Rechtsprechung
AG Leipzig, 20.04.2000 - 93 IN 1636/99 |
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 20.04.2000 - 93 IN 1636/99
- LG Leipzig, 10.05.2000 - 12 T 3395/00
- OLG Dresden, 21.06.2000 - 7 W 951/00
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten …
Das erste Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins für Bewegungsspiele L e.V. (im Folgenden: der Arbeitgeber) wurde am 01.01.2000, 08.00 Uhr, durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig (AG) vom selben Tage eröffnet (93 IN 1636/99).So habe ihr der Insolvenzverwalter Dr. A im Verfahren 93 IN 1636/99 auf Anfrage mit Schriftsatz vom 29.01.2004 mitgeteilt, dass eine Quotenforderung der S-GmbH über 408.799,78 EUR (richtig müsse es wohl heißen DM, vgl. Anlage 6, Seite 7 zum Insolvenzplan: 8.175.995,56 DM x 5 % = 408.799,78 DM) bestehe.
Die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes im Verfahren 93 IN 1636/99 habe offenbar wegen dieser Umstände nach dem Ende der Überwachungszeit mit Ablauf des 30.11.2002 aufgehoben werden können.
Nach dem Gutachten vom 30.01.2004 habe der Arbeitgeber noch im Laufe des vom Insolvenzverwalter überwachten Insolvenzplanverfahrens (93 IN 1636/99) weitere erhebliche wirtschaftliche Fehlbeträge erwirtschaftet.
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des AG vom 01.01.2000 (93 IN 1636/99) hatte der Kläger - wie schon ausgeführt - Insg bereits erhalten.
- OLG Dresden, 21.06.2000 - 7 W 951/00
Sofortige weitere Beschwerde im Insolvenzverfahren - Abweichung von tragender …
Der Beschwerdeführer wendet sich als Gläubiger gegen die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes mit Beschluss des Amtsgerichtes Leipzig vom 20.04.2000 (Az: 93 IN 1636/99).