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   LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06   

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LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06 (https://dejure.org/2007,14422)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.05.2007 - 93 O 187/06 (https://dejure.org/2007,14422)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 93 O 187/06 (https://dejure.org/2007,14422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1992
  • NZG 2007, 800 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 27 W 3/05

    Zum Freigabeverfahren bei Aufhebung der Registersperre eines angefochtenen

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Ob das Gericht bei der Ausübung seines Auswahlermessens alle einzubeziehenden Gesichtspunkte ordnungsgemäß abgewogen hat unterliegt nicht der Nachprüfung in einer späteren Anfechtungsklage (vgl. OLG Hamm ZIP 2005, 1457, 1460 "GEA").

    Allein wenn der Prüfungsbericht grob unvollständig ist oder ansonsten gravierende inhaltliche Mängel aufweist, die den Grad der Nichterfüllung des Prüfungsauftrages erreichen, kann eine Anfechtbarkeit des Beschlusses aus diesem Grunde in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm ZIP 2005, 1457, 1460 "GEA").

    Dieser Ansicht hat sich nach der am 1. November 2005 in Kraft getretenen Änderung des § 243 Abs. 4 S. 2 AktG auch das OLG Hamm angeschlossen (BB 2005, 2259), das zuvor anderer Auffassung gewesen war (AG 2005, 773, 775).

    Weitergehende Informationen als die, die ihr selbst zur Verfügung standen, musste sie nicht erteilen, da sich die Frage auf ein Rechtsverhältnis zwischen Dritten, nämlich zwischen der GmbH und dem Verkäufer der Aktien, bezog (vgl. OLG Hamm, ZIP 2005, 1457, 1463 "GEA").

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Auch der Übertragungsbeschluss für einen Squeeze Out bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung (BGH ZIP 2006, 2080, 2081).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich das Gericht an den von der GmbH und der Antragstellerin vorgeschlagenen Prüfer gebunden gefühlt hätte (vgl. BGH ZIP 2006, 2080, 2082), sind nicht ersichtlich.

    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vertragsprüfung von W und K zeitlich parallel zur Prüfung von KP erfolgte (vgl. BGH ZIP 2006, 2080).

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Denn eine solche Regelung liegt im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien des Unternehmensvertrages (vgl. BGHZ 122, 211 f., 229).

    Die Antragstellerin hat in der mündlichen Verhandlung aber unwidersprochen vorgetragen, dass es sich bei der - zweifellos zulässigen (vgl. BGHZ 122, 211 f.) - Kündigungsklausel nicht um eine besondere Regelung handele, weil eine derartige Klausel in Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen üblich sei.

  • OLG München, 24.01.2003 - 23 U 4026/02

    Rechtsnatur, Auslegung und Umfang einer sog. "harten Patronatserklärung"

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Eine solche Erklärung liegt vor, wenn die Muttergesellschaft sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Tochtergesellschaft in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass diese ihren Verbindlichkeiten fristgerecht nachkommen kann (OLG München, DB 2003, 711).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    In dem überhöhten Preis kommt allein der Grenznutzen zum Ausdruck, den der Mehrheitsaktionär - und nur der - aus den erworbenen Aktien ziehen kann (vgl. Bundesverfassungsgericht ZIP 1999, 1436, 1441 "DAT/Altana").
  • BGH, 11.11.1965 - II ZR 122/63

    Redezeitbeschränkung, Wortentzug und Saalverweisung

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Wenn ein Aktionär den reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung stört und die Störung nicht auf andere Weise behoben werden kann, kann der Hauptversammlungsleiter als letztes Mittel ein Hausverbot verhängen (BGHZ 44, 245, 251 ff.).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    145 Die Ansicht des Bundesgerichtshofs, es sei auf den durchschnittlichen Börsenkurs der unmittelbar vor der Hauptverhandlung liegenden drei Monate abzustellen (BGH ZIP 2001, 734, 737) ist weder praktikabel noch sonst überzeugend.
  • OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär -

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Dieser Ansicht hat sich nach der am 1. November 2005 in Kraft getretenen Änderung des § 243 Abs. 4 S. 2 AktG auch das OLG Hamm angeschlossen (BB 2005, 2259), das zuvor anderer Auffassung gewesen war (AG 2005, 773, 775).
  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2005 - 9 O 98/03

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen von Aktiengesellschaften nur nach

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Die Gegenansicht, die für eine wirksame Anfechtung stets einen Widerspruch nach der Beschlussfassung fordert (Landgericht Frankfurt ZIP 2006, 335; Kubis in MünchKomm zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 130 Rdn. 7), überzeugt nicht.
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Das Erfordernis sachlicher Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung (BGHZ 71, 40, 46 "Kali und Salz") lässt sich nicht verallgemeinern (Hüffer, AktG 7. Aufl., § 243 Rdn. 27, § 293 Rdn. 6 f.).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06

    Keine Befangenheit eines Sachverständigen durch vorherige Tätigkeit als

  • OLG Hamburg, 29.09.2004 - 11 W 78/04

    Beginn der Verzinsung der Barabfindung der außenstehenden Aktionäre; Bestimmung

  • LG Frankfurt/Main, 14.11.2006 - 5 O 73/04

    Wella AG - Minderheitsaktionäre erhalten Nachzahlung

  • KG, 18.01.2002 - 14 U 3416/00

    Umfang einer Patronatserklärung

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 8 W 6/05

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Freigabe eines Verschmelzungsbeschlusses gem.

  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

  • LG Mainz, 14.04.2005 - 12 HKO 82/04

    Aktiengesellschaft: Einberufung der Hauptversammlung mit Angabe der

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6699
  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 636/95

    Einschränkung des Auskunftsrechts eines Aktionärs durch Redezeitbegrenzung nach

  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Squeeze-out und Beherrschungs- und

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (OLG München, AG 2007, 334; OLG Hamburg, AG 2002, 409; LG Berlin, Urteile vom 29.5.2008, Az. 95 O 63/07 - Anl. B 58 und vom 3.5.2007, Az. 93 O 187/06 - Anl. B 25) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. Spindler/Stilz-Veil, a.a.O., § 304 Rn 34; Hüffer, a.a.O., § 304 Rn; MünchKommAktG-Bilda, § 304 Rn 104; Tebben, AG 2003, 600; jeweils m.w.N.) kann mangels gesetzlicher Regelung dem Willen der Vertragsparteien entsprechend auf den Tag der ordentlichen Hauptversammlung abgestellt werden, an dem an sich über die Verteilung des Bilanzgewinns entschieden und somit der Dividendenzahlungsanspruch fällig geworden wäre.
  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

    Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegner zu 1., 3. - 6., 8. - 16., 18., 19., 22., 23., 25., 26. und 28. - 40. gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 03.05.2007 -93 O 187/06- werden zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 11.03.2009 - 100 O 17/07

    Form der Stimmrechtsvollmacht in der Hauptversammlungseinladung - weitere

    Ebenfalls am 03.05.07 stellte das Landgericht Berlin - 93 O 187/06 - auf Antrag der Beklagten gemäß § 246 a AktG fest, dass die Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss die Eintragung des Vertrages in das Handelsregister nicht hindern bzw. die Wirkung der bereits erfolgten Eintragung unberührt lassen.

    Soweit vereinzelt Kläger dieselben Rügen erheben wie gegen die Vertragsprüfung im Zusammenhang mit dem BGAV, sei auf die überzeugenden Gründe im Beschluss des LG Berlin, 93 O 187/06, S. 54, verwiesen, die sich die hier entscheidende Kammer zu eigen macht.

  • OLG Frankfurt, 21.07.2008 - 23 W 13/08

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über einen Beherrschungs- und

    Der Senat ist daher mit der bisher zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung, die entweder einen Freigabeantrag bei schon erfolgter Eintragung für ausdrücklich zulässig hält (LG Berlin, ZIP 2007, 1992 f) oder dies wenigstens stillschweigend annimmt (OLG Köln, Beschluss vom 8. März 2007, Az.: 18 W 71/06; LG München I, BB 2006, 459), sowie der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum - mit der sich das Landgericht auch auseinandergesetzt hat - (Ihrig/Erwin, BB 2005, 1973, 1974 f.; Veil, AG 2005, 567, 573; Kort, BB 2005, 1577, 1581; s. a. Handelsrechtsausschuss des DAV, NZG 2005, 388, 393; a. A.. Schütz, NZG 2005, 5, 9; Heidel, Aktienrecht, § 246 a Rdnr. 2) der Auffassung, dass die Antragstellerin aufgrund der Eintragung nicht gehindert ist, ein Freigabeverfahren nach § 246 a AktG zu initiieren, weil sich mit der Freigabe die Rechtswirkung der Eintragung ändert und sie danach den erwähnten Bestandsschutz genießt.
  • KG, 17.03.2009 - 1 W 623/07

    Handelsregister: Amtslöschung wegen der Eintragung durch Richter, gegen den ein

    Bereits das Amtsgericht hat in seinem Beschluss vom 6. August 2007 rechtlich zutreffend ausgeführt, dass die - wenn auch damals noch nicht rechtskräftige - Freigabeentscheidung des Landgerichts Berlin - 93 O 187/06 - vom 3. Mai 2007 für die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sprach.
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