Rechtsprechung
ArbG Berlin, 05.12.2006 - 93 Ca 16345/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.12.2006 - 93 Ca 16345/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
- BAG, 12.11.2008 - 7 AZR 499/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform
Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2006 - 93 Ca 16345/06
Grundsätzlich ist die Erprobung eines Arbeitnehmers als sachlicher Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages anerkannt ( BAG 31. August 1994 7 AZR 983/93 zu 2.1. der Gründe m.w.N. , 23.6.2006 7 AZR 636/03 ).An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nur in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, so dass dieser die Fähigkeiten des Arbeitnehmers ausreichend beurteilen konnte (vgl. BAG 23.6.2004 7 AZR 636/03 ).
- BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93
Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter
Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2006 - 93 Ca 16345/06
Grundsätzlich ist die Erprobung eines Arbeitnehmers als sachlicher Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages anerkannt ( BAG 31. August 1994 7 AZR 983/93 zu 2.1. der Gründe m.w.N. , 23.6.2006 7 AZR 636/03 ). - BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an …
Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2006 - 93 Ca 16345/06
Grundsätzlich unterliegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nur der letzte zwischen den Parteien abgeschlossene Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle, denn die Parteien geben regelmäßig durch den vorbehaltlosen Abschluss eines neuen - im vorliegenden Fall - befristeten Arbeitsvertrages zu erkennen, dass sich ihre Vertragsbeziehungen nunmehr nur noch nach diesem zuletzt geschlossenen Vertrag richten sollen (vgl. z.B. BAG Urteil vom 12.9.1996 - 7 AZR 790/95 ). - BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01
Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten …
Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2006 - 93 Ca 16345/06
Aneichen dafür, dass bei dem Abschluss des streitgegenständlichen Vertrages auf die Willensbildung oder -betätigung des Klägers in rechtlich zu missbilligender Weise Einfluss genommen worden ist (vgl. dazu BAG 7, 3.2002 2 AZR 93/01 zu II. 2. der Gründe) liegen nicht vor.
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
Anschlussbefristung zur Erprobung; Einstellungszusage
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2006 - 93 Ca 16345/06 - teilweise abgeändert:.Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 5. Dezember 2006 - 93 Ca 16345/06 - die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2006 - 93 Ca 16345/06 - abzuändern und .