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Rechtsprechung
   EGMR, 26.06.2012 - 9300/07   

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https://dejure.org/2012,14300
EGMR, 26.06.2012 - 9300/07 (https://dejure.org/2012,14300)
EGMR, Entscheidung vom 26.06.2012 - 9300/07 (https://dejure.org/2012,14300)
EGMR, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 9300/07 (https://dejure.org/2012,14300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HERRMANN c. ALLEMAGNE

    Art. 41, Protokoll Nr. 1 Art. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 2 MRK
    Violation de l'article 1 du Protocole n° 1 - Protection de la propriété (article 1 al. 1 du Protocole n° 1 - Respect des biens article 1 al. 2 du Protocole n° 1 - Réglementer l'usage des biens) Préjudice moral - réparation (Article 41 - Préjudice moral) ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HERRMANN v. GERMANY

    Art. 41, Protokoll Nr. 1 Art. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 2 MRK
    Violation of Article 1 of Protocol No. 1 - Protection of property (Article 1 para. 1 of Protocol No. 1 - Peaceful enjoyment of possessions Article 1 para. 2 of Protocol No. 1 - Control of the use of property) Non-pecuniary damage - award (Article 41 - Non-pecuniary ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HERRMANN v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    Art. 41, Protokoll Nr. 1 Art. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 2 MRK
    [DEU] Violation of Article 1 of Protocol No. 1 - Protection of property (Article 1 para. 1 of Protocol No. 1 - Peaceful enjoyment of possessions Article 1 para. 2 of Protocol No. 1 - Control of the use of property) Non-pecuniary damage - award ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HERRMANN v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Violation of Article 1 of Protocol No. 1 - Protection of property (Article 1 para. 1 of Protocol No. 1 - Peaceful enjoyment of possessions;Article 1 para. 2 of Protocol No. 1 - Control of the use of property);Non-pecuniary damage - award ...

  • Europarat

    Herrmann ./. Deutschland

    (englisch)

  • Europarat

    Herrmann ./. Deutschland

    (französisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Stell Dir vor, Deine Menschenrechte werden verletzt, und Du merkst es gar nicht

  • zeit.de (Pressebericht, 12.07.2012)

    Jagdrecht: Blattschuss für die Jägerlobby

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Jagdrecht: Grundstückseigentümer müssen Jagd auf eigenem Land nicht dulden

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressemeldung, 26.06.2012)

    Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein

  • Europarat (Pressemitteilung)

    Grundstückseigentümer hätte nicht verpflichtet werden dürfen, die Jagd auf seinem Land zu dulden

  • Telepolis (Pressebericht, 28.06.2012)

    Vegetarischer Waldbesitzer darf Jagd verbieten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückseigentümer muss Jagd auf seinem Land nicht dulden - EGMR rügt Verletzung des Schutzes des Eigentums

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.07.2011)

    Streit um Jagdrecht in Rheinland-Pfalz geht in eine neue Runde

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Das Ende der Jagdgenossenschaft?

Sonstiges (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3629
  • DÖV 2012, 733
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (35)

  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 26.06.2012 - 9300/07
    Er berief sich insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Chassagnou u. a../. Frankreich ([GK], Individualbeschwerden Nrn. 25088/94, 28331/95 und 28443/95, EGMR 1999-III) und beantragte festzustellen, dass er nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft der Stadt L. sei.

    Chassagnou und andere./. Frankreich [GK], Nrn. 25088/94, 28331/95 und 28443/95, Rdnr. 113, CEDH 1999-III, und Friend und andere./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Nrn. 16072/06 und 27809/08, Rdnrn. 43-44, 24. November 2009.

  • EGMR, 18.01.2001 - 27238/95

    CHAPMAN c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 26.06.2012 - 9300/07
    Da die Konvention gleichwohl vor allem ein Schutzmechanismus für die Menschenrechte ist, hat der Gerichtshof der Entwicklung der Situation im beschwerdegegnerischen Staat sowie in den Vertragsstaaten allgemein Rechnung zu tragen und zum Beispiel auf einen möglichen Konsens im Hinblick auf die zu erreichenden Normen zu reagieren (s. unter vielen anderen Chapman./. Vereinigtes Königreich [GK], Nr. 27238/95, Rdnr. 70, CEDH 2001-I, und Bayatyan./. Armenien [GK], Nr. 23459/03, Rdnr. 98, CEDH 2011, mit der zitierten Rechtsprechung).

    Siehe unter vielen anderen Chapman./. Vereinigtes Königreich [GK], Nr. 27238/95, Rdnr. 70, CEDH 2001-I, Bayatyan./. Armenien [GK], Nr. 23459/03, Rdnr. 103, CEDH 2011, und Konstantin Markin./. Russland [GK], Nr. 30078/06, Rdnr. 140, 22.

  • EGMR, 29.03.2010 - 34044/02

    Depalle ./. Frankreich - Brosset Triboulet u. a. ./. Frankreich

    Auszug aus EGMR, 26.06.2012 - 9300/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist Artikel 1 Absatz 2 des Protokolls Nr. 1 im Lichte des im ersten Satz dieses Artikels niedergelegten Grundsatzes zu sehen (s. u.a. James und andere./. Vereinigtes Königreich, 21. Februar 1986, Rdnr. 37, Serie A Band 98, Broniowski./. Polen [GK], Nr. 31443/96, Rdnr. 134, CEDH 2004-V, und Brosset-Triboulet und andere./. Frankreich [GK], Nr. 34078/02, Rdnr. 80, 29. März 2010).

    Dieser umfasst sowohl die Auswahl der Durchführungsmodalitäten als auch die Beurteilung der Frage, ob deren Folgen im Allgemeininteresse durch das Bemühen gerechtfertigt sind, das Ziel der in Rede stehenden Rechtsvorschriften zu erreichen (Chassagnou, Rdnr. 75, Schneider, Rdnr. 45, und Depalle./. Frankreich [GK], Nr. 34044/02, Rdnr. 83, CEDH 2010).

  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 16.20

    Jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

    In der Sache Herrmann/Deutschland hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verpflichtung, die Jagd auf zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken zu dulden, für Eigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 93 im Anschluss an EGMR , Urteil vom 29. April 1999 - Nr. 25088/94 u.a., Chassagnou u.a./Frankreich - und EGMR, Urteil vom 10. Juli 2007 - Nr. 2113/04, Schneider/Luxemburg -).

    Den Versuch der deutschen Bundesregierung, die Ernsthaftigkeit der Überzeugungen des Beschwerdeführers Herrmann mit dem Vortrag in Zweifel zu ziehen, er habe Grundstücke an eine Landwirtin verpachtet, die sie für die Aufzucht von Schlachtvieh benutze, hat der Gerichtshof zurückgewiesen (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 24, 92).

    Die Verpflichtung einer Person, auf ihrem Grundstück die Anwesenheit von bewaffneten Personen und Jagdhunden zu dulden, beschränke die freie Ausübung des Rechts, das Eigentum zu nutzen; für Eigentümer, die wie der Beschwerdeführer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnten, stelle dies eine unverhältnismäßige Belastung dar (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Hermann/Deutschland - Rn. 72, 80, 93).

    Der Gerichtshof hielt eine Prüfung der Beschwerde am Maßstab der Gewissensfreiheit (Art. 9 Abs. 1 EMRK) nicht für erforderlich (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 119).

    Er hatte die ökologische und ökonomische Notwendigkeit der Jagd bestritten, sich auf den durch Art. 20a GG garantierten ethischen Tierschutz berufen und geltend gemacht, dass das psychische Leid, das ihn durch die Jagd wegen seiner ethischen Überzeugungen treffe, nicht durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werde (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 48 f., 53).

    Eine Regelung der Benutzung des Eigentums im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Zusatzprotokoll muss einen angemessenen Ausgleich zwischen den Erfordernissen des Allgemeininteresses und den Anforderungen an den Schutz der Rechte des Einzelnen herbeiführen (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 74).

    Auch in der Sache Herrmann/Deutschland ist der Gerichtshof von tief verankerten persönlichen Überzeugungen ausgegangen, an deren Ernsthaftigkeit er im konkreten Fall keinen Zweifel hatte (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 91 f.).

    Die Ablehnung der Jagd kann nicht der Ablehnung des Schlachtens von Tieren zum Verzehr durch den Menschen gleichgestellt werden (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 92).

    Wegen der unterschiedlichen Bedingungen, unter denen die Tiere getötet werden, und des unterschiedlichen Leides, das mit diesen Bedingungen verbunden ist, kann ein Grundeigentümer widerspruchsfrei das betäubungslose Töten wildlebender Tiere im Wege der Jagd ablehnen und das Schlachten von Nutztieren für ethisch vertretbar halten (vgl. EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O., teilweise abweichende Meinung des Richters Pinto de Albuquerque).

  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20

    Beantragung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks aus ethischen

    In der Sache Herrmann/Deutschland hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verpflichtung, die Jagd auf zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken zu dulden, für Eigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 93 im Anschluss an EGMR , Urteil vom 29. April 1999 - Nr. 25088/94 u.a., Chassagnou u.a./Frankreich - und EGMR, Urteil vom 10. Juli 2007 - Nr. 2113/04, Schneider/Luxemburg -).

    Den Versuch der deutschen Bundesregierung, die Ernsthaftigkeit der Überzeugungen des Beschwerdeführers Herrmann mit dem Vortrag in Zweifel zu ziehen, er habe Grundstücke an eine Landwirtin verpachtet, die sie für die Aufzucht von Schlachtvieh benutze, hat der Gerichtshof zurückgewiesen (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 24, 92).

    Die Verpflichtung einer Person, auf ihrem Grundstück die Anwesenheit von bewaffneten Personen und Jagdhunden zu dulden, beschränke die freie Ausübung des Rechts, das Eigentum zu nutzen; für Eigentümer, die wie der Beschwerdeführer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnten, stelle dies eine unverhältnismäßige Belastung dar (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Hermann/Deutschland - Rn. 72, 80, 93).

    Der Gerichtshof hielt eine Prüfung der Beschwerde am Maßstab der Gewissensfreiheit (Art. 9 Abs. 1 EMRK) nicht für erforderlich (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 119).

    Er hatte die ökologische und ökonomische Notwendigkeit der Jagd bestritten, sich auf den durch Art. 20a GG garantierten ethischen Tierschutz berufen und geltend gemacht, dass das psychische Leid, das ihn durch die Jagd wegen seiner ethischen Überzeugungen treffe, nicht durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werde (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 48 f., 53).

    Eine Regelung der Benutzung des Eigentums im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Zusatzprotokoll muss einen angemessenen Ausgleich zwischen den Erfordernissen des Allgemeininteresses und den Anforderungen an den Schutz der Rechte des Einzelnen herbeiführen (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O. Rn. 74).

    Auch in der Sache Herrmann/Deutschland ist der Gerichtshof von tief verankerten persönlichen Überzeugungen ausgegangen, an deren Ernsthaftigkeit er im konkreten Fall keinen Zweifel hatte (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 91 f.).

    Die Ablehnung der Jagd kann nicht der Ablehnung des Schlachtens von Tieren zum Verzehr durch den Menschen gleichgestellt werden (EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07, Herrmann/Deutschland - Rn. 92).

    Wegen der unterschiedlichen Bedingungen, unter denen die Tiere getötet werden, und des unterschiedlichen Leides, das mit diesen Bedingungen verbunden ist, kann ein Grundeigentümer widerspruchsfrei das betäubungslose Töten wildlebender Tiere im Wege der Jagd ablehnen und das Schlachten von Nutztieren für ethisch vertretbar halten (vgl. EGMR , Urteil vom 26. Juni 2012 a.a.O., teilweise abweichende Meinung des Richters Pinto de Albuquerque).

  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 722/12

    Insolvenzanfechtung - Zwangsvollstreckung - inkongruente Deckung

    Dieser umfasst sowohl die Auswahl der Durchführungsmodalitäten als auch die Beurteilung der Frage, ob deren Folgen im Allgemeininteresse durch das Bemühen gerechtfertigt sind, das Ziel der in Rede stehenden Rechtsvorschriften zu erreichen (EGMR 26. Juni 2012 - 9300/07 - Rn. 574) .
  • VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20

    Klage gegen Anpassung von Grundflächen an einen Eigenjagdbezirk gegen den Wunsch

    Der Beklagte habe sich nicht mit der Rechtsprechung des EGMR zum Aktenzeichen 9300/07 und des BVerfG zum Aktenzeichen I BvR 2084/05 auseinandergesetzt.

    Die aus § 4 Abs. 1 JagdG M-V folgende Pflicht zur Duldung der Jagd auf dem eigenen Grundstück stellt einen Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 46).

    Danach muss bei einem Eingriff ein gerechter Ausgleich zwischen den Erfordernissen des Gemeinwohls und dem gebotenen Schutz der Grundrechte hergestellt werden (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 47).

    Hierbei ist das Gemeinwohlinteresse an einer möglichst flächendeckenden Bejagung in Deutschland, als einem der am dichtesten besiedelten Länder Europas, besonders zu berücksichtigen (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 50).

    Dieser Grundsatz wird auch nicht durch die vom BJagdG vorgesehenen Ausnahmen infrage gestellt (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 54).

    Auch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die betroffenen Eigentümer einen Entschädigungsanspruch erhalten sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz bei Wildschäden berechtigt sind (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 55).

    Dem Gesetzgeber ist ähnlich wie nach dem nationalen Verfassungsrecht ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zuzubilligen im Rahmen des erforderlichen Ausgleichs der betroffenen, widerstreitenden Interessen (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 56).

    Auf Mitspracherechte innerhalb der Jagdgenossenschaft hat der EGMR in der Entscheidung EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 - (BeckRS 2011, 145562) ebenfalls nicht abgestellt oder sie im Rahmen der Abwägung für relevant gehalten.

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1462

    Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördlichen

    Das Verfahren wird bis zu der Änderung des Bundesjagdgesetzes, die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 (Bw.-Nr. 9300/07 ) veranlasst ist, ausgesetzt.

    Zur Begründung beruft sie sich primär auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: Gerichtshof) vom 26. Juni 2012 (Bw.-Nr. 9300/07 ).

    4 1. Der Klageantrag ist (im Gegensatz zu dem Feststellungsantrag, der Kläger sei nicht - rechtswirksam - Mitglied der Jagdgenossenschaft, den der im Beschwerdeverfahren Nr. 9300/07 vor dem Gerichtshof erfolgreiche Beschwerdeführer vor dem OVG Koblenz und dem Bundesverwaltungsgericht gestellt hat, vgl. BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 ff., RdNrn. 2 und 12) auf bescheidsmäßige Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft und deshalb zutreffend gegen den Beklagten gerichtet.

    Das Verfahren wird bis zu der Änderung des Bundesjagdgesetzes, die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 (Bw.-Nr. 9300/07 ) veranlasst ist, ausgesetzt.

    Zur Begründung beruft er sich primär auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: Gerichtshof) vom 26. Juni 2012 (Bw.-Nr. 9300/07 ).

    4 1. Der Klageantrag ist (im Gegensatz zu dem Feststellungsantrag, der Kläger sei nicht - rechtswirksam - Mitglied der Jagdgenossenschaft, den der im Beschwerdeverfahren Nr. 9300/07 vor dem Gerichtshof erfolgreiche Beschwerdeführer vor dem OVG Koblenz und dem Bundesverwaltungsgericht gestellt hat, vgl. BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 ff., RdNrn. 2 und 12) auf bescheidsmäßige Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft und deshalb zutreffend gegen den Beklagten gerichtet.

  • OVG Hamburg, 12.04.2018 - 5 Bf 51/16

    Befriedung einer zum Jagdgebiet gehörenden Grundfläche auf Betreiben des

    Dabei ist zu berücksichtigten, dass Zweck des neu eingefügten § 6a BJagdG ist, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 26.6.2012, Nr. 9300/07, ECLI:CE:ECHR:2012:0626JUD000930007, NJW 2012, 3629 - Herrmann/Deutschland) zu genügen (vgl. Munte, in Schuck, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 6a Rn. 4), es sich aber um eine begrenzte und eng auszulegende Ausnahmevorschrift handelt.

    Anknüpfend an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 29.4.1999, Nr. 25088/94 u. a., ECLI:CE:ECHR:1999:0429JUD002508894, NJW 1999, 3695 - Chassagnou/Frankreich; darauf verweisend Urt. v. 26.6.2012, Nr. 9300/07, ECLI:CE:ECHR:2012:0626JUD000930007, NJW 2012, 3629 - Herrmann/Deutschland) muss plausibel werden, dass die vorgebrachten Gründe einen gewissen Grad von Entschiedenheit, Geschlossenheit und Wichtigkeit erreichen und daher in einer demokratischen Gesellschaft Achtung verdienen.

    Wenn die Rechtsordnung die Nutzung von Sachen auf unterschiedliche Berechtigte verteilt, wie hier den Grundeigentümer und den Jagdausübungsberechtigten, hat dabei das Gewissen des Eigentümers nicht notwendig einen höheren Rang als die Grundrechtsausübung anderer Berechtigter (BVerfG, Kammerbeschl. v. 13.12.2006, 1 BvR 2084/05, NVwZ 2007, 808, juris Rn. 25 f.; nachfolgend EGMR, Urt. v. 26.6.2012, a. a. O., ohne Auseinandersetzung mit diesem Gesichtspunkt).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 1.19

    Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen "Befriedung"

    Es wäre kein "angemessener Ausgleich" zwischen den Erfordernissen des Allgemeininteresses und den Anforderungen an den Schutz der Rechte des Einzelnen im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 26. Juni 2012 - Nr. 9300/07 - Rn. 574), wenn der Eigentümer die Jagd auf seinem Grundstück grundsätzlich auch noch für die Laufzeit eines erst während des Verwaltungsverfahrens oder eines sich hieran anschließenden Gerichtsverfahrens wirksam werdenden Jagdpachtvertrags dulden müsste.
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1713

    Befriedung von Grundstücken wegen ethischer Jagdgegnerschaft

    In der Folge setzte das Verwaltungsgericht das Klageverfahren zunächst im Hinblick auf das vor dem Gerichtshof schwebende Beschwerdeverfahren Herrmann/Deutschland (Az. 9300/07) aus und - nach dessen Entscheidung am 26. Juni 2012 - im Hinblick auf beim Senat anhängige Verfahren (19 BV 12.1462 und 19 BV 12.1463).

    Nach der Entscheidung Herrmann/Deutschland vom 26. Juni 2012 (Bw.-Nr. 9300/07) und dem Inkrafttreten des § 6a BJagdG bezweifelte die Klägerin die Übereinstimmung des Ausschlusses juristischer Personen mit dem Konventionsrecht.

    Der Gerichtshof hat durch die Entscheidung seiner Großen Kammer im Verfahren Herrmann/Deutschland (vom 26.6.2012 - Bw.-Nr. 9300/07 - HUDOC, hier zitiert nach NJW 2012, 3629 ff.) - nach der Entscheidung der Großen Kammer im Verfahren Chassagnou u. a./Frankreich vom 29. April 1999 (25088/94, 28331/95 und 28443/95 - HUDOC, hier zitiert nach NJW 1999 S. 3695 ff.), in der der Gerichtshof seinen Standpunkt zur ethischen Jagdgegnerschaft entwickelt hat, der Entscheidung der (kleinen) Kammer im Verfahren Schneider/Luxemburg vom 10. Juli 2007 (2113/04 - HUDOC, hier zitiert nach NuR 2008, S. 489 ff), die auf derselben Linie liegt, sowie nach mehreren anderen Entscheidungen zu jagdlichen Zwangsvereinigungen - die Jagdausübung einer deutschen Jagdgenossenschaft auf dem Grundstück eines ethischen Jagdgegners als Verstoß gegen das konventionsrechtliche Eigentumsrecht beurteilt (und dadurch die insoweit gegenteilige Entscheidung der - kleinen - Kammer des Gerichtshofs für unrichtig erklärt; bei dieser Entscheidung vom 20.01.2011 - 9300/07, HUDOC, dt.

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1463

    Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördliche

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Änderung des Bundesjagdgesetzes, die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 (Bw.-Nr. 9300/07 ) veranlasst ist.

    Das Verfahren wird bis zu der Änderung des Bundesjagdgesetzes, die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 (Bw.-Nr. 9300/07 ) veranlasst ist, ausgesetzt.

    Zur Begründung beruft er sich primär auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: Gerichtshof) vom 26. Juni 2012 (Bw.-Nr. 9300/07 ).

    Der Klageantrag ist (im Gegensatz zu dem Feststellungsantrag, der Kläger sei nicht - rechtswirksam - Mitglied der Jagdgenossenschaft, den der im Beschwerdeverfahren Nr. 9300/07 vor dem Gerichtshof erfolgreiche Beschwerdeführer vor dem OVG Koblenz und dem Bundesverwaltungsgericht gestellt hat, vgl. BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 ff., RdNrn. 2 und 12) auf bescheidsmäßige Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft und deshalb zutreffend gegen den Beklagten gerichtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 16 A 2027/16

    Hinausschieben des Zeitpunkts des Ausspruchs einer jagdrechtliche Befriedung

    vgl. EGMR, Urteil vom 26. Juni 2012 - 9300/07 (I. ) -, NJW 2012, 3629, 3632, = juris, Rn. 574; siehe auch Urteile vom 29. April 1999 - 25088/94 u. a. (Chassagnou u. a.) -, NJW 1999, 3695, 3696, und vom 10. Juli 2007 - 2113/04 (Schneider) -, NuR 2008, 489, 492, jeweils m. w. N.

    vgl. EGMR, Urteil vom 26. Juni 2012 - 9300/07 (I. ) -, a. a. O., Rn. 732: "Schließlich stellt der Gerichtshof fest, dass das Bundesjagdgesetz in keinem Fall die ethischen Überzeugungen der Eigentümer, die die Jagd ablehnen, berücksichtigt."; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Juni 2013 - 8 B 10517/13 -, Jagdrechtliche Entscheidungen I Nr. 120 = juris, Rn. 14, 18; OVG Hamburg, Urteil vom 12. April 2018 - 5 Bf 51/16 -, a. a. O., Rn. 98.

    vgl. auch EGMR, Urteil vom 26. Juni 2012- 9300/07 (I. ) -, a. a. O., Rn. 653.

  • VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.504

    Befriedung; Schutzziele; Gewissensfreiheit; juristische Person; EGMR; EMRK

  • VG Saarlouis, 07.08.2014 - 5 L 942/14

    Erhebung von Gebühren "nach Zeitaufwand" in Höhe von 5.478 EUR für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - 16 A 1834/16

    Rechtsstreit um die jagdrechtliche Befriedung eines Grundbesitzes; Prüfung des

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1710

    Befriedung von Grundflächen wegen ethischer Jagdgegnerschaft

  • VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505

    Befriedung; Schutzziele; Gewissensfreiheit; juristische Person; EGMR; EMRK

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13

    Auswahl; Bestandskraft; Beugemittel; Einwendung; Erforderlichkeit; Geeignetheit;

  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 2095/12

    Hat ein Begehren nur Aussicht auf Erfolg, wenn verfassungsrechtliche Erwägungen

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2012 - 4 LA 181/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Angliederung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 16 A 138/16

    Erklärung der Befriedung eines Grundstücks bei Ablehnung der Jagdausübung aus

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 19 AE 12.2123

    Befreiung von Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen

  • BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08

    Festsetzung des Gegenstandswertes und Anordnung der Auslagenerstattung nach

  • BVerwG, 15.04.2021 - 3 B 9.20

    Zum Verhältnis von Tierschutzrecht und Jagdrecht bei der Festsetzung eines

  • VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5140/15

    Befriedung; ethisch; Unzumutbarkeit; Jagdpachtvertrag; Jagdgenossenschaft

  • VG Münster, 14.02.2017 - 1 K 1608/15

    Befriedung von Grundflächen; Ablehnung der Jagdausübung; Ethische Gründe;

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1708

    Befriedung wegen ethischer Jagdgegnerschaft

  • VG Greifswald, 11.04.2019 - 6 A 1512/16

    Anforderungen an die Befriedungsregelung in § 6a BJagdG

  • VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11

    Abrundung; Jagdbezirk

  • VG Lüneburg, 11.02.2016 - 6 A 517/14

    Abrundungsverfügung bezüglich einer jagdbezirksfreien Fläche

  • VG München, 13.12.2021 - M 7 K 16.3353

    Jagdrechtliche Befriedung von im Miteigentum stehender Grundstücke

  • VG Lüneburg, 11.02.2016 - 6 A 275/15

    Befriedung; Eigenjagd; Erbengemeinschaft; ethische Gründe; Gewissensentscheidung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2017 - 11 N 91.15

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 19 AE 12.2122

    Einstweilige Regelung für das Klageverfahren betreffend die Erteilung eines

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 19 B 19.1715

    Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken

  • VG München, 09.03.2016 - M 7 K 15.2530

    Wirtschaftlicher Nutzen der Amtshandlung als wesentlicher Aspekt bei

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2016 - 4 LA 83/16

    Befriedung; ethische Gründe; Gesamthandseigentum; Jagdausübung

  • EGMR, 13.12.2016 - 53080/13

    BÉLÁNÉ NAGY v. HUNGARY

  • EGMR, 16.10.2012 - 46531/08

    WEYHE v. GERMANY

  • VG Göttingen, 30.07.2014 - 2 A 396/12

    Vorrang des Abrundungsvertrags; Abrundungsvertrag; Begründung des

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13

    Belastung; kumulierte Belastung; Verhältnismäßigkeit; Wiederholung; Zwangsgeld;

  • VG Düsseldorf, 16.12.2015 - 15 K 8252/14

    Jagdausübung bleibt trotz ethischer Bedenken des Grundstückseigentümers erlaubt

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16

    Verbot der Gatterjagd

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 222/15

    Klage in Sachen Jagdgatter im Wesentlichen abgewiesen

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 309/16
  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 224/15

    Beseitigungsanordnung mit Androhung der Ersatzvornahme in Bezug auf ein

  • EGMR, 04.06.2015 - 44262/10

    MORENO DIAZ PEÑA ET AUTRES c. PORTUGAL

  • VG Schleswig, 17.12.2019 - 7 A 222/17

    Recht des Grundstückseigentümers auf jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - 16 B 516/13

    Festsetzung der Verfahrenskosten nach gemeinsamer Erledigterklärung des Verfahren

  • EGMR, 17.09.2019 - 55698/14

    BABCHIN c. RÉPUBLIQUE DE MOLDOVA ET RUSSIE

  • VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138

    Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen; einstweiliger Rechtsschutz;

  • VG Düsseldorf, 13.05.2013 - 15 L 545/13

    Vorliegen der Voraussetzungen der Pflicht eines Grundeigentümers zur Duldung des

  • EGMR, 17.09.2019 - 3445/13

    NEGRUTA c. RÉPUBLIQUE DE MOLDOVA ET RUSSIE

  • VG Würzburg, 09.01.2013 - W 5 K 12.581

    Vertretungszwang, Jagdausübung, Gewissensfreiheit, Eigentum

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Rechtsprechung
   EGMR, 20.01.2011 - 9300/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15903
EGMR, 20.01.2011 - 9300/07 (https://dejure.org/2011,15903)
EGMR, Entscheidung vom 20.01.2011 - 9300/07 (https://dejure.org/2011,15903)
EGMR, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 9300/07 (https://dejure.org/2011,15903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Ergänzung zu den übrigen materiellen Bestimmungen der EMRK und Protokolle; Entfaltung der Wirkungen des Art. 14 EMRK nur in Bezug auf den Genuss der Rechte und Freiheiten der in der EMRK enthaltenen Bestimmungen; ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HERRMANN v. GERMANY

    Art. 9, Art. 9 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2, Art. 14, Art. 14+P1 Abs. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 2 MRK
    Remainder inadmissible No violation of P1-1 No violation of Art. 14+P1-1 No violation of Art. 9 (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HERRMANN c. ALLEMAGNE

    Art. 9, Art. 9 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2, Art. 14, Art. 14+P1 Abs. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 2 MRK
    Partiellement irrecevable Non-violation de P1-1 Non-violation de l'art. 14+P1-1 Non-violation de l'art. 9 (französisch)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 9300/07
    Er berief sich insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Chassagnou u. a. ./. Frankreich ([GK], Individualbeschwerden Nrn. 25088/94, 28331/95 und 28443/95, EGMR 1999-III) und beantragte festzustellen, dass er nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft der Stadt L. sei.

    Zur Stützung dieser Schlussfolgerung werden in der Begründung des Urteils der Kammer zahlreiche Argumente dargelegt, die mehrere Abweichungen von den Situationen aufzeigen, welche in der Vergangenheit zu den Urteilen in den Rechtssachen Chassagnou u. a. ./. Frankreich ([GK] Individualbeschwerden Nrn. 25088/94, 28331/95 und 28443/95, EGMR 1999-III) und Schneider./. Luxemburg (Individualbeschwerde Nr. 2113/04, 10. Juli 2007) geführt haben, in denen Verletzungen dieses Artikels festgestellt wurden.

    Frankreich (Chassagnou u. a ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerden Nrn. 25088/94, 28331/95 und 28443/95, EGMR 1999-III) und Schneider ./. Luxemburg (Schneider ./. Luxemburg, Individualbeschwerde Nr. 2113/04, 10. Juli 2007) in vorliegender Rechtssache zustande gekommen ist.

  • EGMR, 23.06.1981 - 6878/75

    LE COMPTE, VAN LEUVEN ET DE MEYERE c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 9300/07
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Fragen, ob eine Vereinigung von Personen oder dem Gesetzgeber gegründet wurde, sie in staatliche Strukturen eingebettet und mit Verwaltungs-, Normsetzungs- und Disziplinarbefugnissen ausgestattet war und ein Ziel verfolgte, das im Einklang mit dem Allgemeininteresse steht, maßgeblich für die Feststellung, ob sie als privat oder öffentlich anzusehen ist (siehe, sinngemäß Rechtssachen Le Compte, Van Leuven und De Meyere ./. Belgien, 23. Juni 1981, Randnr. 64, Serie A Bd. 43).
  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 9300/07
    Am 13. Dezember 2006 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 2084/05).
  • EGMR, 13.01.2004 - 36983/97

    HAAS v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 9300/07
    Obgleich die Anwendung von Artikel 14 eine Verletzung dieser Bestimmungen nicht voraussetzt und er insoweit autonom ist, kann es Raum für seine Anwendung nur geben, wenn der in Frage stehende Sachverhalt unter eine oder mehrere dieser Bestimmungen fällt (siehe u. v. a. Rechtssache Haas ./. Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 36983/97, Randnr. 41, EGMR 2004-I).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 116/18

    Öffentliche Aufgabe; Entscheidungsspielraum; Gesetzgebungskompetenz; Kammer;

    Dem entspricht der Schutzbereich des Art. 11 Abs. 1 EMRK, der ebenfalls nicht Abwehransprüche gegenüber öffentlich-rechtlichen Zwangsverbänden umfasst (vgl. EGMR, Urt. v. 23.6.1981 - 6878/75 -, Rn. 64 f. zur belgischen Ärztekammer; v. 20.1.2011 - 9300/07 -, AUR 2011, 396, juris Rn. 79; VG Göttingen, Urt. v. 2.7.2008 - 1 A 223/06 -, MedR 2009, 54, juris Rn. 16; VG Würzburg, Urt. v. 9.11.2011 - W 6 K 11.655 -, juris Rn. 27; Roßbruch, PflR 2018, 450, 451), was in der Auslegung von Art. 12 GRCh maßgeblich berücksichtigt werden kann, § 52 Abs. 3 Satz 1 GRCh (vgl. Becker, in: Schwarze/Becker/Hatje/Schoo, EU-Kommentar, 4. Aufl. 2019, Art. 52 GRC Rn. 16; Jarass, Charta der Grundrechte der EU, 3. Aufl. 2016, Art. 52 Rn. 64).
  • AG Gelnhausen, 19.12.2012 - 44 OWi 2560 Js 12013/12

    Störung der Jagdausübung

    Insbesondere die Rechtsprechung des EGMR (Beschwerdenummer 9300/07) ist nicht einschlägig, denn der Betroffene lehnt die Jagd weder aus ethischen Gründen noch aus sonstigen ab, auch hat er sich bislang nicht gegen die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft an sich gewandt.
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Rechtsprechung
   EGMR, 06.09.2016 - 9300/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27760
EGMR, 06.09.2016 - 9300/07 (https://dejure.org/2016,27760)
EGMR, Entscheidung vom 06.09.2016 - 9300/07 (https://dejure.org/2016,27760)
EGMR, Entscheidung vom 06. September 2016 - 9300/07 (https://dejure.org/2016,27760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HERRMANN AGAINST GERMANY

    Information given by the government concerning measures taken to prevent new violations. Payment of the sums provided for in the judgment (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HERRMANN CONTRE L'ALLEMAGNE

    Informations fournies par le gouvernement concernant les mesures prises permettant d'éviter de nouvelles violations. Versement des sommes prévues dans l'arrêt (französisch)

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