20 %-Toleranz-Rechtsprechung des BGH auf die auf 1,3 gekappte Geschäftsgebühr des NR. 2300 VV RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1; StVG § 7 Abs. 1
    Beschädigung eines Pkws beim Rückwärtsausparken führt zu einem Schadensersatz von 1.868,70 EUR; Voraussetzungen für die Leistung von Schadensersatz für die Beschädigung eines Pkw beim Rückwärtsausparken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine "mittlere” 1,5-fache Geschäftsgebühr bei durchschnittlichen schweren Fällen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus AG Halle/Saale, 20.07.2011 - 93 C 57/10
    (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011, Az. 1 BvR 918/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 20.07.2011 - 93 C 57/10
    Zum Urteil des BGH vom 13. Januar 2011 (Az. IX ZR 110/10, zitiert nach juris) gilt Folgendes: Grundsätzlich ist es aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung aller Rechtsunterworfenen anzustreben, der Rechtsprechung des BGH, die ja zumeist auch überzeugend und juristisch gut begründet ist, zu folgen.
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Das Berufungsgericht hat aber mit Recht angenommen, dass diese Toleranzrechtsprechung zu Gunsten des Rechtsanwalts, der eine Gebühr von mehr als 1, 3 beansprucht, nur dann eingreift, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Nr. 2300 für eine Überschreitung der Regelgebühr von 1, 3 vorliegen (ebenso OLG Celle, ZfSch 2012, 20; AG Halle, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 93 C 57/10, juris; AG Kehl, Urteil vom 9. September 2011 - 4 C 59/11, juris; vgl. auch FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 2 KO 225/11, juris).
  • OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11

    Haftungsquote bei Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Falle der

    Allerdings stößt diese Rechtsprechung zu Recht auf Kritik (vgl. Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2011, Az.: 2 KO 225/11; AG Halle (Saale), Beschluss vom 20. Juli 2011, Az.: 93 C 57/10, zitiert bei juris; Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011, Anm. 4; Hansens, Urteilsanmerkung in ZfSch 2011, 465; siehe ferner OLG Jena, JurBüro 2005, 303).
  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel 2010 als

    Der eindeutige Gesetzeswortlaut ist insoweit bindend und kann auch nicht mit einer "Toleranzrechtsprechung" umgangen werden (so auch AG Halle, AGS 2011, 421 ff, Juris, mit zustimmender Anmerkung von Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011, Juris).
  • AG Halle/Saale, 24.05.2012 - 93 C 3280/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Vorfinanzierungspflicht für Reparaturkosten

    Das Gericht verweist insoweit auf das Urteil des OLG Koblenz vom 5. September 2011 (Az. 12 U 713/10, zitiert nach juris), das Urteil des OLG Celle vom 28. Dezember 2011 (Az. 14 U 107/11, zitiert nach juris) und den Beschluss des Gerichts vom 20. Juli 2011 (Az. 93 C 57/10, veröffentlicht bei juris) mit zustimmender Anmerkung von Michael Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011 Anm. 4).
  • AG Rüsselsheim, 27.06.2012 - 3 C 2655/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Darlegungs- und Beweislast /

    Diese Wertung wäre ohne jede Bedeutung, wenn ein Rechtsanwalt unter fortwährender Berufung auf eine nach hiesiger Auffassung nicht gegebenen Schwierigkeit des Falles stets eine 1, 5-Gebühr verlangen könnte und dies - unter der Berücksichtigung des genannten Toleranzspielraums von 20% - einer richterlichen Überprüfung entzogen wäre (so auch AG Halle, BeckRS 2011, 19460).
  • AG Düsseldorf, 04.01.2012 - 32 C 10062/11

    Rechtliche Ausgestaltung der "Toleranz-Rechtsprechung" bei der Festlegung von

    Dies gilt auch und insbesondere, soweit Dritte für die Erstattung der Gebühren haften (wie hier auch AG Halle (Saale), Beschluss vom 20.7.2011, 93 C 57/10, zitiert nach Juris, sowie AG Hagen, Urteil vom 13.9.2011, 144 C 258/11).
  • AG Halle/Saale, 02.10.2012 - 93 C 517/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Höhe von Nutzungsausfallentschädigung und

    Es verbleibt daher bei der Ansicht, die das Gericht in ständiger Rechtsprechung vertritt (Beschluss vom 20. Juli 2011, Az. 93 C 57/10, Urteil vom 24. Mai 2012, Az. 93 C 3280/11, beide veröffentlicht bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht